Dürfen die Menschen die in Deutschland im Knast leben wählen? Und wie ist das in anderen Ländern geregelt?
Antworten (18)
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9Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
PantexPantex
Die Grundrechte (also auch das Wahlrecht) sind auch im Gefängnis gültig.
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3Antwort von
puresteelpuresteel
darfst du! (ich hab auch in dieser zeit der spd die stange gehalten) :-))
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2Antwort von
rolithechiefrolithechief
Ich kann dir sagen, in Österreich sind viele Straftäter vom Wahlrecht ausgeschlossen, zumindest alljene, die eine Haftstrafe verbüßen, welche länger als ein Jahr dauert. Da kannst du dich über die Österreichische Rechtslage informeren: (siehe: "Ausschluss vom Wahlrecht")
http://www.help.gv.at/Content.Node/32/Seite.320200.html#ausschluss
Kommentar von
erweherweh In Deutschland hängt das davon ab, ob dir die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt wurden, was bei bestimten Straftaten der Fall ist. Habe aber jetzt kein Beisspiel.
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2Antwort von
ziuwariziuwari
wenn man die bürgerlichen ehrenrechte hat... ja
(war zumindest früher so)
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2Antwort von
firstguardianfirstguardian
Wer im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist, der darf wählen!
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1Antwort von
pinkpatch In anderen L8ndern gehen sie zur Botschaft/konsulat und wählen dort.
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1Antwort von
RealitoRealito
Man ist im Knast wegen eines vergehens. Damit werden ja nicht gleich alle Bürgerrechte ausser Kraft gesetzt. Natürlich dürfen sie wählen. Sie gehören trotzdem der Gesellschaft an.
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1Antwort von
kochstuebchenkochstuebchen
ich denke schon, den Politikern ist es egal woher die Stimmen kommen. Hauptsache sie erreichen Ihr Ziel, und stehen an der Spitze, damit sie Deutschland noch mehr in den Ruin treiben können. Außerdem sollte man Inhaftierten nicht jedes Recht absprechen.
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1Antwort von
HelmutRnHelmutRn
Aber natürlich darf man dann noch wählen, man kann aber nicht mehr gewählt werden!
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1Antwort von
zehteepfauzehteepfau
ja dürfen sie
du hast behälst ja deine grundrechte und lebst ja weiter xD
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0Antwort von
Krety Wer wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert automatisch sein passives Wahlrecht für fünf Jahre. Darüber hinaus darf das aktive und passive Wahlrecht bei einigen, aber nicht allen politischen Straftaten durch Richterspruch für 2 bis 5 Jahre aberkannt werden, keinesfalls jedoch bei Verbrechen wie Mord, sexueller Mißbrauch von Kindern etc. Alles nachzulesen in § 13 Bundeswahlgesetz und den §§ 45, 92a, 101, 102, 108c, 108e, 109i StGB.
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0Antwort von
valguillervalguiller
In der USA dürfe man im Knast nicht wählen.(nicht einmal mit Bewährung) In Deutschland hätte ich es nicht gewusst.
DU warst im Knast?=O
Wie läuft das wählen denn da ab?
ich hab nur gescherzt, ich weiß es nicht wirklich.
ich schätze mal mit wahlkarte? so wie bei bettlägrigen oder im altersheim auch...