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Darf man gefundene Sachen verkaufen?

gefragt von Babycake88 am 29.10.2008 um 21:04 Uhr

Ich habe ein Handy gefunden kann auch nicht sagen von wem das war! Ich habe jetzt 6 wochen gewartet und auch herumgefragt aber keiner meldet sich! Darf ich das verkaufen oder ist das strafbar?


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kittykat77
beantwortet von kittykat77 am 29. Oktober 2008 21:06
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Ja, das ist strafbar, es gehört dir nämlich nicht. Bring es morgen sofort zum Fundbüro. Wenn es dort ein halbes Jahr niemand abholt gehört es dir.


Qetan
beantwortet von Qetan am 29. Oktober 2008 21:06
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Bring es ins Fundbüro.


gutilein
beantwortet von gutilein am 29. Oktober 2008 21:07
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ich denke das ist sehr wohl strafbar. du musst es abgeben. ruf duch einfach ein paar nummern damit an, die im telefonbuch stehen. vielleicht weiss ja jemand, wem es gehört.

Kommentar von Babycake88 am 29. Oktober 2008 21:09

Das Telefon lässt sich nicht einschalten.... Wieso ist das sehr wohl strafbar? Ich habe alles erdenkliche getan! Und im fundbüro versteigern sies am ende noch selbst!!!

Kommentar von Simple_avatar4smallgutilein am 14. November 2008 11:34

wenn es sich nicht einschalten lässt ist es offenbar defekt. wenn du ein defektes handy bei ebay versteigerst, fängst du dir nur negative bewertungen ein...


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 29. Oktober 2008 21:12
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Was Du vorhast, nennt man Fundunterschlagung. Ist strafbar.


hapebue
beantwortet von hapebue am 29. Oktober 2008 21:05
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bring es doch zur polizei verdienst damit mehr als die 5€ auf dem flohmarkt


Kommentar von Babycake88 am 29. Oktober 2008 21:07

Wieso verdiene ich bei der Polizei mehr!?? Wollte damit nicht auf Flohmarkt, eher Ebay oder so!


tinimini
beantwortet von tinimini am 29. Oktober 2008 21:08
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Ist das Handy Aufgeladen? Hat dich damit schon einer Angerufen? Sind Nachrichten drauf die vielleicht was aussagen. Bring es zur Polizei oder zum Fundbüro. Wenn sich keiner meldet kannst du es in einem halben Jahr ja immer noch verkaufen.Hast dann aber wenigstens ein sauberes Gewissen.

Kommentar von Babycake88 am 29. Oktober 2008 21:11

naja sicher ist es schon! vielen dank

Kommentar von 23cbf379d378c7243c7c8fd303d71651smalltinimini am 29. Oktober 2008 21:23

Gern geschehen.


tradaix
beantwortet von tradaix am 29. Oktober 2008 23:59
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§ 965 BGB - Anzeigepflicht des Finders

(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.

(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.

Kommentar von Babycake88 am 30. Oktober 2008 00:24

Okay das ist spitze ;-) Habe ja in der Gegend alle möglichen Leute befragt und habe es ja auch schon 2 monate! Jetzt werde ich es wohl im FUndbüro abgeben mal schauen was die sagen


anonym
beantwortet von 338194 am 20. November 2008 11:27
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Solltest Du ins Fundbüro bringen. Außerdem, falls es Dir gelingt, dieses Handy zu verkaufen: es gibt einen Code, anhand dessen die Besitzverhältnisse, also der ehemalige Besitzer sein Handy wiedererkennen kann. Denke auch, daß das strafbar ist.


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