Hallo! Ich habe mal eine Frage zu Online-Auktionen: Wenn man z.B. auf Ebay etwas versteigert, darf der Verkäufer die Auktion noch zurückziehen, selbt wenn ein Gebot vorliegt?
Vielen Dank!

Ja, melde Dich beim EBay (unter Hilfe steht wie) - schreibe, es wäre Dir zu Bruch gegangen und Kontaktiere den Käufer /Höchstbietenden.

Natürlich! Aber nur bis 24 Std. vor auktionsende, und du musst einen Grund angebebn, z.B Ware gefekt, Ware vorloren gegangen etc.
Gruß Denis
Kannst du natürlich nicht so oft machen, das ärgert Ebay. Aber das was du versteigerst könnte ja kaputt gegangen sein und dann kannst du eine Auktion auch beenden.

Wenn du selbst der Verkäufer bist und die Auktion noch länger als 24 Stunden läuft, gehe auf "mein ebay". In Deiner Artikelzeile findest du rechts die Möglichkeit auf "Verkauf vorzeitig beenden" zu drücken. Dann erscheint das Fenster, in dem Du den Grund angibst, und die Angelegenheit ist erledigt.
der artikel ist runter gefallen und dabei kaputt gegangen. oder jemand ist aus versehen draufgetreten.
Doch, kann man!
Klar mann kann aber auch der Oma gegenüber die Tasche klauen, mit meinen Moralvorstellungen hat das dann aber nichts zu tun.
"Oh auf einmal ist alles kaputt" is eher naja...