Ich habe schon oft etwas von einer Mietminderungen gehört. Aber sind diese immer gleich? Manche Mietmängel sind ja schwerwiegender als andere. Wo finde ich heraus, wieviel man abziehen darf?

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm
Dort siehst Du eine Staffelung.

Die sog. „Mängellisten“ dienen lediglich der Orientierung und sind keineswegs verbindlich. Grundsätzlich sollte man eher zu niedrig als zu hoch mindern, da es leicht ins Auge gehen kann, da bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung allein der Richter entscheidet, welche Minderung angemessen ist. Im wesentlichen richtet sich der Prozentsatz der Minderung nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung. Schon das kann mitunter sehr subjektiv wahrgenommen werden und führt dann zu falschen Schlussfolgerungen. Niemals deshalb gleich zum Anwalt laufen, das wird teurer als der Minderungsbetrag. Am besten ist eine Mitgliedschaft im örtlichen Mieterverein. Dort bekommst du kostenlose Beratung (nach Entrichtung des Mitgliedsbeitrages) für das ganze Jahr.

Du schreibst hier nicht um welche Mängel es sich handelt. Suche dir aus den genannten Tabellen den Mittelwert heraus. Im Internet findet sich hier einiges. Du musst dann deinen Vermieter anschreiben, setzt ihn eine Frist, die Mängel zu beheben und weist ihn darauf hin, dass du die Miete ab dem soundsovielten um ....die besagten Prozente minderst. Diese Minderung kannst du von der Bruttomiete berechnen. Sobald die Mängel dann nicht mehr bestehen, musst du die Miete wieder voll bezahlen.
Ich wäre bei Mietminderung immer sehr vorsichtig und würde das nie ohne die Hilfe von einem Anwalt machen. Damit bist du dann auch immer auf der sicheren Seite
Nein, darfst du nicht. 1. Heizung im Winter defekt im Vergleich zu tropfendem Wasserhahn . 2. Mieterschutzbund oder Google unter Mietminderung.
Nein, man kann nicht für alle Mietmängel die selbe Mietminderung rausschlagen. Es kommt schon darauf an, wie sehr dich der Mangel beeinträchtigt. Nähere Informationen gibts beim Mieterbund