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Darf man in der Probezeit gekündigt werden trotz ärztlicher Krankmeldung????

gefragt von LiiiKeaStaRLiiiKeaStaR am 14.08.2009 um 16:13 Uhr
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Arbeit x 14.389 Kündigung x 2.746

Keckermann
beantwortet von Keckermann am 14. August 2009 16:14
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Ja, Krankheit schützt nicht davor. In der Probezeit darf auch ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.


David4711
beantwortet von David4711 am 14. August 2009 16:15
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in der Probezeit darf ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Beiderseits.


Neufiliebe
beantwortet von Neufiliebe am 14. August 2009 16:14
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ja, eine krankmeldung schützt nicht vor kündigung

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 14. August 2009 16:16

Jedenfalls nicht in der probezeit.

Kommentar von 7c04428cd9a5303f1fb15c2f26cb895asmallNeufiliebe am 14. August 2009 16:18

auch sonst nicht, wenn ich in die kasse gegriffen habe, werde ich gekündigt, auch wenn ich mich krank melde.


silvia140359
beantwortet von silvia140359 am 14. August 2009 16:16
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In der Probezeit darf dir dein Arbeitgeber auch kündigen, wenn ihm einfach deine Nase nicht gefällt, er braucht dazu keinen trifftigen Grund


primusvonquack
beantwortet von primusvonquack am 14. August 2009 16:16
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Ja. In der Probezeit kann von beiden Seiten ohne Nennung von Gründen gekündigt werden. Krankheit ist kein Kündigungsschutz.


eddali
beantwortet von eddali am 14. August 2009 16:14
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Sicher darf man das.


kikkerl
beantwortet von kikkerl am 14. August 2009 16:16
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in der probezeit und in der zeit/leiharbeit darf alles gemacht werden... leider.....


RuleBritannia
beantwortet von RuleBritannia am 14. August 2009 16:15
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Man kann immer trotz Krankmeldung gekündigt werden, und erst recht in der Probezeit!


moon73
beantwortet von moon73 am 14. August 2009 16:16
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Klar, eine Krankmeldung schützt NICHT vor einer Kündigung und gerade in der Probezeit darf der Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen jederzeit (fristgerecht) kündigen.


Gille
beantwortet von Gille am 14. August 2009 16:16
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Dafür ist die Probezeit ja gedacht, dass er eine Kündigung nicht begründen muß!


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 14. August 2009 16:15
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Dass kann.Krankheit schützt nicht vor Kündigung.


anonym
beantwortet von sancez am 14. August 2009 16:15
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ja der chef kann in der probezeit jeden ohne weiteres kündigen


anonym
beantwortet von yuns92 am 14. August 2009 16:14
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der arbeitgeber darf dich ohne grund kündigen!^^


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 14. August 2009 16:14
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ich glaube (weiß es aber nicht sicher) ja.


iwiAnders
beantwortet von iwiAnders am 14. August 2009 16:17
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JA,leider schon.Probezeit-Kündigung ohne grund!Leider könn die heut zu Tage eine Probezeit von 2 Jahren aus"sprechen"


anonym
beantwortet von Eingeborene am 14. August 2009 16:15
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In der Probezeit ist es ohne weiter möglich.


pixilein
beantwortet von pixilein am 14. August 2009 17:35
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Offiziell nicht aufgrund der Krankschreibung aber, dann heißt es, man hat nicht "zusammengepasst" o. Ä. - denn in der Probezeit bedarf es keinen Grund.


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 14. August 2009 16:18
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Ja, beiderseits darf ohne Begründung gekündigt werden. Wenn dem einen am anderen was nicht passt (egal in welcher Richtung), kann er den Arbeitsvertrag kündigen. Du hast keine anderen Rechte, auch wenn Du krank bist nicht.


tabeah
beantwortet von tabeah am 14. August 2009 16:18
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Die krankheitsbedingte Abwesenheit spielt keine Rolle: Arbeitgeber können mit der Frist (die Probezeitkündigung ist ja nicht fristlos) des § 622 Abs. 3 BGB (zwei Wochen) kündigen. Da die Beweislast für den Zugang der Kündigung und das In-Gang-Setzen der Frist der Arbeitgeber trägt, sollte dieser das Kündigungsschreiben am Besten persönlich überbringen oder überbringen lassen und unter Zeugen übergeben bzw. sich den Zugang schriftlich betätigen lassen.


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 14. August 2009 16:17
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Der Chef wird sich denken, wenn der Arbeitnehmer schon in der Probezeit krank ist, wie soll das dann weitergehen. Auf so jemanden kann er dann verzichten.


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