hallo, mein schwager hat vor einiger zeit 10 kisten eines energydrinks aus belgien gekauft. die will er jetzt in seinem kiosk verkaufen. ist das legal. ich glaube nicht, weil er sich doch damit um die Mehrwertsteuer drückt. mit was für einer strafe muss er rechnen, wenn das rauskommt?
Darf man hier Energydrinks aus dem Ausland verkaufen?
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flirtheavenflirtheaven
wer sagt denn, dass er sich um die mehrwertsteuer drückt? belgien gehört zur eu und innerhalb der eu gibt es bis auf wenige ausnahmen den freien warenverkehr. ich sehe keine probleme, wenn er die dinger normal durch seine bücher laufen lässt.
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tergennatergenna
wieso drückt er sich um die Mehrwertsteuer? Wenn es sie hier für z.B. 1,-- Euro plus 19 % verkauft und das auch beim Finanzamt so angibt, drückt er sich doch nicht. DAS dürfte kein Grund sein, die Drinks hier nicht zu verkaufen...Einfuhrumsatzsteuer ist allerdings wieder ein anderes Thema
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quietprofquietprof
Wenn er sie einführt (legal) zahlt er doch eh Zoll und MwSt. Frage ist nur, ob er eine Lizens hätte, um diese Getränke auch zu verkaufen (s. Lizensrecht und Warenhandelsgesetz).
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Hido1983 Zoll hat hat er nicht bezahlt. Eine Lizenz hat er auch nicht.
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quietprofquietprof Dann wirds evtl. richtig teuer :-)
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tomsongtomsong Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber erstmal ist das Steuerhinterziehung und dann gibt es ja auch eine Gewerbeordnung und bestimmt noch weitere §§§ die er verletzt. Steuerhinterziehung alleine wird allerdings schon richtig böse!
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flirtheavenflirtheaven es ist doch keine steuerhinterziehung, wenn man importierte waren verkauf!!! dann beginge ja jeder peugeothändler automatisch steuerhinterziehung.
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flirtheavenflirtheaven in der eu fallen keine zölle an und eine besondere genehmigung um energydrinks zu verkaufen braucht man auch nicht, eine gewerbeanmeldung als kiosk reicht. der schwager hat sich nichts zu schulden kommen lassen. es sei denn, er gibt den verkauf beim finanzamt nicht an.
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quietprofquietprof Das stimmt so nicht ganz. Verkaufst Du z.B. Red Bull gewerblich und Du bist bei denen nicht gemeldeter Verkäufer, beläuft sich die Lizensstrafe auf genau 225.000 Euro (Zivilklage oder Lizensrechtsverfahren).
und warum würdest du das sagen? es geht nur nicht bei artikeln mit sondersteuern (tabakwaren, alkohol)