Mein Freund und ich diskutieren gerade darüber,ob man einen Einbrecher niederschlagen darf.Und zwar,wenn man hört,dass einer in die Wohnung will,der da nicht hinein gehört,ob man sich z.B. mit einer Nudelrolle hinter die Tür stellen darf.Und wenn er dann reinkommt dann zuhauen darf.Mein Freund meint,dass man das darf.Ich bin da anderer Meinung.Wer hat jetzt Recht?Das würde mich echt mal interessieren.
Antworten (18)
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10Antwort von
GerdaGGerdaG
Nein, das darfst Du natürlich nicht. Körperliche Gewalt ist nur zur Verteidigung Deiner eigenen Gesundheit erlaubt.
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GerdaGGerdaG http://www.bdslv12.de/sachkunde/notwehr.htm
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Maximus40Maximus40 Genau Gerda. Und ich lese daraus, dass in diesem Fall Notwehr rechtens ist, da ein Angriff auf den Besitz stattfindet und dieser gegenwärtig ist.
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jobo22jobo22 "Menschen sind höher zu bewerten" steht da. Das heisst, dass ein Angriff nicht gerechtfertigt ist...
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GerdaGGerdaG Nee Maximus40, Du darfst ihn nicht präventiv niederschlagen. Er muss Dich erst angreifen. So ist die Gesetzeslage nun einmal.
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SeltsamSeltsam Wenn jemand in DEIN Haus einbricht, darf man sich sehr wohl wehren. Weil der Vorwand gegeben ist, dass man nicht weiss, ob der Einbrecher bewaffnet ist. Das ist Fakt.
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Solaris3Solaris3 Bin der gleichen Meinung....der hat wohl nicht die besten Absichten, wenn er einbricht oder? Die Familie muss außerdem beschützt werden! Ich frag doch nicht erst....entschuldigung, was möchten sie bitte?....schon hab ich ein Messer zwischen den Rippen! Was ist dagegen schon ein ein Dämpfer mit dem Nudelholz?
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GerdaGGerdaG Wie man letztlich selbsthandelt, das steht auf einem anderen Blatt, Solaris3. Da gebe ich Dir Recht.
Aber die Verteidigung setzt einen Angriff voraus; d.h. ein geschütztes Rechtsgut wird von einem Menschen bedroht oder verletzt. Als zu verteidigende Rechtsgüter kommen z.B. in Betracht: Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre, Eigentum.
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Maximus40Maximus40 Ich nehm Eigentum! g
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jobo22jobo22 "Angriff muss gegenwärtig sein". Oder glaubst du du darfst aus Unwissenheit töten(Nur weil du nicht weißt ob er bewaffnet ist)??? Stell dir vor das ist kein Einbrecher sondern ein geistig verwirrter Mensch, der irgendwo entlaufen ist... Wir sind nicht in den USA!
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SeltsamSeltsam selbst wenn er schwerstbehindert ist, kann/muss ich mich wehren. Es besteht ein Hausfriedensbruch.
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Solaris3Solaris3 Wer spricht denn da von töten? Eine Beule am Kopf bringt den noch nicht um! Die herbeigerufene Polizei wird das dann schon klären!
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Solaris3Solaris3 Wer spricht denn da von töten? Eine Beule am Kopf bringt den noch nicht um! Die herbeigerufene Polizei wird das dann schon klären!
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jobo22jobo22 Nein nicht in Deutschland. Aber dir ist freigestellt die Polizei zu rufen oder versuchen den Einbrecher den Weg zu versperren aber du darfst ihn nicht angreifen!
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jobo22jobo22 Seltsam gefährliches Halbwissen... sag ich nur
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7Antwort von
YuLy42YuLy42
Du hast das Recht, einen Einbrecher festzunehmen (festhalten und niederdrücken ist dabei erlaubt) und dann die Polizei zu rufen. Gewalt darf man nur anwenden, wenn diese aus Notwehr erfolgt.
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sendersender 'Jederman-Paragraph'?
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BadBoy4everBadBoy4ever So würde ich das auch sehen. Und ja, es ist der sogenannte Jedermann Paragraph, den bekommt man z.B. bei der Bundeswehr eingebleut.
Die Frage wäre, was ist, wenn der 2 Meter groß ist und ich 1,55.
Und muss ich das meinem Hund auch erklären? Oder kann ich mir damit Zeit lassen, weil ich bin ja ziemlich geschockt! ;)
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5Antwort von
Chrissi007 Nein , darft Du nicht , es sei denn es geschied in not... das heißt er greift zuerst an ... Du darfst ihn noch nicht mal festhalten .... so ist das tja ... schöne welt .. ne
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3Antwort von
jobo22jobo22
- Du darfst dich wehren, wenn jemand dich angreift
- Du darfst den Einbrecher festnehmen
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3Antwort von
Mariposa68Mariposa68
Nein, darf man nicht. Selbst wenn ihr einen Hund hättet dürfte der ihn nicht beißen.
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OstrichfanOstrichfan Aber wenn mein Hund das nicht weiss?. Außerdem wenn ich wach werde und ein Fremder steht in meinem Schlafzimmer glaub ich nicht das ich erst mal jemanden anrufe oder den 50 / 50 Joker zieh. Dann reagiere ich. Ostrichfan
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Mariposa68Mariposa68 Ja, so ist das mit dem Hund. Der darf das nicht.
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3Antwort von
mexximamexxima
Man darf - es handelt sich um Notwehr.
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mexximamexxima Wenn du dich HINTER die Tür stellst, dann nehme ich an, dass es DEINE Wohnung ist. Und somit kannst du dich verteidigen. Nicht übertreiben: Wenn er tatunfähig ist, reicht's. Zusätzliche Rippenbrüche bringen dir eine Körperverletzung ein.
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2Antwort von
RBMannheimRBMannheim
Glaubst Du wirklich, dass mich das interessieren würde? Es ist deutlich zu erkennen, dass der Durchgangsverkehr nicht durch meine Wohnung führt! Wenn also jemand plötzlich da drin steht und vielleicht noch über den Balkon kam, hat er sich sicher nicht verlaufen! Das ich in etwas abschätzen kann, was mich erwarten würde, weiß ich auch ganz genau, was ihn erwarten würde!
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2Antwort von
Solaris3Solaris3
Recht hin oder her....ich würd den natürlich erstmal niederschlagen bevor der noch irgendwelchen Unfug treibt!
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2Antwort von
wolle59wolle59
Das wäre mir aber sowas von egal. Sollte ich jemanden erwischen, gnade ihm Gott sag ich da nur!!
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jobo22jobo22 So isses...
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2Antwort von
maiki01maiki01
hab ich schon mal gemacht. ich bekam eine Anzeige. Das Verfahren wurde eingestellt
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2Antwort von
Maximus40Maximus40
Notwehr im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ist zulässig. Nudelholz halte ich für angemessen. Aber nicht gleich totschlagen!
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1Antwort von
Eddy21Eddy21
Du darfst es sicher nicht ! Er hatte Dich noch nicht angegriffen ! Während der Wartezeit könnte man sich genau so gut in Sicherheit bringen, die Polizei verständigen !
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1Antwort von
TremorTremor
lies mal hier http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20080425044606AA2SLPn
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1Antwort von
MaienblumeMaienblume
Ihn hinterrücks niederschlagen wird kaum als Notwehr durchgehen. Und nur Notwehr berechtigt gewissermaßen zu Körperverletzung.
Der Einschlag des Nudelholzes am Hinterkopf des Einbrechers würde Dich entlarven...^^
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KoeppYKoeppY
wäre schön wenn man das dürte. allerdings begehst du damit eine körperverletzung ... hört sich zwar bescheuert an aber so sind nunmal unsere gesetze -.-
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pwn3d wär mir egal =) wer in mein haus einbricht muss die schmerzhaften folgen tragen
Genau so ist das.
Jupp
Ich sehe das anders: Notwehr ist erlaubt bei gegenwärtigen Angriff auch auf den Besitz! Guckst Du hier: http://www.bdslv12.de/sachkunde/notwehr.htm