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Darf man für alle Mietmängel die gleiche Mietminderung verlangen?

gefragt von Strongbow am 16.07.2009 um 21:31 Uhr

Ich habe schon oft etwas von einer Mietminderungen gehört. Aber sind diese immer gleich? Manche Mietmängel sind ja schwerwiegender als andere. Wo finde ich heraus, wieviel man abziehen darf?

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Geld x 22.508 Miete x 3.289 Mietminderung x 343

critter
beantwortet von critter am 16. Juli 2009 21:37
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http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm

Dort siehst Du eine Staffelung.


Jaunty
beantwortet von Jaunty am 16. Juli 2009 21:34
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Da gibt es eine Tabelle. Google mal Mietminderung.


albatros
beantwortet von albatros am 18. Juli 2009 08:28
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Die sog. „Mängellisten“ dienen lediglich der Orientierung und sind keineswegs verbindlich. Grundsätzlich sollte man eher zu niedrig als zu hoch mindern, da es leicht ins Auge gehen kann, da bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung allein der Richter entscheidet, welche Minderung angemessen ist. Im wesentlichen richtet sich der Prozentsatz der Minderung nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung. Schon das kann mitunter sehr subjektiv wahrgenommen werden und führt dann zu falschen Schlussfolgerungen. Niemals deshalb gleich zum Anwalt laufen, das wird teurer als der Minderungsbetrag. Am besten ist eine Mitgliedschaft im örtlichen Mieterverein. Dort bekommst du kostenlose Beratung (nach Entrichtung des Mitgliedsbeitrages) für das ganze Jahr.


Haesilein1951
beantwortet von Haesilein1951 am 17. Juli 2009 15:20
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Du schreibst hier nicht um welche Mängel es sich handelt. Suche dir aus den genannten Tabellen den Mittelwert heraus. Im Internet findet sich hier einiges. Du musst dann deinen Vermieter anschreiben, setzt ihn eine Frist, die Mängel zu beheben und weist ihn darauf hin, dass du die Miete ab dem soundsovielten um ....die besagten Prozente minderst. Diese Minderung kannst du von der Bruttomiete berechnen. Sobald die Mängel dann nicht mehr bestehen, musst du die Miete wieder voll bezahlen.


schmusebiene
beantwortet von schmusebiene am 16. Juli 2009 21:40
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Ich wäre bei Mietminderung immer sehr vorsichtig und würde das nie ohne die Hilfe von einem Anwalt machen. Damit bist du dann auch immer auf der sicheren Seite


anonym
beantwortet von chicaBlue am 16. Juli 2009 21:34
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Nein, darfst du nicht. 1. Heizung im Winter defekt im Vergleich zu tropfendem Wasserhahn . 2. Mieterschutzbund oder Google unter Mietminderung.


anonym
beantwortet von Melodicus am 16. Juli 2009 21:33
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Nein, man kann nicht für alle Mietmängel die selbe Mietminderung rausschlagen. Es kommt schon darauf an, wie sehr dich der Mangel beeinträchtigt. Nähere Informationen gibts beim Mieterbund


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