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Darf man hupen, wenn Verkehrsteilnehmer meinen sie müssten nicht blinken?

gefragt von nichtss am 05.08.2009 um 21:26 Uhr

Ich bin jetzt seit über 5 Jahren regelmäßig im Straßenverkehr, mich regt es aber immer wieder auf wenn manche meinen, sie dürften fahren wie es ihnen passt und nicht blinken. Ist es da erlaubt zu hupen?

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Straßenverkehr x 670 Blinken x 28 Hupen x 13

corvettedrv
beantwortet von corvettedrv am 5. August 2009 21:29
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hupen ist laut stvo nur als gefahrensignal zulässig.


FaulesTier
beantwortet von FaulesTier am 5. August 2009 21:28
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Nur wenn es die Situation erfordern würde er also dich oder andere direkt gefähdet was aber auslegungssache ist wenn man dich deswegen anzeigen sollte.
Ich finde es auch ein unding wenn nicht geblinkt wird aber auser aufregen und drauf hoffen das sie deswegen mal nen unfall haben und es dann lernen.


mineiro
beantwortet von mineiro am 5. August 2009 21:28
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Nein, ist nicht erlaubt!


anonym
beantwortet von Stef9580 am 5. August 2009 21:27
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Nein

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 5. August 2009 21:40

Warum dieses pauschale ''Nein''?

Ich kann mir durchaus Situationen vorstellen, wo Verkehrsteilnehmer durch das Nicht-Blinken gefährdet werden könnten ... und dann wäre Hupen berechtigt.


anonym
beantwortet von kleut am 5. August 2009 21:30
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ist nicht erlaubt denn es ist ein warnsignal.


anonym
beantwortet von Michel76 am 5. August 2009 21:28
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Nein. Die Hupe ist nicht da um andere zurecht zu weisen. DDieses Recht hat ausschliesslich die Polizei.


anonym
beantwortet von Hammerfall1989 am 5. August 2009 21:27
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klar...ich handhabe dies oftmals so...


bitmap
beantwortet von bitmap am 5. August 2009 21:32
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Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,

wer sich oder andere gefährdet sieht.

§ 16 STVO


Ob das mit dem Nicht-Blinken eine Gefahrensituation ist/sein könnte, ist dann wiederum ne Auslegungssache.


anonym
beantwortet von ninamaeusle am 5. August 2009 21:31
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Hupen ist ein Warnsignal, um einen Unfall zu vermeiden. Es ist aber kein Hilfsmittel, um andere zu ermahnen bzw. um sich selbst abzuregen. Man darf ja auch keine Lichthupe geben, obwohl das ja auch noch leiser wäre ;-)


monja1995
beantwortet von monja1995 am 5. August 2009 21:29
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Nein, aber das kann man in der Straßenverkehrsordnung nachlesen.
Was soll es auch bringen, dem angehupten ist das doch egal


anonym
beantwortet von annad am 5. August 2009 21:29
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In geschlossenen Ortschaften ist Hupen verboten, gänzlich.

Kommentar von Michel76 am 5. August 2009 21:32

Hupen ist immer verboten, wenn es die Situation nicht erfordert. Tut sie es, kann man die Hupe natürlich auch innerhalb von Ortschaften benutzen!

Kommentar von Tamani13 am 5. August 2009 21:34

Das stimmt so nicht. Als frischer Fahranfänger sind mir die Regeln noch gut vertraut, daher kann ich euch sagen:

In Ortschaften gilt: Hupen ist erlaubt, aber ausschließlich als Warnsignal! Wenn man sich also über das Fahrverhalten anderer ärgert, ist man dennoch nicht berechtigt, seinem Ärger mit Hupen freien Lauf zu lassen.

Dies gilt auch ausserhalb von Ortschaften. Dort darf man die Hupe jedoch zusätzlich als Überholsignal verwenden.


biggie55
beantwortet von biggie55 am 5. August 2009 21:27
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hab ich auch schon oft erlebt.handy am ohr,links abbiegen und keine hand frei.....da muss man hupen,sonst knallt es.


anonym
beantwortet von madness am 5. August 2009 21:27
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denke schon, ich hupe auch wenn n verrückter mitm gleichen auto engegenkommt;p


anonym
beantwortet von derBasilisk am 5. August 2009 21:27
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Soweit ich weiß schon. Wenn sie dadurch den Verkehr aber nicht weiter behindern, also vor dir fahren und dann abbiegen ohne zu blinken, eher nicht... bei Kreuzungen oder sowas sieht das dann schon anders aus.


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