Wird das durch das Strafgesetzbuch geregelt?: Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Was kann man als Betroffener unternehmen?
Darf man im Internet Menschen, die spirituelle Erfahrungen machen, als Betrüger bezeichnen?
Antworten (18)
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11Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
SpaghettusSpaghettus
Wenn du spirituelle Erfahrungen im Netz öffentlich machst, kann die jeder kritisieren. Jeder darf auch behaupten, dass er die für erfunden hält. Wenn jemand dich aber direkt als Betrüger bezeichnet, muss er dafür Nachweise haben. Selbst bei Sachen, die wirklich völlig unmöglich sind, z.B. wenn du behaupten würdest, beim Beten immer anzufangen zu schweben, muss das nicht unbedingt Betrug sein. Es kann auch Selbsttäuschung, Wahnvorstellung oder sonst was sein.
Der von dir angegebene Paragraph greift allerdings überhaupt nicht. Es kämen nur üble Nachrede oder Verleumdung in Frage.
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4Antwort von
sventhemansventheman
Zwei Paragraphen möchte ich noch anführen, die zusätzlich in manchen Kommentaren auch berührt werden:
§ 186 Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 187 Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Ich bin der Meinung, dass diese Dinge allein deswegen vom Support unterbunden werden sollten, weil es eine Plattform weniger attraktiv macht, sich manche User zurückziehen oder sich nicht trauen, etwas zu schreiben, weil sie Angriffe befürchten müssen.
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Im Grunde finde ich es auch albern, derart dagegen vorzugehen, aber nur zuzusehen, wie Trolle wertvollen Austausch sabotieren und Gläubige angehen, die keine dicke Haut haben behagt mir auch nicht.
Kommentar von
HuberttHubertt wie Trolle wertvollen Austausch sabotieren ...
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Aha, deine eigenen Beiträge sind wertvoll und User, die nicht so denken, nennst du Trolle.
Müssen sich das jetzt die anderen User gefallen lassen ?
Wenn sie genauso gerne und schnell beleidigt sind wie du, dann nicht.
Kommentar von
sventhemansventheman @Hubert - Wenn das Verhalten analog auf den Bereich des Kochens übertragen wird und jemand nach einem Rezept für Nudelauflauf fragt, worauf nur Antworten kommen wie "Nudelauflauf gibts doch gar nicht", "Wer Nudeln isst, ist dumm", "Hör auf mich, bloß keine Nudeln, das einzig richtige sind Bananen" - dann wirst du eine deratige Antwort doch nicht ernsthaft als hilfreich beschreiben. Da sitzt jemand vorm seinem PC und hofft auf einen Austausch/Input an Rezepten! Ich frage mich, wieso ein Witz-/Troll-Antworter das macht. Ab und zu ein Spass ist schon ok, aber bei Esoterik steht das Verhältnis ohne Beanstandung 10 zu 1. Du möchtest doch auch hilfreiche Antworten auf deine Fragen bekommen, oder nicht?
Kommentar von
HuberttHubertt Dein Beispiel hinkt. Nudelauflauf gibt es wirklich und niemand sagt daher, dass es sowas nicht gibt.
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Ich frage mich, wieso ein Witz-/Troll-Antworter das macht. Ab und zu ein Spass ist schon ok, aber bei Esoterik steht das Verhältnis ohne Beanstandung 10 zu 1
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Aber Esoterik IST ein Witz und die Esoteriker haben keine Ahnung, WIE schonungsvoll mit ihnen umgegangen wird, quasie wie mit Kranken.
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Im Gegensatz zu spirituellen Erfahrungen anderer, die du verstehen kannst oder eben nicht, ist die Bezeichnung "Betrüger" ein handfester Straftatbestand, den niemand, nur weil er in deinen Augen in seinen Handlungen oder Ansichten nicht nachvollziehbar ist, über sich ungestraft behaupten lassen muss.
Da wäre ich vorsichtig. Sehr sogar.
HTH
G imager761
Kommentar von
sventhemansventheman Danke für die Antwort. Leider reagiert der Support nicht immer auf Beanstandungen in diesem Bereich.
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AldebaransystemAldebaransystem Wieso nimmst du es nicht einfach hin und vertraust darauf, dass es 2 Arten gibt. Die welche angetan sind. Und die welche es nicht sind! Akzeptier es, statt die Leute köpfen zu wollen die deinen Glauben nicht teilen wollen und sich einfach wehren wollen gegen etwas, was sie gar nicht bedroht ;)
Kommentar von
sventhemansventheman Ich habe dein Zwinkern verstanden und akzeptiere auch, wenn jemand nicht angetan und ganz anderer Meinung ist. Oft kann ich von anderen Sichtweisen profitieren. Aber eine sachliche Auseinandersetzung und Drohung mit dem Jugendamt, weil man Kinder in einem Glauben an ein Leben nach dem Tod aufwachsen lässt, ist etwas ganz anderes. (in diesem Fall nicht illegal, darf hier aber stehenbleiben)
Kommentar von
Martin2012Martin2012 @ sventheman. hallo. Nimm es gelassen! Es gibt eine Uralte Weisheit: Das was man sät, das wird man ernten!!! Und nur das!!! Er wollte eigentlich nur, das wir unser Klappe halten sonst nichts! Was du gesagt hast, kennst dich eigentlich mit den vorgängen im Girhirn aus. Also was sagt das für dich aus? Versuch ihn zu verstehen. Er hat schon etliche scharlatane entlarvt! Solche nämlich die, die anderen Menschen ausnutzen und wirklich betrügen!!! das finde ich gut, du ja glaube ich auch, denn du willst ja auch nicht betrogen werden oder? Er ist KEIN Menschenhasser, Er liebt den Freien Willen dem einen jeden Menschen zusteht! Wenn er etwas hört, das so ähnlich klingt wie von den esoterikern gehen bei ihm die Alarmglocken los, irgendwie verständlich! Aufgrund dessen übersieht er vielleicht das hier eigentlich FREIE Meinungsäusserung gilt. Was übrigens ein Menschenrecht ist (in Europa)! sventheman, es hat seine Gründe warum es stehen bleibt! Du magst es momentan nicht erkennen, aber irgendwann wirst du es verstehen, warum und wieso! Also, ruhig Blut! Die Zeit wird es Zeigen! Lg. Martin
Kommentar von
Freelancer2006Freelancer2006 Auch das, mein lieber "sventheman" ist nicht illegal. (Gemeint ist die Warnung an religöse Fundamentalisten, Sekten usw., dass das Jugendamt alarmiert wird, wenn sie ihre Kinder oder Pflegekinder mit widersinnigen religösen Ansichten erziehen.) Über dieses Thema wird nämlich längst auch öffentlich und überaus kritisch diskutiert. So ist z.B. bekannt, dass Mitglieder von religiösen Sekten sich geradezu aufdrängen, um Pflegekinder zugewiesen zu erhalten, die sie dann nach ihren verqueren "Lehren" erziehen. Solchen Sektenmitgliedern mit einer Anzeige ans Jugendamt zu drohen, ist keine strafbare Handlung, sondern eine gut zu begründende Wertung oder Meinung, die unter Garantie nicht strafrechtlich verfolgt werden kann. Wegen des großen Mangels an Pflegeeltern nehmen die Jugendämter leider billigend in Kauf, dass die armen Kinder auch in die Hände von solchen Leuten gegeben werden müssen. Für mich ein politischer Skandal ersten Ranges, mit dem sich die CDU-Familien-Ministerin, Kristina Köhler, dringend befassen müßte.
Kommentar von
Martin2012Martin2012 Freelancer2006. Wenn man es von diesen Standpunkt betrachtet, hast du eigentlich Recht. Aber es sind nicht alle Menschen, Betrüger! Das was du beschreibst sind in meinen Augen, Fanatiker. Diese gehören weg gesperrt.
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4Antwort von
Raimund1Raimund1
wenn du wirklich spirituelle Erfahrungen machst, dann wirst du sehen, dass sich möglicherweise dein Mind (Verstand) über solche Äußerungen aufregt.
Es ist in der Tat eine tiefe spirituelle Erfahrung, den anderen mit seinen ganzen Meinungen, die ja nichts anderes sind als ein Ausdruck der NICHT-Erfahrung, so zu akzeptieren, wie er ist.
Deswegen bist du nicht besser oder schlechter und der andere ist auch nicht schlechter oder besser.
Kommentar von
sventhemansventheman Verstehe ich nicht. Es geht darum, wenn man sich im Internet mit Usern gleicher Weltanschauung und Erfahrungswelt austauscht - darf ein dritter beleidigen? Es geht nicht um besser sein, sondern um respektvollen Umgang und Toleranz.
Kommentar von
Raimund1Raimund1 Jeder Mensch ist anders - aber wer mich beleidigt, das bestimme ich! Und nicht irgendein anderer. Und ich kenne niemanden, der mich beleidigen kann, wenn ich es nicht zulasse!
Kommentar von
sventhemansventheman Vorbildliche Haltung, ich hoffe ich bin auch irgendwann so weit.
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3Antwort von
JoeGranatoJoeGranato
Und was ist mit Beleidigung meines gesunden Menschenverstandes?
Wer einen Beweis für übernatürliche Phänomene, paranormale Fähigkeiten, Wirksamkeit der Homöopathie o.ä. antreten will, kann es hier tun:
www.esowatch.com/ge/index.php?title=Preisgelder
@ sventheman, welcher "Inhalt" ....des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses....?
Kommentar von
sventhemansventheman Ich hatte bereits geschrieben: "Spirituelle Erfahrungen kann man nicht beweisen (darum geht es auch nicht, diese als wirklich/real zu bezeichnen) - es gibt nur verschiedene Theorien (je nach Weltanschauung) zu ihrer Erklärung." Der spirituelle/esoterische Erkenntnisweg ist ein Innerer. Geld spielt nur da eine Rolle, wo ein Lehrer Methoden zur Ermöglichung von Erfahrungen hauptberuflich vermittelt. An Beweisen, die durch andere Autoritäten bestätigt werden, ist kein wahrhaft Suchender interessiert.
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3Antwort von
HuberttHubertt
Sprituelle Erfahrungen kann man meiner Meinung nach auch als Wahnvorstellungen betrachten.
Wenn man Wahnsinnigen ihren Wahn ausreden will, dann reagieren sie gerne beleidigt bis agressiv. Was verständlich ist, weil man ja ihre heile Welt zerstört.
Kommentar von
BenjaminBenjamin Und oft ihr Geschäftsmodell!
Kommentar von
HuberttHubertt Ja das sind die die sich am lautesten beschweren. Schließlich wirkt Aufklärung in dem Falle geschäftsschädigend.
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3Antwort von
Freelancer2006Freelancer2006
"sventhemann" bezieht sich auf den folgenden Kommentar von mir:
Seit wann ist es denn ein Verstoß gegen die Etikette, wenn man den Aberglauben als Schwindel entlarvt ? Glaubst du tatsächlich, dass der hilfesuchenden "lory889" geholfen ist, wenn du sie in ihrem irrealen Engelsglauben bestärkst ? Leute, die anderen Menschen solchen Bocksmist als die Wahrheit verkaufen, müßten vor Gericht gestellt und als Betrüger bestraft werden !
Kommentar von sventheman am 8. März 2011 13:10: Wenn du User diffamierst, indem du sie wegen ihrer spirituellen Erfahrungen als Betrüger bezeichnest, verstößt das gegen die Etikette. Etwas anderes ist, mit sachlichen Argunmenten und alternative Theorien zu argumentieren. Da du so klug zu sein scheinst, dich bei Menschen christlichen und jüdischen Glaubens zurückzuhalten, hoffe ich, das dir das in Zukunft auch bei Esoterikern gelingt. (Zitatende)
Mein lieber Sventheman, mein Kommentar ist eine durch das Grundgesetz § 5 geschützte freie Meinungsäußerung, die in dieser Form strafrechtlich nicht als Verleumdung oder Beleidigung im Sinne der §§ 185 bis 188 StGB gewertet werden kann. Du glaubst doch nicht, dass ich so dämlich bin, in einem öffentlichen Forum eine strafrechtlich relevante, persönliche Beleidigung zu hinterlassen?
Einen Versuch, mich wegen Beleidigung zu verklagen, hat vor ca. einem Jahr eine Jenseitskontakte-Vermittlerin unternommen. (Ich hatte sie als Scharlatan bezeichnet.)Sie ist aber damit vor Gericht kläglich gescheitert. Meiner Klage gegen sie, wegen Führens eines falschen Doktortitels, wurde dagegen statt gegeben. Sie wurde schließlich vom Amtsgericht in D. verurteilt.
Bekomme ich jetzt einen DH von dir für diese kompetente Antwort ?
Kommentar von
sventhemansventheman Klar, wenns dich glücklich macht...(aber leider/zum Glück sind die meisten Kommentare, auf die ich mich bei dir beziehe nicht mehr online)
Kommentar von
Freelancer2006Freelancer2006 @ sventheman
Ach weißt du, es berührt mich nicht, wenn du die Modis dazu bringen konntest, dass einige meiner Kommentare verschwinden. Ich will sie ja nicht nochmals lesen, es genügt mir, dass du sie gelesen hast und dich meine Wahrheiten getroffen haben. In strafrechtlicher Hinsicht wäre allerdings keiner meiner Kommentare vor einem Gericht als strafwürdig eingestuft worden. (Ich kenne mich im Umgang mit Eso-Betrügern bestens aus ! Ich gebe schließlich diesen Gaunern nicht die Gelegenheit, mich wegen meiner Texte strafrechtlich belangen zu können.) Ich werde auch weiter meine Meinung über den esoterischen Betrug verbreiten. Ich wiederhole auch meine Worte, dass Leute, die anderen Leuten esoterischen Nonsens als Wahrheit verkaufen, nach meiner Wertung vor Gericht gestellt werden müßten. Leider gibt es noch kein Psychomarkt-Vertragsgesetz, welches solche Fälle regelt. Es wurde mal ein solcher Gesetzesentwurf im Jahre 2003 im Parlament eingebracht, scheiterte dort aber am Widerstand von Bündnis90/Die Grünen. Ausgerechnet die Grünen !(Nachzulesen in Wikipedia unter dem Stichwort: Lebensbewältigungshilfegesetz. Dieses Wortungetüm habe ich nicht erfunden.)
Leider kennen sich die GF-Modis mit den gesetzlichen Gegebenheiten nicht besonders gut aus. Somit blockieren sie schon mal einen Kommentar, der unter "freie Meinungsäußerung" fällt. Sie greifen aber leider nicht ein, wenn z.B. - wie dies häufig der Fall ist - ein Esoterikverkäufer für seine Dienstleistungen im GF Werbung für sein Geschäft betreibt. Insbesonders Homöopathen und Kartenleger sind hier öfters mal auf Kundenfang aus.
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3Antwort von
MimusSaturninusMimusSaturninus
Was ist eine „spirituelle Erfahrung“? Wenn ein geistig gesunder Mensch etwas erlebt, dass er sich nicht erklären kann, dann sucht er logische Erklärungen dafür und will sie nicht verbieten.
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Es gibt Gläubige, die kein Problem mit der Physik und mit anderen Menschen haben.
Mit ihnen kann man über Religion diskutieren wie über jedes andere Thema auch, ohne dass sie Zensur und strafrechtliche Verfolgung fordern oder, wenn sie die Möglichkeit dazu haben, Ketzer verbrennen.
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Es gibt aber auch religiöse Extremisten, die die Welt an ihren Glauben anpassen wollen und die Physik verbieten wollen, und deshalb mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen jeden vorgehen, der ihnen widerspricht.
Wissenschaftsfeindlichkeit ohne autoritäre Einstellung und Demokratiefeindlichkeit ist nicht möglich.
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Das Geschäft mit der Esoterik ist Betrug.
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„Unter Betrug versteht man
im strafrechtlichen Sinn ein Vermögensdelikt, bei dem der Täter in rechtswidriger Bereicherungsabsicht das Opfer durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen gezielt so irreführt, dass es sich selbst oder einen Dritten am Vermögen schädigt, d. h. materiellen Schaden zufügt.
im nichtstrafrechtlichen Sinn eine Vorspiegelung falscher Tatsachen, die nicht auf einen Vermögensvorteil abzielt und damit eine strafrechtlich gesehen irrelevante Form des Betrugs ist“ (Wikipedia)
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Wer mit Bereicherungsabsicht falsche Tatsachenbehauptungen aufstellt ist ein Betrüger.
Jemand, der diese Behauptungen weiterverbreitet und Richtigstellungen unterdrückt, fördert den Betrug.
Wer die Behauptung, dass Naturgesetze umgangen werden könnten, verbreitet und Erklärungen von Phänomenen mit physikalischen Gesetzen verhindert, ist ein Mittäter.
Kommentar von
sventhemansventheman Bis auf den verallgemeinernden Satz "Das Geschäft mit der Esoterik ist Betrug." stimme ich dir vollkommen zu.
Kommentar von
sventhemansventheman Möchte noch beispiele hinzufügen: wenn ich einen Astrologiekurs besuche, ist die Erhebung einer Kursgebühr kein Betrug, ebensowenig bei einem buddhistischen Meditationskursin dem ich Methoden zur Wahrnehmungsfähigkeit erlerne. Ebensowenig kann ich mir vorstellen, dass der Staat bei der Erhebung der Kirchensteuer zum Mittäter eines Betruges wird.
Kommentar von
Freelancer2006Freelancer2006 @ sventheman
Wenn du einen Astrologiekurs besucht und dafür bezahlst, bist du selbstverständlich kein Betrüger, sondern ein Betrogener ! Erkennst du diesen feinen Unterschied ?
Kommentar von
MimusSaturninusMimusSaturninus Du stimmst mir zu, wenn ich dich für einen autoritär eingestellten, demokratiefeindlichen Extremisten und einen Mittäter halte?
Kommentar von
sventhemansventheman nein, das ging ja nicht gegen mich, da ich den Glauben an die Welt und meine Erfahrungen anpasse, dabei die Erkenntnisse der Physik berücksichtige. Ich ziehe esoterische Betrachtungsweisen für Phänomene heran, die nicht Gegenstand der Naturwissenschaften sind.
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3Antwort von
PremislydePremislyde
Nein das darfst du nicht das ist Strafbar so wie das auch auf der Straße Strafbar wäre - Das netzt ist ja kein rechtsfreier Raum...
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2Antwort von
Skipper38 Ich würde da sehr vorsichtig sein, jemanden wegen Beleidigung zu verklagen. Der Beklagte könnte nämlich eine Gegenklage wegen falscher Anschuldigung gemäß § 164 StGB einreichen. Das könnte dich dann viel Geld kosten, wenn das Gericht die Klage beurteilen muß und einer solchen Gegenklage stattgibt.
Nimm dir doch nochmals den Text von Freelancer vor. Er schreibt nämlich: "Leute, die anderen Menschen solchen Bocksmist als die Wahrheit verkaufen, müßten vor Gericht gestellt und als Betrüger bestraft werden !"
Er schreibt doch nicht von dir persönlich, sondern spricht ganz allgemein von nicht näher bezeichneten "Leuten". Wenn du dich allerdings angesprochen fühlst, ist das dein Problem. Im übrigen kommt es häufig vor, dass das Gericht eine solche Klage mit der Begründung ablehnt, dass kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung bestehe.
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2Antwort von
NoireNoire
Ja, darf man, solange man nicht vorgibt, daß er als Betrüger verurteilt wurde o.ä.- und solange es als wertende Meinung nicht als abwertende Beleidigung gemeint ist. Man darf Soldaten auch Mörder nennen, auch wenn sie nicht den Straftatbestand des Mordes erfüllt haben. Das ist durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
Kommentar von
sventhemansventheman Da wäre ich nicht so sicher, wenn eine Person direkt angesprochen wird (worum es in meiner Frage geht): http://de.wikipedia.org/wiki/SoldatensindMörder
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Es gibt einen zwar kleinen aber wichtigen Unterschied zwischen "Betrüger genannt werden" und "sich als Betrüger genannt vorkommen". In dem von Dir genannten Paragraphen geht es zuallererst um die Störung des öffentlichen Friedens. DEIN persönlicher Friede ist nicht Gegenstand einer gesetzlichen Regelung. Wenn jemand der Meinung ist, Du seist ein Betrüger, und das als seine persönliche Meinung kennzeichnet, darf er das. Wenn jemand zu Dir in beleidigender Absicht sagt, daß Du ein Betrüger bist, ist es eine Beleidigung. Wenn jemand öffentlich verbreitet, Du seist ein Betrüger, ist es üble Nachrede und Du kannst Dich dagegen wehren. Wenn jemand den öffentlichen Frieden stört, indem er Dich als Betrüger diffamiert, kannst Du Vater Staat mit dem Gesetz in der Hand aufmarschieren lassen. Versteh das richtig: Nur, weil Du Dich angegriffen FÜHLST (!), haut der Gesetzgeber keinem auf die Finger und das ist auch richtig so. Du kannst natürlich gern bei einem Anwalt reinschauen und Dich beraten lassen, Beratungsscheine gibts beim Amtsgericht und dort findest Du auch einen Rechtspfleger, der Dich über die Modalitäten aufklärt. Aber ich würde Dir raten, Dich einfach nicht aufzuregen, denn wenn Du mit Deinen (?) spirituellen Erfahrungen hausieren gehst, mußt Du einfach damit rechnen, daß manche Menschen heftig reagieren. Das ist immer so, wenn man auf "Mission" ist und ein Missionar muß das einfach abkönnen, sonst ist sein Auftrag nicht viel wert. Frag mal die Pfarrer unter uns oder die engagierten Christen, was sie sich mitunter anhören dürfen oder was sie allein hier auf GF zu lesen kriegen. Also: Immer schön den Ball flach halten. Gruß, q.
Kommentar von
sventhemansventheman @ quopiam "Wenn jemand der Meinung ist, Du seist ein Betrüger, und das als seine persönliche Meinung kennzeichnet, darf er das. Wenn jemand zu Dir in beleidigender Absicht sagt, daß Du ein Betrüger bist, ist es eine Beleidigung." Es genügt also zu schreiben "meiner Meinung nach..."? Und wie sieht es mit der Absicht aus - das wäre doch Interpretationssache, oder? Ich möchte zu den Begriffen "hausieren" und "Mission" nur anfügen, dass hier Fragen gestellt werden, und es im Sinn dieser Plattform ist, Erfahrungen einzubringen, wenn diese erklärend und hilfreich zur Frage stehen. Eigene Erfahrungen ziehe ich vor, da ich hier nachfragen kann und Wiedererzähltes oft inhaltlich gefiltert/verfremdet ist. Ich habe selber durch Erfahrungen anderer schon viel gelernt.
Kommentar von
HuberttHubertt sventhemanSilber-Fragant am 8. März 2011 16:52 Es genügt also zu schreiben "meiner Meinung nach..."?
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Ja das genügt und wird auch dir genügen müssen. In Europa gibt es eben eine Meinungsfreiheit und das ist eben kein leeres Wort.
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" dass hier Fragen gestellt werden, und es im Sinn dieser Plattform ist, Erfahrungen einzubringen, wenn diese erklärend und hilfreich zur Frage stehen. "
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Ja und ob die Antworten und Kommentare dem entsprechen entscheidest eben nicht du alleine.
Ich meine, dass Esoteriker gerne und schnell beleidigt sind. Wofür für du gerade ein großartiges Beispiel abgibst.
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1Antwort von
Martin2012Martin2012
Hallo an alle! Hier wird nur von Beweisen und Wahnvorstellungen um den Heißen Brei herum geredet. Ist irgendwer hier fähig mir die Liebe in der zwischen menschlichen Beziehung zu beweisen? Und diese ist nämlich von jedermann akzeptiert, das sie Existiert!!!! Ich bitte um Beweise!!!
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1Antwort von
pert66pert66
... das kannst du dann, wenn Du das Gegenteil beweisen kannst... *grins...
Kommentar von
sventhemansventheman Spirituelle Erfahrungen kann man nicht beweisen (darum geht es auch nicht, diese als wirklich/real zu bezeichnen) - es gibt nur verschiedene Theorien (je nach Weltanschauung) zu ihrer Erklärung.
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0Antwort von
gottesanbeteringottesanbeterin
Ist es nicht ein bisschen überzogen, das mit dem "..., die geeignet ist,den öffentlichen Frieden zu stören"?
Kommentar von
sventhemansventheman Das sind halt die Termini die im Recht der Länder verschieden sind. Österreich:"Herabwürdigung religiöser Lehren" (Par. 188 StGB): "Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen." - Schweiz: Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit in Artikel 261 des Strafgesetzbuches.
„Wer öffentlich und in gemeiner Weise die Überzeugung anderer in Glaubenssachen, insbesondere den Glauben an Gott, beschimpft oder verspottet oder Gegenstände religiöser Verehrung verunehrt, wer eine verfassungsmässig gewährleistete Kultushandlung böswillig verhindert, stört oder öffentlich verspottet, wer einen Ort oder einen Gegenstand, die für einen verfassungsmässig gewährleisteten Kultus oder für eine solche Kultushandlung bestimmt sind, böswillig verunehrt, wird mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.“ Zu Deutschland bei Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/BeschimpfungvonBekenntnissen,Religionsgesellschaftenund_Weltanschauungsvereinigungen
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0Antwort von
BidouBidou
Wie meinst Du das, spirituelle Erfahrungen Machen?
Wie definiert man "Spirituelle Erfahrung"?Kommentar von
sventhemansventheman Wenn z.Bsp ein Katholik schreibt, er hätte eine Marienerscheinung, ein Protestant, seine Gebete sind erhört worden und hätten ihm geholfen, ein Anhänger jüdischen Glaubens, er hätte Kontakt zu einem Engel gehabt etc. Etwas anderes, was meiner Meinung ok wäre ist, wenn man psychologische Erklärungstheorien anführt. Aber Beschimpfungen von Geisteskrankheit, Dummheit und Betrug scheinen mir nicht rechtens.
Danke für den Stern.
Dass sventheman sich in seinem bizarren Irrlauben durch die Konfrontation mit der Realität in Form von Kommentaren auf GF verletzt fühlt ist das eine. Viel lustiger ist es, dass er scheinbar die Antworten nicht soooo genau durchliest, sonst hätte er wohl die Antwort von Spaghettus (Selbsttäuschung, Wahn) kaum als beste Antwort ausgezeichnet.
Danke sventheman habe mich köstlich unterhalten..... schreib bitte noch mehr auf GF........... Perlen unfreiwilliger Komik.
hehe ... du bist auch nicht gerade unlustig!
@irem77 Über deine Beurteilung meiner Bewertung kann ich mich nur wundern - hast du nicht gelesen, was ich noch vor Spaghettus Antwort im Kommentar zu Bidou geschrieben habe?