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Darf man heute noch böllern???

Frage von Luckystar234 Luckystar234
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Antworten (13)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von witti0211 witti0211

    Grundsätzlich muss man unterscheiden, ob Feuerwerk der Klasse II oder der Klasse I vorliegen. Das typische Silvesterfeuerwerk (z.B. Raketen, Römische Lichter, Vulkane, Sonnenräder, Fontänen, Böller, kleine Feuertöpfe und Bengalische Beleuchtung) fällt in Klasse II und darf grundsätzlich nur in der Silvester-/Neujahrsnacht abgeschossen werden. Der § 23 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz legt dabei fest, dass das Feuerwerk vom 31. Dezember 00:00 Uhr bis 1. Januar 24:00 Uhr erfolgen darf. Zudem kann es Beschränkungen von Seiten der Gemeinde geben, sodass zum Beispiel in der Nähe feuergefährdeter Orte kein Feuerwerk verwendet werden darf. Der Verkauf an Privatpersonen darf zudem nur vom 29. bis 31. Dezember erfolgen. Fällt der 28. Dezember auf einen Donnerstag, Freitag oder Samstag, so ist der Verkauf allerdings ab dem 28. Dezember gestattet. Schließlich darf Klasse II Feuerwerk nur von Volljährigen über 18 Jahren abgefeuert werden. Möchte man Klasse II Feuerwerk außerhalb der Silvesternacht abfeuern, so ist eine Sondergenehmigung des zuständigen Ordnungsamtes nötig, die z.B. bei Hochzeiten, besonderen Geburtstagen oder Firmenjubiläen gewährt wird.

    Feuerwerkskörper der Klasse I sind hingegen das ganze Jahr über erhältlich und dürfen auch immer benutzt werden. Es handelt sich dabei um Kleinstfeuerwerk. Dazu gehören beispielsweise Knallbonbons, kleine Bodenkreisel, Sortimente für Kindergeburtstage, Knallerbsen, Tischfeuerwerke, Tischbomben und Bengalische Fackeln. Im Unterschied zum Klasse II Feuerwerk darf dieses auch an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden

    Kommentar von fabielle fabiellefabielle

    DH!!!

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    DH

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    Antwort von monered monered

    Ich finde man sollte das Geld lieber für einen guten Zweck ausgeben,zum Beispiel spenden.Das gibt auch ein gutes Gefühl und der Empfänger freut sich.

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    Antwort von uli67 uli67

    Ja ist erlaubt.

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    Antwort von Luckystar234 Luckystar234

    weil bei uns knallen die noch

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    Antwort von Heiko075 Heiko075

    darfst du das ganze Jahr

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    Antwort von AkAnyBErnEr AkAnyBErnEr

    Am 1.Januar schon! Wenn du aber wann anders ein Feuerwerk machen möchtest, musst du dir der Stadt/Gemeinde & der Feurwehr ein O.K. holen!!!

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    Antwort von ziuwari ziuwari

    nein, zu spät

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    Antwort von mamo2402 mamo2402

    nein, aber einfach nicht erwischen lassen, in freiburg wird auch noch geschossen

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    Antwort von Tux31 Tux31

    Ist vorbei

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    Antwort von Felicus Felicus

    Ja natürlich. Bei mir knallen die schon die ganze Zeit.

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    Antwort von mystress75 mystress75

    Nein das war nur bis 1:00 in der Nacht erlaubt!

    Kommentar von Krumbi KrumbiKrumbi

    falsch...man kann bis früh um 6 uhr böller zünden

    Kommentar von Tux31 Tux31Tux31

    Das ist regional ganz verschieden

    Kommentar von mystress75 mystress75mystress75

    Nein von 18:00 am 31. bis 1 Uhr am ersten ist es nur erlaubt (fast überall)

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    Antwort von bitmap bitmap

    Nein.

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    Antwort von Anne39 Anne39

    Nein!Wenn das jemanden stört und der zeigt dich an,könnte das unangenehme Folgen haben.

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