Ein Kollege hat sich mit einem Autokauf übernommen und möchte im Weihnachtsurlaub in Vollzeit auf einem Weihnachtsmarkt jobben, um seine Kasse wieder etwas aufzubessern. Sagte er mir so nebenbei, aber ich bin nicht sicher, ob das vom Gesetz her erlaubt ist. Weiß das jemand? Ich meine, das sollte er wissen, denn auf dem Weihnachtsmarkt kann ihn doch jederzeit der Chef sehen, wenn er Pech hat!
Antworten (15)
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9Antwort von
GerdaGGerdaG
Was wird hier nur wieder geschrieben. kopfschüttel
Man darf im Urlaub arbeiten. Vorausgesetzt, es ist nicht in einer dem Job gleichzusetzenden Tätigkeit und die Erholung ist nicht gefährdet. Bei einem Fulltimejob sehe ich eine Gefährdung.
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4Antwort von
WolfRichterWolfRichter
Das ist eher eine Frage des Arbeitsvertrages.
Grundsätzlich dient der Urlaub der Erholung und Erhaltung der Arbeitskraft, was hier durchaus problematisch sein kann.
Kommentar von
bitmapbitmap ''Das ist eher eine Frage des Arbeitsvertrages.''
Inwiefern?
-> http://kuerzer.de/4bKDvcBNc
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WolfRichterWolfRichter Weil hier auch eine möglicherweise vorliegende Vereinbarung über eine Nebentätigkeit eine Rolle spielen kann. Das kommt insbesonder dann zum Tragen, wenn der vertraglich vereinbarte Urlaubsanspruch über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaubszeit liegt.
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bitmapbitmap Na bei nem Vollzeitjob auf dem Weihnachtsmarkt geh ich davon aus, dass dieser eine ''dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit'' ist. Und so wahnsinnig viel Urlaub über das gesetzliche Mindestmaß hinaus, haben die AN heutzutage oft auch nicht.
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Subway09Subway09 Meiner Meinung nach hat das mit dem Vertrag nichts zu tun. ERHOLUNGSurlaub ist ERHOLUNGSurlaub. Dazu gibt es entsprechende Rechtsgrundlagen. Diese stehen über Verträgen und setzten diese ggfs außer Kraft.
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3Antwort von
gargamel2003gargamel2003
Nein, der heißt "Erholungsurlaub" und hat den alleinigen Zweck, sich für den Arbeitgeber zu regenerieren.
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1Antwort von
tonkstonks
Urlaub dient der Erholung und die ist bei einem Vollzeitjob nicht gewährleistet, darum ist es auch nicht erlaubt.
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1Antwort von
monja1995monja1995
Der Urlaub wird vom Arbeitgeber zur Erholung gewährt und darf nicht für Vollzeittätigkeiten verbraucht werden.
Ich wäre da sehr vorsichtig, da das unter Umständen ein Grund zur Kündigung sein kann.
Er kann auch mit seinem Chef drüber reden, falls es nur diesen Urlaub betrifft. -
1Antwort von
hochglanzhochglanz
soll sich mal überlegen, ob ihm das Auto eine eventuelle fristlose Kündigung wert ist
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1Antwort von
Syco1 im urlaub zu arbeiten is gesetzlich verboten laut meinem wissen....
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0Antwort von
bitmapbitmap
Deinen nick völlig übersehend, hab ich gar nicht drauf geachtet, dass die Geschichte ja möglicherweise in Österreich spielen könnte.
Trifft das zu?
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0Antwort von
angie760angie760
Darf er nicht.Wenn er sich im Urlaub dabei erwischen läßt,kann er sich eine Menge Ärger einholen.Das wär zu überlegen.Urlaub ist zur Erholung da.
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0Antwort von
Subway09Subway09
Nein. Wenn er "Erholungsurlaub" hat, darf er nicht arbeiten. In diesem Zeitraum soll er Energie für seinen Job tanken. Wenn sein Arbeitgeber es raus bekommt, kann er große Probleme bekommen. Mal ganz abgesehen vom Thema Schwarzarbeit...
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bitmapbitmap ''Mal ganz abgesehen vom Thema Schwarzarbeit...''
Was hat das damit zu tun?
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0Antwort von
NaddelNaddel
Was die anderen schreiben stimmt und ausserdem wäre das Schwarzarbeit - Urlaub hin oder her. Du musst deinen Chef IMMER fragen bei Nebenbeschäftigungen.
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bitmapbitmap ''und ausserdem wäre das Schwarzarbeit''
Wie kommst du denn darauf?
Kommentar von
NaddelNaddel Weil es ja bei beiden Chefs mitgeteilt und angemeldet sein muss!
''Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.''
"Eine Nebentätigkeit kann nicht generell untersagt werden."
Ein Vollzeitjob auf dem Weihnachtsmarkt erfüllt für meine Begriffe schon den Fakt der dem Urlaubszweck widersprechende[n] Erwerbstätigkeit.
Dann gib einfach eine entsprechende Antwort. Zudem fehlen bei Dir Quellen.
Die Quelle ( http://kuerzer.de/4bKDvcBNc ) hatte ich bereits beim Kommentar an WolfRichter angegeben. Ich wusste ja nicht, dass du hier nicht alle Antworten und Kommentare liest.
Eine Antwort habe ich auch schon gegegeben am 13. November 2008 21:47.