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Darf man im Krankenstand grundsätzlich keinen Sport treiben?

gefragt von jennybluesjennyblues am 15.01.2008 um 21:22 Uhr

Meine Schwester behauptet, das sei prinzipiell verboten und könne zur fristlosen Kündigung führen. Nun ist sie immer ein wenig pessimistisch und ich mag das nicht recht glauben. Oder stimmt es?


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schurke
beantwortet von schurke am 15. Januar 2008 21:35
5x
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Es kommt a auf die Krankheit und b auf den Sport an. Bei manchen Krankheiten wird Sport verordnet.

Sicher kann es ein Kündigungsgrund sein, wenn Du auf Influenza etc. krank bist aber Fußball oder ähnliches spielst.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 15. Januar 2008 22:01
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Du darfst im Krankenstand alles machen, was der Genesung nicht entgegensteht. Wie sich das im konkreten Fall mit Sport verhält, sagt Dir der Arzt.


sender
beantwortet von sender am 15. Januar 2008 21:22
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Im Zweifel stimmt es. Aber frag Deinen Arzt, was er erlaubt / befürwortet.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 15. Januar 2008 21:28
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Bei psychischen Erkrankung ist Sport gut!

Schach wird ja auch als Sport betrieben, Was mit vielen körperlichen Erkrankungen vereinbar ist.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 15. Januar 2008 21:34
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Es kommt drauf an, wie Sport definiert wird.

Falls das zu eng gesehen wird, dürften die Reha-Kliniken bald dicht machen. Vom Sitzen und liegen und lesen und denken wird man nicht schneller gesund


anonym
beantwortet von Lissa am 15. Januar 2008 21:37
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Nicht jeder Sport ist bei Krankschreibung geeignet und rechtfertigt daher Kündigung Grundsätzlich ist es erlaubt, Sport zu treiben, während man krank geschrieben ist. Wirkt sich mancher Sport doch auch förderlich auf die Genesung aus.

Anders, wenn der Sport risikoreich ist und man sich bei dessen Ausübung auch noch schwer verletzt...

Im vorliegenden Fall war ein Arbeitnehmer als Gutachter für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beim Medizinischen Dienst einer Krankenkasse beschäftigt. Als er dann wegen einer Hirnhautentzündung selbst krank geschrieben wurde, fuhr er dennoch in den Skiurlaub und brach sich dort das Bein. Dies führte wiederum zu einer Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit.

Sein Arbeitgeber kündigte ihm daraufhin fristlos. Die darauffolgende Klage des Arbeitnehmers wurde vom Gericht abgewiesen. Begründung: Der Arbeitnehmer habe seine arbeitsvertraglichen Pflichten in einem so groben Maße verletzt, dass die Kündigung durch den Arbeitgeber voll gerechtfertigt sei. Zwar müsse man mit einer Hirnhautentzündung nicht ständig das Bett hüten, Skifahren wäre jedoch auch keineswegs angeraten.

http://www.jobkrise.de/de/jobsuche-gruendung-business-477.html


Qetan
beantwortet von Qetan am 15. Januar 2008 22:05
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Das kommt auf die entsprechende Krankheit an.


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 15. Januar 2008 21:25
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Ich kann mir keine Krankheit vorstellen, bei der man Sport treiben dürfte, denn Sport ist ja eine Hochleistung für den Körper.


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