badewasser am 15.06.2009 um 14:41 Uhr
damit es jetzt nicht wieder missverständnisse gibt, mein kind is einen tag nach der geburt gestorben. jetzt bin ich bis 29.06. im mutterschutz, weil das kind lebend auf die welt gekommen ist. bis dahin darf ich ja auch nicht arbeiten. da ich jetzt danach 4wochen ohne geld auskommen muss weil das arbeitslosen geld oder wenn ich bis dahin hoffentlich wieder arbeit habe, erst wieder dann am 1.8. was bekomme, hat mir eine freundin angeboten, bei ihnen auszuhelfen. jetzt frage ich mich, darf ich das? wenn ja wieviel stunden darf ich dann arbeiten? oder bis zu wieviel euro?

Geringfügig beschäftigt dürfte kein Problem sein. Tut mir Leid für dich.
Verdienst is wahrscheinlich bis 360,-- mach dich da aber noch bei der Arbeiterkammer schlau.
herzliches beileid...... leider weiß ich darauf keine antwort
Ich meine das du da auf jeden Fall arbeiten darfst, solange wie du willst und den vereinbaten Betrag bekommst.
Und das mit dem Baby tut mir Leid.

Hi badewasser!
Habe im Netz folgendes gefunden:
Das Verbot der Beschäftigung vor der Entbindung können Sie als Schwangere durch Ihre ausdrückliche Erklärung, daß Sie gerne arbeiten möchten, für sich beseitigen. Diese Erklärung ist jederzeit widerruflich. Für das Beschäftigungsverbot nach der Entbindung gilt dasselbe, allerdings nur im Falle einer Totgeburt und mit entsprechender ärztlicher Erlaubnis.
(Quelle: http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Mutterschutz.html)
Hoffe, damit kommst Du weiter. ;-)
Da würd ich mich vorher mal schlau machen beim Amt anrufen oder Landkreis die können Dir das sagen ! Sicher Dich da in jedem Fall ab sonst fordern die ihr Geld zurück! Hatte ich bei ner Bekannten ! Tut mir sehr Leid für Dich ! Mein Beileid!
badewasser am 15. Juni 2009 14:54 das ist nämlich mein problem, zurückzahlen geht nicht weil 12wochen schon mit 1200euro knapp waren und ich wollt halt wo anders nix mehr vordern. ich werd wohl wirklich mal beim arbeitsamt nachfragen.