Darf man im Hotel 'n Einzelzimmer nehmen, wenn eine 2. Person nur 3h wg. Geschlechtsverkehr bleibt?

13 Antworten

Sollte kein Problem sein. Wenn das allerdings eine "Professionelle" wäre, dann könnte das Ärger gehen .Viele Hotels wollen sich nicht den Ruf eines Bordells einhandeln.

Ich kann dir als Hotelkaufmann, der viele Jahre in der Branche war sagen: JA!

Du kannst ein Doppelzimmer nehmen. Aber dann zahlst du auch den Preis für ein DZ.

Nimm ein Einzelzimmer und fertig.

Du kannst ohne weiteres Besuch haben. Ob der 1 Std oder länger da ist und was ihr macht, ist eure Sache. Nur übernachten darf die zweite Person nicht.

Mehr brauchst du nicht beachten. Und das Hotel interessiert es auch nicht..

auch in einem Einzelzimmer, darfst Du Besuch empfangen. Der Besuch darf aber nur Besuch sein und nicht übernachten. Gegen eine gemeinsame Betrachtung Deiner Briefmarkensammlung ist jedoch nichts einzuwenden, außer der Besitzer hat ausdrücklich ein Besuchsverbot erteilt, dieses müsste er aber sofort benennen, bevor Du das Zimmer buchst.

Wenn ihr nicht zusammen eincheckt, reicht ein Einzelzimmer. Das gilt dann ja quasi nur als "Besuch" und den darf man ja auch im Hotel mal empfangen. Ich würde nur nicht zusammen da auflaufen und einchecken.

Und gibt es eine Frist, wie lange die Person bleiben kann? Also bspw. bis Sonnenaufgang oder so?

@hannah8

Die Rezeption macht irgendwann zu. Spätestens dann muss die Person raus.

Es geht dabei ja nicht ums Schlafen sondern ums Übernachten und wenn der/die um 1 Uhr Nacht käme und um 4 Uhr in der Früh ginge würde das Hotel es so sehen, dass sie/er übernachtet hat, auch wenn er/sie nicht geschlafen hat. Wenn die Person als Besuch von 8 Uhr früh bis 20 Uhr abends bleibt ist das kein Problem.

@Panazee

Also wenn die Person bis Sonnenaufgang bleibt, ist das wohl eine Übernachtung. Stimme da einfach meinem Vorredner Panazee zu.

Ein Einzelzimmer reicht , denn die Person kommt ja nur zu Besuch , aber es kann von der Hausordnung her sein , dass kein Besuch auf dem Zimmer empfangen werden , darf , daher vorher informieren, ob Besuche auf dem Zimmer erlaubt sind.