Und zwar darf man so nn Warnschild bzw so nen bild aus dem internet mit nem hund drauf an der wohnungstür anbringen auch wenn man keinen hund hat?? weil wir öfter von vertretern belästigt werden
Kameraatrappen sind doch auch nicht verboten.
An Deiner Wohnungstür darfst Du sicherlich anbringen, was Du willst.
In Deinem speziellen Fall würde ich aber an Schild mit dem Text "Vertreter-Besuche unerwünscht" anbringen.

Selbstverständlich darf man das egal, ob mit oder ohne Bild und egal, ob man "bissiger" Hund schreibt oder "pflichtbewusster" Hund oder "Kampfkater" oder was auch immer.
Das ist keine "Drohung mit Gewalt", sondern schlicht ein Warnhinweis - der Vertreter ist ja nicht gezwungen, den Garten zu betreten und wenn er es doch tut, dann sollte er wenigstens wissen, worauf er sich einlässt.
Ich sehe keinen Grund, warum das nicht erlaubt sein sollte. Das einzige Problem sehe ich beim Nutzen von Bildern aus dem Internet. Im Zweifel muss das Urheberrecht beachtet werden. ;-)
Selbstverständlich ist es nicht verboten - insb. auch nicht aus Gründen einer Gewaltandrohung. Letztlich bleibt es dem Betrachter des Schildes unbenommen, wieder zu gehen.

Es ist ganz verboten, da dadurch eine Drohung von Gewalt zum Ausdruck gebracht wird. Lt. Gesetz ist aber nur eine Drohung erlaubt, die mit dem Gesetz selber und auch da nur in einem direkten sachlichen Zusammenhang. Trotzdem findet man die Schilder immer wieder. Es wird also nicht strikt verfolgt. LG
Ist es Verboten ein Schild aufzuhängen Radio Aktiv nur weil ich mein Radio meine ?
Westi am 15. Januar 2007 18:37 Das wäre nur eine Warnung, keine Drohung und im übrigen als Scherz nicht zu übersehen. Meine obige Auskunft hat übrigens nichts mit meiner Meinung zu tun. Ich gebe nur wieder was ein Gericht geurteilt hat, nicht meine persönlichen Ansichten. LG
Nein verboten nicht, aber eine Antwort auf die obige Frage, kann auch der Gebrauchen, der echte verstecken will. LG