Wir wurden heute von einer Zivilstreife angehalten, weil wir auf der Rücksitzbank hinten 2 Kindersitze montiert hatten, von denen der eine in der Mitte befestigt war. Hintergrund: Das Fahrzeug (Volvo V70) hat hinten 2 integrierte Kindersitze links außen und rechts außen. Da wir noch ein befreundetes Kind mitnehmen wollten, dass sich auf einen der integrierten Kindersitze setzen sollte, wurde ein Kindersitz in der Mitte montiert. Die Zivilstreife argumentierte, dass dies nicht zulässig sei wg. Sichtbehinderung... Wenn hinten in der Mitte ein (großer) Erwachsener sitzt, was ja auf jeden Fall zulässig ist, ist die Sichtbehinderung im Rückspiegel doch die gleiche! Wer kennt sich mit dieser Bestimmung aus, falls es sich überhaupt gibt?

diese begründung kann ich nicht nachvollziehen und behaupte das gegenteil, solange Dein auto links und rechts einen außenspiegel hat... laß mich aber gern belehren..

Wenn du ihn vorschriftsmäßig befestigen kannst, ja. Das mit der Sichtbehinderung ist Blödsinn. Wenn du 2 Außenspiegel hast dafst du hinten alles dicht machen.
1hoss43 am 6. Januar 2009 18:15 Richtig!
Weil das ein reines Informationsgespräch war, würde ich die Zivilstreife in dem Irrglauben lassen. Für ein Verwahngeldangebot war die Argumentation wohl zu schwach. Gibt kein Gesetz welches verbietet den Kindersitz hinten mittig oder vorne rechts zu montieren. Allerdings muss die Haltevorrichtung des Kindersitzes für einen Beckengurt ausgelegt sein. Und daran scheitert es vorraussichtlich weil ein solches Systhem ist mir nicht bekannt.
Vielen Dank für die Antworten! War leider kein reines Informationsgespräch. Da wir sagten, das wir das gern schriftlich hätten, wurde uns ein Bußgeldbescheid angekündigt... Der eine Beamte erkundigte sich noch telefonisch (bei wem weiß ich nicht), ob es beim Volvo V70 erlaubt sei, hinten in der Mitte einen Kindersitz zu montieren, was wohl vom Gesprächspartner verneint wurde. Es befindet sich hinten übrigens ein 3-Punkt-Gurt in der Mitte und der betr. Kindersitz ist selbstverst. dafür eingerichtet!
Nun dann wirst Du doch einen Anhörungsbogen bekommen. Auf dem schreibst Du halt das Dein Kind mit einem Dreipunktgurt im Kindersitz mittig entsprechend der vorgeschriebenen Haltevorrichtung befestigt war. Am besten schickst Du ein Foto mit 3 ordnungsgemäß befestigten Kindern. Dann wird das ganze im Sand verlaufen.

Auf jeden Fall, haben die dummes Zeug geredet !In der Mitte hast Du zwar oft nur einen Beckengurt und der nutzt beim Aufprall mit einem Kindersitz nicht viel, ist aber, wenn Du 5 Sitzplätze hast trotzdem ein zugelassener Sitz !

Das hab ich ja noch nie gehört! Mit zwei Außenspiegeln dürfte das Argument der Sichtbehinderung soch hinfällig sein.
1hoss43 am 6. Januar 2009 18:10 Dann ist sie hinfällig!

find ich lächerlich und eine frechheit, wenn dem so wäre. wie du schon richtig sagst: wenn ein erwachsener da sitzt sieht man auch nichts, ebenso wenn man viel gepäck im kofferraum hat und bei vielen autos (wie sprintern) hat man erst gar keine scheibe hinten. sie sollen froh sein, dass ihr die kinder gut sichert. wie oft sehe ich welche unangeschnallt im auto rumturnen!

Sichtbehinderung halte ich auch für Quatsch! Wenn etwas dagegenspricht, dann vielleicht, dass der Sitz mit dem vorhandenen Gurt nicht entsprechend sicher angebracht werden kann!
Vielen Dank für die Antwort; der Volvo hat hinten mittig auch einen 3-Punkt-Gurt, also auch von daher kein Problem
Vielen Dank für die Antwort; der Volvo hat hinten mittig auch einen 3-Punkt-Gurt, also auch von daher kein Problem

ja wenn ein anschnallgurt vorhanden ist. sonst würde es den platz nicht geben wenn man ihn nicht benutzen dürfte.
Brauchst du nicht, wie groß ist die Sichtbehinderung dann erst mit einem Wohnwagen ;-)
Da brauchst Du Dich nicht eines anderen belehren lassen, denn die Argumetation der Zivilstreife ist reiner Schwachsinn!