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Darf man im Winter, wenn keine Radfahrer unterwegs sind, auf die Radweg parken?

Frage von Shakuhachi Shakuhachi

Also im Winter, da fährt ja wohl keiner mehr mit dem Fahrrad. Kann ich mir zumindest nicht vorstellen. Bei uns vor die Bäckerei ist ein Radweg. Darf ich darauf halten, um mal kurz in die Bäckerein reinzugehen? Weil, behindern tu ich ja keinen, weil ja kein Radfahrer kommt.

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Antworten (30)

  • 6
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von RealSausi RealSausi

    Es ist grungsätzlich nicht dem Verkehrsteilnehmer ins Belieben gestellt, Verkehrsregeln zu interpretieren. Diese gelten immer in vollem Umfang, sofern nichts anderes geregelt ist.

    Du mußt bei Rot stehenbleiben, auch wenn die Kreuzung frei ist.

    Du mußt auch nachts um 3.00 Uhr in einer gekennzeichneten Zone 30 km/h fahren.

    Und Du mußt natürlich auch im Winter die Radwege frei halten.

    Was würdest Du denken, wenn ein Radfahrer sein Gefährt mitten auf der Straße abstellen würde?

    Kommentar von Zwischenton ZwischentonZwischenton

    Hallo - kicher. Ich musste einfach mal reinschauen, was auf diese Frage geantwortet wurde :)

    Kommentar von RealSausi RealSausiRealSausi

    Danke für den Stern.

  • 22
    Antwort von Humpelschtilz Humpelschtilz

    Wenn grad nich brennt kannst auch nich inne Feuerwehrzufahrt halten nur weil zun Bäcker willst.... ;o)) ;o))

  • 12
    Antwort von suessf suessf

    Selbstverständlich NICHT. Bei dieser Frage müsstest du fast deinen Führerschein abgeben :-)

    Ausserdem: Nur weil du vielleicht nicht unbedingt bei solchem Wetter mit dem Fahrrad fährst, heisst das noch lange nicht, dass es allen anderen gleich geht. Ich bin ein alter unverbesserlicher Radfahre (bin natürlich auch heute mit dem Fahrrad in die Arbeit gefahren :-)) und ich fluche fürchterlich auf solche Idioten, die mich damit zu äusserst gefährlichen Manövern zwingen.....

    Kommentar von fs112 fs112fs112

    von einer Fahrerlaubnis schrieb der Fragesteller nichts. Du interpretierst zuviel^^

  • 9
    Antwort von derregenmacher derregenmacher

    Natürlich nicht.

    Kommentar von Solaris3 Solaris3Solaris3

    ...was für eine Frage tztztz^^

  • 8
    Antwort von Annuk Annuk

    Also ich fahr bei jedem Wetter Rad, auch bei Schnee udn es behindert dann die weniger Radler um so mehr, wenn du ihnen bei widrigen Wetterlagen noch den Weg verstellst.

  • 7
    Antwort von Entdeckung Entdeckung

    Klingt logisch ... ist leider aber nicht so. (Auch wenn du keinen behinderst gilt die StVo ... )

    1. Gelten Verkehrsbestimmungen ...IMMER ... unabhängig von der Jahreszeit, vom Wetter und auch vom Datum, soferne einer (oder alle) dieser drei Punkte nicht extra durch eine Zusatztafel angezeigt sind (muss allerdings für jeden Verkehrsteilnehmer erkennbar sein).

    2. Fahren Radfahrer auch im Winter (ich muss das wissen, denn zu diesen zähle ich auch ...:)

  • 6
    Antwort von DonPaolo DonPaolo

    Bloß weil Winter ist werden nicht gleich die Verkehrsregeln außer Kraft gesetzt ...

  • 5
    Antwort von fs112 fs112

    Darf man doofe Leute auf die Fresse schlagen? Bei uns vor der Bäckerei parken doofe Leute auf dem Radweg, und ich kann mir nicht vorstellen, dass die das dürfen? Und ich behinder durch den kleinen Gewaltausbruch ja auch keinen^^

  • 5
    Antwort von blackrose12 blackrose12

    Nein. Hast du keinen Führerschein gemacht? XD

  • 4
    Antwort von Uweles Uweles

    Das ist auch im Winter ein Radweg!

    Du darfst dort nicht halten oder parken!

  • 3
    Antwort von WolKoe43 WolKoe43

    Das Benutzen des Radweges ist mit einem Pkw schon deshalb nicht erlaubt, weil der Unterbau des Radweges nicht auf das schwere Gewicht eines Pkw ausgerichtet ist, d.h. die Fahrbahn würde mit der Zeit beschädigt und dann für den Radfahrer gefährlich werden. Es hat also nichts damit zu tun, ob Winter oder Sommer ist. Das trifft übrigens auch auf das Befahren des Gehwegs zu, wenn dazu nicht ein entsprechendes Verkehrszeichen dies erlaubt.

    Kommentar von tintini tintinitintini

    Ich glaube kaum, dass die beim Bauen der Straße den Unterbau zwischen Rad / Gehweg und Fahrbahn abtrennen, um den unterschiedlich tief zu gestalten. Außerdem entschließt sich eine Kommune oft noch im Nachhinein, das Parken auf dem Gehweg zu erlauben, das würde gegen Deine Theorie sprechen. Trotzdem ist es natürlich nicht erlaubt, auf Rad oder Gehweg zu fahren oder zu parken. Möchte mal die Autofahrer sehen, wenn die Fußgänger auf einmal die Fahrbahn benutzen würden. Da würden sich einige ziemlich aufregen.

  • 3
    Antwort von Bockydoc Bockydoc

    Es gibt auch hartgesottene Radfahrer und es währe nicht schön, nur weil Du faul bist das diese auf die Strasse ausweichen müsten und sich wegen dir auch noch in gefahr brächten! Wenn Du nen Führerschein gemacht hast? hätte sich die frage schon erledigt!

  • 3
    Antwort von gri1su gri1su

    Woher willst du wissen, dass kein Radfahrer kommt? Auch im Winter gibt es genug Radfahrer, die unterwegs sind.

    Im Übrigen gelten die Verkehrsvorschriften das ganze Jahr hindurch und nicht nur bei Bedarf.

  • 3
    Antwort von Foerster1973 Foerster1973

    Park ruhig da. Dann muss ich nicht den verschneiten Radweg nutzen sondern darf auf der geräumten Straße fahren. So ist allen geholfen.

    Kommentar von Foerster1973 Foerster1973Foerster1973
    Kommentar von Olaf68 Olaf68Olaf68

    Gute Antwort - sehe ich auch so - obwohl es mir relativ egal ist, weil ich zu 99% mit dem Rad sowieso schon auf der Fahrbahn unterwegs bin ...

    Was sagt es aus, wenn eine Frage schon mit "Deppenfrage" gekennzeichnet ist?

    Kommentar von tintini tintinitintini

    Wie kann man denn eine Frage als Deppenfrage kennzeichnen?

  • 3
    Antwort von harryrrah harryrrah

    nein nein ---- gerade im winter, der dunklen jahreszeit, sind die radfahrer besonders gefärdet -- du darfst da die sportradler nicht mit den "normalen" radlern auf eine stufe stellen -- und denke auch an die kinder auf dem schulweg!!

  • 2
    Antwort von archilles66 archilles66

    Selbstverständlich NICHT. Bei dieser Frage müsstest du fast deinen Führerschein abgeben :-)

    Genau...

  • 2
    Antwort von tintini tintini

    Das Parken auf dem Radweg ist auch ohne Behinderung eine Ordnungswidrigkeit und bußgeldbewährt. Radweg ist Radweg. Auch im Winter. MIT Behinderung wird es sogar nochmal teurer.

  • 2
    Antwort von Bowiman89 Bowiman89

    Es kommt darauf an, was Du mit "Radweg" nun meinst! Es gibt den mit Zeichen 237 ausgewiesenen, der auch meist baulich von der Fahrbahn getrennt ist (z. B. Bordstein), hier heißt es in der StVo: 1. Radfahrer dürfen nicht die Fahrbahn, sondern müssen den Radweg benutzen.** 2. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen ihn nicht benutzen!** Da ist es auch egal, ob gerade ein Radfahrer kommt oder nicht! Dann gibt es aber auch noch den "Schutzstreifen für Radfahrer", der auf der Fahrbahn markiert ist (mit einer gestrichelten Linie - eine durchgezogene darfst Du auch nicht überfahren). Auf dem darfst Du parken, solange Du keinen Radfahrer tatsächlich behinderst und er auf die Fahrbahn ausweichen müsste. So das Gesetz nach der noch gültigen StVo. Wenn Du also ein Knöllchen bekommen hast, schau Dir den Tatvorwurf genau an - steht hier: "Sie parkten auf einem Radweg** (Zeichen 237)"** und an der Tatörtlichkeit fehlt dieses Zeichen, hast Du gute Chancen beim Widerspruch!

    Kommentar von PauIine PauIinePauIine

    Einem Bußgeldbescheid sollte man NIE wiedersprechen. Stattdessen sollte man zu seinen Fehlern stehen.

    Kommentar von tintini tintinitintini

    ?@Pauline: Wenn man denn einen Fehler gemacht hat. Es soll vorgekommen sein, dass schon mal unberechtigte Bußgeldbescheide verschickt wurden.

    @ Bowiman89: Dass man auf dem Schutzstreifen parken darf, solange dort nicht zusätzlich ein Haltverbot eingerichtet ist, ist richtig. Dass man dort aber NUR parken darf, wenn man keinen Radfahrer behindert, ist mir neu. Das würde ja heißen, dass man dort gar nicht parken darf, denn wie soll man wissen, ob nicht in einer Viertel Stunde oder später doch noch ein Radfahrer kommt?

    ".... und er auf die Fahrbahn ausweichen müsste." Der sogenannte Radfahrerschutzstreifen ist TEIL der Fahrbahn. Er müsste also nicht auf die Fahrbahn ausweichen, da er sich schon auf dieser befindet. Er müsste ausweichen, wie jeder Autofahrer ausweichen muss, der an einem Fahrzeug vorbei will, das am rechten Fahrbahnrand parkt. Und ich denke, die Ordnungsbeamten, die tagtäglich Knöllchen verteilen, kennen den Unterschied zwischen einem Fahrradweg und einem Radfahrerschutzstreifen. Was nicht heißen soll, dass sie frei von allen Fehlern sind. Sind auch nur Menschen. Wenn man sich also keiner Schuld bewusst ist, sollte man ruhig Einspruch einlegen. Der Fragesteller fragt jedoch, ob es erlaubt ist, im Winter auf dem Radweg zu parken. Von einem Schutzstreifen ist hier gar nicht die Rede.

  • 2
    Antwort von Rheinflip Rheinflip

    Ich habe heute morgen bei Frost und Schnee 7 Radfahrer auf dem Weg zur Arbeit gesehen und fahre auch selbst regelmässig. Wenn du keinen Parkplatz beim Bäcker findest, musst du wohl selbst radfahren.

  • 1
    Antwort von PauIine PauIine

    Wie hast Du den Führerschein erhalten? Ein Auto hat zu keiner Zeit etwas auf dem Fahrradweg zu suchen.

    Die Strafen für solche Falschparker sind noch viel zu niedrig.

  • 1
    Antwort von lemonshaker lemonshaker

    Darf man, wenn der Nachbar sein Auto verkauft hat, in seiner Garage parken ?

    absolut sinnfrei, diese Frage, Verkehrsregeln sind nicht jahreszeitlich begrenzt !

  • 1
    Antwort von polditier polditier

    Radweg bedeutet dieser Weg ist für Radfahrer gedacht und es sollte sich kein Auto draufstellen.

  • 1
    Antwort von Wenne Wenne

    Genau so wenig wie ein Radfahrer dann einfach in dein Auto reinfahren darf, da ja Autos auf dem Radweg untersagt sind und folglich nicht vorhanden sein dürften. ;-)

  • 1
    Antwort von Zeraz Zeraz

    Im Winter fahren auch Menschen Fahrrad.. Und nur weil es Winter ist werden die StVo nicht auserkraft gesetzt.

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von machhehniker machhehniker

    Nachts spielen ja auch keine Kinder im verkehrsberuhigten Bereich, dann dürftest Du nach Deiner Theorie nachts da auch durchbrettern. Ein Radweg ist und bleibt ein Radweg, egal was die Witterung sagt. Möglicherweise sieht die Polizei es nicht so eng mit dem Bestrafen wenn der Weg ohnehin nicht genutzt werden kann.

  • 1
    Antwort von mauwilein1984 mauwilein1984

    sicher fahren da auch fahradfahrer und selbst wenn es nicht so wäre darfst du das nicht!

    du darfst sicher kurz mal halten aber nicht parken!!! aber wenn ein radfahrer kommt und du da länger als 3 minuten stehst und der radfahrer sich verletzt oder dich anzeigt hast DU pech

    Kommentar von tintini tintinitintini

    Nein, er darf auch nicht mal kurz halten. Er darf nicht mal mit zwei Rädern darauf fahren und direkt wieder hinunter. Er darf ÜBERHAUPT nicht auf den Radweg, nicht mal eine zehntel sekunde, denn er fährt mit dem Auto und nicht mit dem Fahrrad. Das mit den drei Minuten ist also quatsch.

    Kommentar von mauwilein1984 mauwilein1984mauwilein1984

    kommt auch drauf an ob es ein NUR Radweg ist oder mit durchzogener linie! ausserdem an bestimmten stellen sagt da niemand was wenn man mal hält kurz, hatten wir mittwoch erst in der fahrschule gehabt...

  • 1
    Antwort von Tschij Tschij

    wenn´s sonst verboten ist, ist es im Winter immernoch verboten. ...und Radfahren tun viele auch im höchsten Winter...

  • 1
    Antwort von Sackraten4eva Sackraten4eva

    Darfst du nicht, aber im Winter ist die Wahrscheinlichkeit natürlich viel geringer, dass dich ein Radfahrer ankackt :D

  • 1
    Antwort von Morgrain Morgrain

    Puh, die genaue gesetzliche Lage kenne ich jetzt nicht auswendig, aber mal kurz kannst Du mit dem Fahrrad überall parken. Wenn ich mal öfters zum Metzger oder Bäcker reinhusche, stelle ich mein Fahrrad desöfteren auch mal auf den Bordstein. Das stört in der Regel niemanden. Wieso auch?

    Kommentar von neca86 neca86neca86

    ich glaube eher, dass er oder sie mit dem auto mal kurz auf dem radweg halten wollte^^

  • 1
    Antwort von XtraDry XtraDry

    Nein...

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