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Darf man im Restaurante eigene Getränke mitbringen in Deutschland?

gefragt von DarkShippoDarkShippo am 15.04.2009 um 1:14 Uhr

Eine Freundin hat es beim Essen gebracht und hat neben sich auf dem Boden eine Flassche Cola aus dem Discounter gehabt als wir essen waren. Die besitzer haben das gesehen aber nur böse Blicke geworfen.

Kann man dafür rausgeworfen werden? oder überhaupt darf man das rechtlich?

Klar man macht es eigentlich nit... aber ist es wirklich verboten?


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valentine41
beantwortet von valentine41 am 15. April 2009 01:16
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Das bestimmt der Wirt selbst. Wenn es ihm nicht passt, kann er jemanden rauswerfen. Ein Restaurant ist ja auch kein Wartsaal, sondern ein Geschäft und der Wirt will was verdienen.


biggie55
beantwortet von biggie55 am 15. April 2009 01:16
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der besitzer zahlt miete,strom,angestellte usw.ich komm auch nicht zu dir nach hause,und setz mich an den tisch...


anonym
beantwortet von marcel1973 am 15. April 2009 01:18
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das bestimmt der inhaber des restaurants, da er das hausrecht ausübt. Gelegentlich wird es gedultet, wenn z. B. ein Essen bestellt wird und dazu ein eigenes Getränk mitgebracht wird.


Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 15. April 2009 01:26
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Nein sowas ist grundsätzlich fast überall untersagt. Und das finde ich richtig so. Wäre ja noch schöner, wenn Leute es sich im Restaurant oder im Biergarten gemütlich machen und nur ihre mitgebrachten Getränke verzehren. Mir fehlen für sowas einfach die Worte!

Kommentar von 3b0cc2f979ba64eef52fd03bbcca2751smallDarkShippo am 15. April 2009 01:32

Mir auch... Leider... Aber so wie ich es verstehe gibt es kein ausdrückliches Gesetz was ich ihr vorlegen kann. Ergo sie wird es dieses Wochenende wieder machen.

Kommentar von 1c591d82d8347a171ef1c69a36c44376smallgargamel111 am 15. April 2009 08:28

Doch, es gibt ein Gesetz, nämlich das Hausrecht. Der Wirt kann, wie oben schon mehrmals geschrieben, sie entweder auffordern, das Zeug wegzupacken, er kann sie rauswerfen, er kann es ihr stillschweigend erlauben oder er kann Geld dafür verlangen. Das liegt alleine in seinem Ermessen.


Ankii
beantwortet von Ankii am 15. April 2009 01:15
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Nein.. leider nicht.. habs auch ma probiert um zu gucken was passiert .. man wird dann gleich aufgefortdert diese wieder einzupacken und nicht im Resturant zu verzehren ;)


Kommentar von E641e1345010e4367578bce3bd24ced9smallLuckyLuke87 am 15. April 2009 01:20

ist ja auch logisch. also dass der Wirt SEINE Produkte verkaufen will. Rechtlich kann er das natürlich, Er kann sich raussuchen wen er bedient, solange er dich nicht aus Gründen der Rasse, Hautfarbe etc. nicht bedient.

Kommentar von 244b649b0a5c5aa4206df374b9222f20smallheureka47 am 15. April 2009 01:27

Früher war es üblich, in solchen Fällen ein "Korkengeld" für mitgebrachte Getränke zu verlangen.


sarah212
beantwortet von sarah212 am 15. April 2009 01:16
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hm also ich denkle es ist nicht verboten aber irgentwie unhöflich oder so ...


bellaxxlamb
beantwortet von bellaxxlamb am 15. April 2009 01:16
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ich glaub nicht,dass sowas verboten ist.ich fänds aber unhöflich


denjo2
beantwortet von denjo2 am 15. April 2009 01:18
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verboten ist es nicht aber der besitzer kann dich rauswerfen wie er lust und laune hat...


anonym
beantwortet von BossUwe am 15. April 2009 01:18
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Es wird von den Inhabern nicht gern gesehen, aber so lange die Flasche orginal verschlossen ist geht es, ansonsten kann der Wirt das sogenannte Korkgeld verlangen.


KatjesMitZucker
beantwortet von KatjesMitZucker am 29. Juli 2009 22:30
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Der Besitzer darf dich rauswerfen. Ich habe mal in der Gastronomie gearbeitet und wurde von meinem Chef darauf hingewiesen, Gäste mit eigenen Getränken darauf hinzuweisen, dass diese hier nicht getrunken werden dürfen. Wenn der Gast dies nicht akzeptierte, flog er raus.

Genauso im Kino. Da dürfen keine mitgebrachten Lebensmittel mit rein!


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