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witti0211witti0211
Grundsätzlich muss man unterscheiden, ob Feuerwerk der Klasse II oder der Klasse I vorliegen. Das typische Silvesterfeuerwerk (z.B. Raketen, Römische Lichter, Vulkane, Sonnenräder, Fontänen, Böller, kleine Feuertöpfe und Bengalische Beleuchtung) fällt in Klasse II und darf grundsätzlich nur in der Silvester-/Neujahrsnacht abgeschossen werden. Der § 23 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz legt dabei fest, dass das Feuerwerk vom 31. Dezember 00:00 Uhr bis 1. Januar 24:00 Uhr erfolgen darf. Zudem kann es Beschränkungen von Seiten der Gemeinde geben, sodass zum Beispiel in der Nähe feuergefährdeter Orte kein Feuerwerk verwendet werden darf. Der Verkauf an Privatpersonen darf zudem nur vom 29. bis 31. Dezember erfolgen. Fällt der 28. Dezember auf einen Donnerstag, Freitag oder Samstag, so ist der Verkauf allerdings ab dem 28. Dezember gestattet. Schließlich darf Klasse II Feuerwerk nur von Volljährigen über 18 Jahren abgefeuert werden. Möchte man Klasse II Feuerwerk außerhalb der Silvesternacht abfeuern, so ist eine Sondergenehmigung des zuständigen Ordnungsamtes nötig, die z.B. bei Hochzeiten, besonderen Geburtstagen oder Firmenjubiläen gewährt wird.
Feuerwerkskörper der Klasse I sind hingegen das ganze Jahr über erhältlich und dürfen auch immer benutzt werden. Es handelt sich dabei um Kleinstfeuerwerk. Dazu gehören beispielsweise Knallbonbons, kleine Bodenkreisel, Sortimente für Kindergeburtstage, Knallerbsen, Tischfeuerwerke, Tischbomben und Bengalische Fackeln. Im Unterschied zum Klasse II Feuerwerk darf dieses auch an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden
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DrachentoeterDrachentoeter DH
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monered Ich finde man sollte das Geld lieber für einen guten Zweck ausgeben,zum Beispiel spenden.Das gibt auch ein gutes Gefühl und der Empfänger freut sich.
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AkAnyBErnErAkAnyBErnEr
Am 1.Januar schon! Wenn du aber wann anders ein Feuerwerk machen möchtest, musst du dir der Stadt/Gemeinde & der Feurwehr ein O.K. holen!!!
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mamo2402mamo2402
nein, aber einfach nicht erwischen lassen, in freiburg wird auch noch geschossen
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mystress75mystress75
Nein das war nur bis 1:00 in der Nacht erlaubt!
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KrumbiKrumbi falsch...man kann bis früh um 6 uhr böller zünden
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Tux31Tux31 Das ist regional ganz verschieden
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mystress75mystress75 Nein von 18:00 am 31. bis 1 Uhr am ersten ist es nur erlaubt (fast überall)
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Anne39Anne39
Nein!Wenn das jemanden stört und der zeigt dich an,könnte das unangenehme Folgen haben.
DH!!!