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Darf man im Urlaub nebenbei Vollzeit jobben?

Frage von Oesterreicher Oesterreicher

Ein Kollege hat sich mit einem Autokauf übernommen und möchte im Weihnachtsurlaub in Vollzeit auf einem Weihnachtsmarkt jobben, um seine Kasse wieder etwas aufzubessern. Sagte er mir so nebenbei, aber ich bin nicht sicher, ob das vom Gesetz her erlaubt ist. Weiß das jemand? Ich meine, das sollte er wissen, denn auf dem Weihnachtsmarkt kann ihn doch jederzeit der Chef sehen, wenn er Pech hat!

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Antworten (15)

  • 9
    Antwort von GerdaG GerdaG

    Was wird hier nur wieder geschrieben. kopfschüttel

    Man darf im Urlaub arbeiten. Vorausgesetzt, es ist nicht in einer dem Job gleichzusetzenden Tätigkeit und die Erholung ist nicht gefährdet. Bei einem Fulltimejob sehe ich eine Gefährdung.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.''

    Kommentar von GerdaG GerdaGGerdaG

    "Eine Nebentätigkeit kann nicht generell untersagt werden."

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Ein Vollzeitjob auf dem Weihnachtsmarkt erfüllt für meine Begriffe schon den Fakt der dem Urlaubszweck widersprechende[n] Erwerbstätigkeit.

    Kommentar von GerdaG GerdaGGerdaG

    Dann gib einfach eine entsprechende Antwort. Zudem fehlen bei Dir Quellen.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Die Quelle ( http://kuerzer.de/4bKDvcBNc ) hatte ich bereits beim Kommentar an WolfRichter angegeben. Ich wusste ja nicht, dass du hier nicht alle Antworten und Kommentare liest.

    Eine Antwort habe ich auch schon gegegeben am 13. November 2008 21:47.

  • 4
    Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Das ist eher eine Frage des Arbeitsvertrages.

    Grundsätzlich dient der Urlaub der Erholung und Erhaltung der Arbeitskraft, was hier durchaus problematisch sein kann.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Das ist eher eine Frage des Arbeitsvertrages.''

    Inwiefern?

    -> http://kuerzer.de/4bKDvcBNc

    Kommentar von WolfRichter WolfRichterWolfRichter

    Weil hier auch eine möglicherweise vorliegende Vereinbarung über eine Nebentätigkeit eine Rolle spielen kann. Das kommt insbesonder dann zum Tragen, wenn der vertraglich vereinbarte Urlaubsanspruch über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaubszeit liegt.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Na bei nem Vollzeitjob auf dem Weihnachtsmarkt geh ich davon aus, dass dieser eine ''dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit'' ist. Und so wahnsinnig viel Urlaub über das gesetzliche Mindestmaß hinaus, haben die AN heutzutage oft auch nicht.

    Kommentar von Subway09 Subway09Subway09

    Meiner Meinung nach hat das mit dem Vertrag nichts zu tun. ERHOLUNGSurlaub ist ERHOLUNGSurlaub. Dazu gibt es entsprechende Rechtsgrundlagen. Diese stehen über Verträgen und setzten diese ggfs außer Kraft.

  • 3
    Antwort von gargamel2003 gargamel2003

    Nein, der heißt "Erholungsurlaub" und hat den alleinigen Zweck, sich für den Arbeitgeber zu regenerieren.

  • 2
    Antwort von vollimleben vollimleben

    Darf er nicht,er kassiert ja auch Urlaubsgeld!

  • 2
    Antwort von ElfieB ElfieB

    Nein. Urlaub ist dazu da sich zu erholen.

  • 1
    Antwort von Qetan Qetan

    Nein, der Urlaub muß der Erholung dienen.

  • 1
    Antwort von tonks tonks

    Urlaub dient der Erholung und die ist bei einem Vollzeitjob nicht gewährleistet, darum ist es auch nicht erlaubt.

  • 1
    Antwort von monja1995 monja1995

    Der Urlaub wird vom Arbeitgeber zur Erholung gewährt und darf nicht für Vollzeittätigkeiten verbraucht werden.
    Ich wäre da sehr vorsichtig, da das unter Umständen ein Grund zur Kündigung sein kann.
    Er kann auch mit seinem Chef drüber reden, falls es nur diesen Urlaub betrifft.

  • 1
    Antwort von hochglanz hochglanz

    soll sich mal überlegen, ob ihm das Auto eine eventuelle fristlose Kündigung wert ist

  • 1
    Antwort von Syco1 Syco1

    im urlaub zu arbeiten is gesetzlich verboten laut meinem wissen....

  • 0
    Antwort von tauben tauben

    auf 400 euro ja kann der chef nichts machen

  • 0
    Antwort von bitmap bitmap

    Deinen nick völlig übersehend, hab ich gar nicht drauf geachtet, dass die Geschichte ja möglicherweise in Österreich spielen könnte.

    Trifft das zu?

  • 0
    Antwort von angie760 angie760

    Darf er nicht.Wenn er sich im Urlaub dabei erwischen läßt,kann er sich eine Menge Ärger einholen.Das wär zu überlegen.Urlaub ist zur Erholung da.

  • 0
    Antwort von Subway09 Subway09

    Nein. Wenn er "Erholungsurlaub" hat, darf er nicht arbeiten. In diesem Zeitraum soll er Energie für seinen Job tanken. Wenn sein Arbeitgeber es raus bekommt, kann er große Probleme bekommen. Mal ganz abgesehen vom Thema Schwarzarbeit...

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Mal ganz abgesehen vom Thema Schwarzarbeit...''

    Was hat das damit zu tun?

  • 0
    Antwort von Naddel Naddel

    Was die anderen schreiben stimmt und ausserdem wäre das Schwarzarbeit - Urlaub hin oder her. Du musst deinen Chef IMMER fragen bei Nebenbeschäftigungen.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''und ausserdem wäre das Schwarzarbeit''

    Wie kommst du denn darauf?

    Kommentar von Naddel NaddelNaddel

    Weil es ja bei beiden Chefs mitgeteilt und angemeldet sein muss!

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