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Darf man im Knast noch wählen?

Frage von lenno lenno

Dürfen die Menschen die in Deutschland im Knast leben wählen? Und wie ist das in anderen Ländern geregelt?

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Antworten (18)

  • 9
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Pantex Pantex

    Die Grundrechte (also auch das Wahlrecht) sind auch im Gefängnis gültig.

  • 3
    Antwort von ClintLeonPowers ClintLeonPowers

    Ja. Ab 18 Jahren hat man das Wahlrecht. Auch im Knast.

  • 3
    Antwort von puresteel puresteel

    darfst du! (ich hab auch in dieser zeit der spd die stange gehalten) :-))

    Kommentar von nitnelav nitnelavnitnelav

    DU warst im Knast?=O

    Kommentar von lenno lennolenno

    Wie läuft das wählen denn da ab?

    Kommentar von puresteel puresteelpuresteel

    ich hab nur gescherzt, ich weiß es nicht wirklich.

    Kommentar von gundaa gundaagundaa

    ich schätze mal mit wahlkarte? so wie bei bettlägrigen oder im altersheim auch...

  • 2
    Antwort von rolithechief rolithechief

    Ich kann dir sagen, in Österreich sind viele Straftäter vom Wahlrecht ausgeschlossen, zumindest alljene, die eine Haftstrafe verbüßen, welche länger als ein Jahr dauert. Da kannst du dich über die Österreichische Rechtslage informeren: (siehe: "Ausschluss vom Wahlrecht")

    http://www.help.gv.at/Content.Node/32/Seite.320200.html#ausschluss

    Kommentar von erweh erweherweh

    In Deutschland hängt das davon ab, ob dir die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt wurden, was bei bestimten Straftaten der Fall ist. Habe aber jetzt kein Beisspiel.

  • 2
    Antwort von ziuwari ziuwari

    wenn man die bürgerlichen ehrenrechte hat... ja

    (war zumindest früher so)

  • 2
    Antwort von firstguardian firstguardian

    Wer im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist, der darf wählen!

  • 1
    Antwort von pinkpatch pinkpatch

    In anderen L8ndern gehen sie zur Botschaft/konsulat und wählen dort.

  • 1
    Antwort von nina1991 nina1991

    nein.........

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    Antwort von KalleZabel KalleZabel

    Nee, die haben schon gewählt!

  • 1
    Antwort von Realito Realito

    Man ist im Knast wegen eines vergehens. Damit werden ja nicht gleich alle Bürgerrechte ausser Kraft gesetzt. Natürlich dürfen sie wählen. Sie gehören trotzdem der Gesellschaft an.

  • 1
    Antwort von kochstuebchen kochstuebchen

    ich denke schon, den Politikern ist es egal woher die Stimmen kommen. Hauptsache sie erreichen Ihr Ziel, und stehen an der Spitze, damit sie Deutschland noch mehr in den Ruin treiben können. Außerdem sollte man Inhaftierten nicht jedes Recht absprechen.

  • 1
    Antwort von HelmutRn HelmutRn

    Aber natürlich darf man dann noch wählen, man kann aber nicht mehr gewählt werden!

  • 1
    Antwort von AdelVra AdelVra

    gute frage... denke schon, es gehört doch zu den menschenrechten.

  • 1
    Antwort von zehteepfau zehteepfau

    ja dürfen sie

    du hast behälst ja deine grundrechte und lebst ja weiter xD

  • 1
    Antwort von arnika78 arnika78

    Klar, kannst Du.

  • 1
    Antwort von Piranha84 Piranha84

    bestimmt.

  • 0
    Antwort von Krety Krety

    Wer wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert automatisch sein passives Wahlrecht für fünf Jahre. Darüber hinaus darf das aktive und passive Wahlrecht bei einigen, aber nicht allen politischen Straftaten durch Richterspruch für 2 bis 5 Jahre aberkannt werden, keinesfalls jedoch bei Verbrechen wie Mord, sexueller Mißbrauch von Kindern etc. Alles nachzulesen in § 13 Bundeswahlgesetz und den §§ 45, 92a, 101, 102, 108c, 108e, 109i StGB.

  • 0
    Antwort von valguiller valguiller

    In der USA dürfe man im Knast nicht wählen.(nicht einmal mit Bewährung) In Deutschland hätte ich es nicht gewusst.

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