Frage steht oben. Nur mal so aus Neugierde. :)
Darf man Hunde verleihen?
Antworten (6)
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Dürfen wird man ganz bestimmt - sofern man rechtliche Sicherheitsvorkehrungen trifft. (Also nur an bestimmte Altersgruppen, nur im Zusammenhang mit Rechtsschutzversicherungs-Übertragung, falls notwendig, nur an Personen, die iHerr ihrer Sinne und voll verantwortungsfähig sind, usw.)
Aber mal ehrlich: Ich kenne niemanden, der seinen Hund "einfach so" an jemanden verleiht. Und ich bin auch nicht wild drauf, solche Leute kennen zu lernen, denn meine Hunde vertrauen mir und meinem Mann, aber sicher noch lang nicht jedem. Wir verstehen uns als Rudel, als fest zusammengewachsenes, und dazu gehören in den Augen meiner Hunde noch lange nicht irgendwelche anderen Leute, egal, ob Freunde, Fremde, oder sonstwer.
Und an ein Tierheim würde ich mal per sé keinen meiner Hunde "verleihen", wie das unten in einer der anderen Antworten nahegelegt wurde. Ich habe die Hunde, die im Tierheim abgegeben werden, (und sei es nur für ein langes Wochenende) gesehen und weiß, was für ein Schock für jeden von ihnen das jeweils war, in einer so fremd riechenden, fremd klingenden Umgebung zu landen, ohne zu ahnen, was man verbrochen hat und ob man je da wieder raus kommt.
Nein, - ich behaupte: Wer seinen Hund wirklich liebt, der kann ihn unmöglich verleihen. Auch wenn er es theoretisch dürfen würde.
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3Antwort von
Aryan2011Aryan2011
Ich denke mal schon, da ein Hund als "Sache" gehandelt wird (rechtlich gesehen). Aber wer seinen Hund verleiht hat echt einen an der Mütze.
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manteltigermanteltiger
Weshalb sollten Privatleute einen Hund verleihen? Und an wen, wozu? Ohne Hintergründe ist hier eine Antwort gar nicht möglich. LG manteltiger
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0Antwort von
Shadow006Shadow006
an Freunde, ja
ans Tierheim, ja
an tierpension, ja
an Fremde, kannst du selbst entscheiden
(ich würde aber nur an Freunde leihen) :D
Kommentar von
DelvengDelveng Einen Hund in eine Hundepension zu geben, ist für mich kein Verleihen.
Einen Hund verleihen? Nein! Nein! Nein! Ich würde weder mein Kind verleihen noch ein Mitglied meines Rudels.
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GuteFrage89GuteFrage89
Rechtlich glaube ich schon (BGB)
es sind halt Rechtsobjekte. Aber ich kann nicht sagen, was das Tierschutzgesetz sagt.
Hunde werden nicht als Sachen gehandelt, in manchen Fällen geht es sogar ums Sorgerecht beim gemeinsamen Hund :)
bruxx, hunde können auch erben, aber wenn ein anderer hund deinem hund den kopf abbeist, dann wirst du sehen, als was dein hund eingeordnet wird.