Hey ihr, heute war ich einkaufen und hatte durst. Ich ahbe mich gefragt, ob es erlaubt ist, dass ich eine Flasche aufmache und daraus trinke, natürlich würde ich sie anschließend bezahlen. Oder ist es verboten? Und was ist, wenn ich die Flasche austrinke? kann ich dafür bestraft werde oder nicht? Ich würde die flasche selbstverständlich am ende des einkaufs bezahlen, egal wie viel noch drin ist!
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paddelheinipaddelheini
Also bei Getränken find ich es etwas ungewöhnlich. Aber bei ner Packung Würstchen hab ich es auch schon gemacht. Packung aufgerissen, eins genascht und dann die angerissene Packung aufs Band gelegt. Verkäuferin hat zwar etwas dumm geschaut, aber als ich ihr meinen Hunger geschildert habe, hat sie nur freundlich gelächelt und abkassiert. ;) Ich denke Diebstahl ist es erst dann, wenn Du die leere Flasche heimlich zurückstellst und ohne bezahlen rausgehst. Mit der Wahrnehmung des Preisschildes und der Öffnung der Flasche ist m.E. bereits ein Kaufvertrag durch kokludentes Handeln (§ 133 BGB) http://de.wikipedia.org/wiki/Konkludentes_Handeln entstanden. Der Vollzug dieses Kaufvertrages erfolgt halt teilweise nur später. Vergleichbar mit einem Gasstättenbesuch.
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4Antwort von
RechenknechtRechenknecht
Nein, da du sie noch nicht bezahlt hast, kann das schlimmstenfalls als Diebstahl geahndet werden. Wenn, dann gehe vorher an die Kasse und sage Bescheid, dass du das trinken willst, aber noch weiter Einkaufen willst. Dann wird niemand etwas sagen. Im anderen Fall lieferst du dich auf Gedeih und Verderben aus.
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kindergartenkindergarten Da bin ich auch dieser Meinung. Denn was wäre, wenn du dann doch nicht genug Geld mit hättest. Dann könntest du das Getränk nicht bezahlen , aber konsumiert hast du es schon. Dann könnte das als Ladendiebstahl ausgelegt werden.
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MarcoPolo100MarcoPolo100
Du kannst ruhig trinken, aber Du musst die leere Flasche an der Kasse vorzeigen und sie bezahlen. Grundsätzlich wäre es natürlich besser, wenn Du mit dem Trinken warten würdest,bis Du wieder draußen bist.
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1Antwort von
IaraIaraIaraIara
Ich weiß nicht wie die offizielle Regelung ist, aber praktisch ist es so dass dich in Deutschland oder Österreich meiner Meinung dafür niemals ein Ladenmanager oder Verkäufer Probleme machen würde, das würde erst kommen wenn du aus dem Laden gehst ohne sie zu bezahlen.
Besonders im Sommer bin ich wenn ich im Laden ankomme oft schon so ausgetrocknet dass ich was trinken muss, wenn ich die leere Flasche auf das Band lege fragen mich die Verkäufer dann meistens sogar ob sie die gleich wegschmeißen sollen, keiner hat da je irgendwas gesagt.
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koch234koch234 Nur nicht statt zu bezahlen gleich das Pfand kassieren! ;-)
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MatthewSanMatthewSan
Ich denke nicht, denn wenn du noch nicht bezahlt hast ist die Flasche und damit das Getränk noch nicht in deinem besitz und damit würde ich sagen ist das Diebstahl bzw. Sachbeschädigung
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TeddyleinTeddylein
Ja, das wurde letzte Woche in der Show der Rechtsirrtümer auf RTL behandelt.
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abibremerabibremer
ich finde, dass sich so etwas nicht gehört. es hat was kindisches: der\die kleine ist so quengelig, dass er\sie den eislolli schon im laden in den rachen gestopft haben will. ein klein wenig selbstdisziplin darf schon sein.
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AkardeAkarde
Ich glaub das gilt dann offiziell als Diebstahl auch wenn du im Begriff bist sie zu kaufen. Die meisten Verkäufer sehn das aber nicht so kritisch.
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abibremerabibremer glauben heisst: nicht wissen.
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monokultimonokulti
ich glaube das ist nicht erlaubt - aber ich habe schon öfter gesehen das Eltern Süßigkeiten oder Getränke schon im Laden aufmachen und ihren Kindern geben aber erst an der Kasse bezahlen - wird meistens vom Personal geduldet.
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Benni109Benni109
Also ich hab das auch schon das ein oder andere mal gemacht ohne das es ein Problem war! Aber du kannst ja im Lade einfach mal einen Mitarbeiter des Ladens Fragen!
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TeddykeksTeddykeks Die Mitarbveiter haben sich selbst widersprochen und der chaf war nicht da.. weil mich die Frage aber nicht loslässt frag ich hier^^
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animal94animal94
wenn du sie bezahlst, dann darfst du sie öffnen. theoretisch müsstest du nicht einmal den vollen kaufpreis zahlen, sondern nur schadensersatz leisten, welches i.d.R. der Einkaufspreis ist, den der Händler bezahlt hat.
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paddelheinipaddelheini Ich glaube da isst Du Dich, denn zum Schadensersatz, zählt auch der entgangene Gewinn. Auf jeden Fall nicht nur der Wareneinkaufspreis, sondern mindestens auch die kalkulatorischen Kosten für anteilige Ladenmiete, Personlakosten, Stromksoten etc. Aber wer will das alles ausrechnen. Also Schadensersatz = Verkaufspreis.
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animal94animal94 kann sein, aber das hat dieser typ bei der einen RTL sendung über rechtirrtümer gesagt, also hab ich das einfach übernommen^^
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abibremerabibremer quatsch!
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inquirer1993inquirer1993
ja man darf das wenn man die flasche bezahlt und die flasche offensichtlich austrinkt und auf das band legt
es sei denn, seine Ex sitzt an der Kasse...... Manchmal läuft es halt doch saublöd....