LiiiKeaStaR am 14.08.2009 um 16:13 Uhr

Ja, Krankheit schützt nicht davor. In der Probezeit darf auch ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

in der Probezeit darf ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Beiderseits.

ja, eine krankmeldung schützt nicht vor kündigung
Mariposa68 am 14. August 2009 16:16 Jedenfalls nicht in der probezeit.
Neufiliebe am 14. August 2009 16:18 auch sonst nicht, wenn ich in die kasse gegriffen habe, werde ich gekündigt, auch wenn ich mich krank melde.

In der Probezeit darf dir dein Arbeitgeber auch kündigen, wenn ihm einfach deine Nase nicht gefällt, er braucht dazu keinen trifftigen Grund

Ja. In der Probezeit kann von beiden Seiten ohne Nennung von Gründen gekündigt werden. Krankheit ist kein Kündigungsschutz.

in der probezeit und in der zeit/leiharbeit darf alles gemacht werden... leider.....

Man kann immer trotz Krankmeldung gekündigt werden, und erst recht in der Probezeit!

Klar, eine Krankmeldung schützt NICHT vor einer Kündigung und gerade in der Probezeit darf der Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen jederzeit (fristgerecht) kündigen.

Dafür ist die Probezeit ja gedacht, dass er eine Kündigung nicht begründen muß!
ja der chef kann in der probezeit jeden ohne weiteres kündigen

JA,leider schon.Probezeit-Kündigung ohne grund!Leider könn die heut zu Tage eine Probezeit von 2 Jahren aus"sprechen"

Offiziell nicht aufgrund der Krankschreibung aber, dann heißt es, man hat nicht "zusammengepasst" o. Ä. - denn in der Probezeit bedarf es keinen Grund.

Ja, beiderseits darf ohne Begründung gekündigt werden. Wenn dem einen am anderen was nicht passt (egal in welcher Richtung), kann er den Arbeitsvertrag kündigen. Du hast keine anderen Rechte, auch wenn Du krank bist nicht.

Die krankheitsbedingte Abwesenheit spielt keine Rolle: Arbeitgeber können mit der Frist (die Probezeitkündigung ist ja nicht fristlos) des § 622 Abs. 3 BGB (zwei Wochen) kündigen. Da die Beweislast für den Zugang der Kündigung und das In-Gang-Setzen der Frist der Arbeitgeber trägt, sollte dieser das Kündigungsschreiben am Besten persönlich überbringen oder überbringen lassen und unter Zeugen übergeben bzw. sich den Zugang schriftlich betätigen lassen.
Der Chef wird sich denken, wenn der Arbeitnehmer schon in der Probezeit krank ist, wie soll das dann weitergehen. Auf so jemanden kann er dann verzichten.