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Darf man im Schwimmbad filmen?

Frage von Memphisqueen Memphisqueen

Ich war heute mit einer Freundin schwimmen, drei Kinderschwimmkurse waren auch da und eine der Mütter (!?) und zwei weitere Personen filmten abwechselnd das Geschehen im Wasser...expliziet wohl "nur" das Mädchen. Dann aber setzte sich die Frau auf Steine, die vor dem großen Becken stehen und filmte fröhlich in die Runde. Ich bin mir nicht sicher, aber, ich glaube nicht, das das erlaubt ist, oder?

Bei meinem Neffen war es in der Kita so, das ALLE Eltern zustimmen mussten, wenn es um Bilder fotografieren bei Geburtstagen und etc. Nun frage ich mich: finde ich diesen Film evtl. bei youtube eines Tages, weil die Omma in Patagonien das Schwimmerlebnis ihrer Großnichte sehen möchte - und ich bin da drauf und möchte das aber nicht?

Danke. Bin mir nicht sicher, will auch nicht päpstlicher sein als der Papst, aber, gestört hat es mich schon...

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Antworten (13)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von lichtschatten lichtschatten

    Man darf im Schwimmbad ausschließlich diejenigen Personen filmen, die das möchten, nicht "nebenbei" die Kamera auf andere Gäste schwenken. Fühlt sich eine Person durch das Filmen belästigt und meldet das bei der Aufsicht, muss die Person das Filmen einstellen und ggf. - wenn Verdacht besteht, dass sie andere Leute filmte - den Film rausrücken.

  • 4
    Antwort von koch234 koch234

    Radio Eriwan: es kommt darauf an, - z. B. auf die Hausordnung

    http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=71&t=224013

  • 2
    Antwort von HektorPedo HektorPedo

    Wenn die Hausordnung das nicht verbietet oder einschränkt, dürfte das erlaubt sein (?).

    Kommentar von HektorPedo HektorPedoHektorPedo

    Ich fürchte, meine Antwort entspricht nicht der Realität.

  • 1
    Antwort von helfegern helfegern

    Dies habe ich bei Wikipedia gefunden: Abgebildete Personen [Bearbeiten]

    Zwar ist das veröffentlichen von Abbildungen von Personen ohne deren Einwilligung durch § 22 des Kunsturheberrechtsgesetzes (KunstUrhG) verboten. Allerdings wird diese Regelungen durch § 23 KunstUrhbG teilweise aufgehoben: Ohne Einwilligung erlaubt sind unter Anderem „Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen“ und „Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben“. LG

  • 1
    Antwort von fastlink fastlink

    An öffentlichen Orten kann man filmen, soviel man will.

    Problem ist die Veröffentlichung.

    Wenn hierbei aus dem Kontext des Filmes jedoch eher die Übersichtsaufnahme erkennbar wird, als eine Portraitaufnahme anderer Personen, dann ist auch das völlig legal und erlaubt.

    Wenn dem nicht so wäre, dann müsste man beim Fotografieren einer Person auch alle anderen im Hintergrund fragen, ob die auch einverstanden wären.......

    So tauchst Du wohl eventuell im Hintergrund irgendwann auf, kannst jedoch nichts gegen machen.

    Kommentar von lichtschatten lichtschattenlichtschatten

    "An öffentlichen Orten kann man filmen, soviel man will." - Da kannst Du heftige Probleme bekommen. Wenn Du Musicals, Kinofilme usw. filmst, wirst Du angezeigt; andere Leute auf dem Spielplatz, im Schwimmbad oder sonstigen öffentlichen Gebäuden darfst Du auch nicht filmen. Auch nicht "nur für Dich".

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    Antwort von Nordseefan Nordseefan

    Fpr private zwecke ist das erlaubt - sofern es nicht der Schwimmbadbetreiber verbietet. Online stellen darf sie es aber nur wenn alle darauf zu erkennenden Personen einverstanden sind. Das Gleiche gilt übrigens auch für Fotos.

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    Antwort von Dummie42 Dummie42

    Klar darf sie filmen aber nicht auf veröffentlichen, nur wirst du wohl nie erfahren, ob sie das tut oder nicht..

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    Antwort von Wirker Wirker

    typisch deutsch " Ich bin gegen Alles" Man oh man

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    Antwort von franzi111 franzi111

    Menschen "in der Masse" dürfen gefilmt werden (z.B. in einem Schwenk), sie darf aber nicht auf einzelne zoomen.

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    Antwort von rudelmoinmoin rudelmoinmoin

    die genehmigung ist immer beim bademeister einzuholen, eigenmächtig nein

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    Antwort von Jessi779 Jessi779

    Also generell hat jeder das Recht auf das eigene Bild. Will heißen: wenn sie Dich z.B. gefilmt hat und Du hast was dagegen dann darf sie das nicht. Wir haben gestern auch Fotos gemacht im Schwimmbad im Babybecken. Ich habe einfach die außenrum die drauf sein könnten gefragt.

    Gegenbeispiel: wenn Du im Urlaub bist wirst Du auch auf zig Fotos im Hintergrund sein. Also hat man das Recht nicht gegen den Willen fotografiert oder gefilmt werden aber so päpstlich ist es oft nicht umsetzbar.

    Kommentar von HektorPedo HektorPedoHektorPedo

    Da habe ich auch mal drüber nachgedacht - vor allem in den vergangenen Zeiten der analogen Fotografie... auf wie vielen Bildern man wohl weltweit abgebildet ist, sich in Alben und Kisten befindet... irgendwie "magisch" , die Vorstellung.

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    Antwort von Magicus7 Magicus7

    darf nur nicht irgendwo upgeloadet werden

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    Antwort von kennykeks kennykeks

    klar darfste, nur ned online stellen^^

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