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Darf man Fahrräder unter der Kellertreppe abstellen und am Geländer anschließen?

gefragt von thimsisithimsisi am 04.05.2009 um 11:40 Uhr

Hallo liebe Leute,

Ich bin 16 Jahre alt und wohne mit meiner Mutter in einer Mietwohnung. Da ich jeden Tag mit dem Fahrrad zur Schule fahre, stelle ich es, wie andere Mieter auch, unter der Kellertreppe ab. Eine Mieterin versucht mir dies zu verbieten, obwohl sie ihr Fahrrad selbst dort abstellt. Nun meine erste Frage: Ist es erlaubt, Fahrräder unter der Kellertreppe abzustellen? Wenn ja, darf ich es auch am Geländer anschließen? Weil es kommt erschwerend hinzu, dass sie sich einfach erlaubt mein Fahrrad zu verschieben wenn alles voll ist und sie keinen Platz für ihr Fahrrad hat. Ich muss jedes mal mein Fahrrad suchen und es hat auch schon ein paar Kratzer am Lenker, da sie es gerne mal ganz unter die Treppe schiebt, so dass ich nicht mehr rankomme. Und darum meine letzte Frage: Wie kann ich (16 Jahre) gegen sie vorgehen? Weil ich bin mir ziemlich sicher dass ich im Recht bin, sie hat kein Recht mein Fahrrad überhaupt nur anzufassen wenn ich es nicht will. Im Moment habe ich es am Geländer angeschlossen, aber ich bin mir nicht sicher ob man das darf...Ich hoffe ihr wisst da mehr und könnt mir einen Rat geben. Ich weiß echt nicht mehr weiter, man kann auch nicht mit ihr reden, weil sie fest von ihrer Meinung überzeugt ist.


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anonym
beantwortet von Paula1234 am 4. Mai 2009 11:44
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Gleiches Rechr für alle. Als Mitmieterin kann sie dir bestimmt nicht verbieten, dein Fahrrad dort abzustellen. Wenn könnte es nur der Vermieter tun, aber dann dürfte kein Fahrrad mehr da stehen. Außerdem darf sie keinesfalls dein Fahrrad wegstellen. Da du mit ihr nicht reden kannst (sie ist ja im Gegensattz zu dir total erwachsen - meint sie!!!)wäre noch eine Möglichkeit, den Vermieter zu informieren. Viel Glück!!!


darkgabber19
beantwortet von darkgabber19 am 4. Mai 2009 11:43
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klar darfst du das .mit dem festbinden weiss ich nicht aber einer hier aus dem haus macht das auch und der vermieter sagt nichts dagegen.und wenn sie sich beschwert obwohl ihr fahrrad auch da steht dann sag ihr du machst deins erst weg wenn ihrs auch nicht mehr da steht


Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 4. Mai 2009 11:43
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Wenn die andere Mieterin dasselbe tut, hat sie Dir das auch nicht zu verbieten. Wenn, dann sollte sie mit gutem Beispiel voran gehen.


MikeMolto
beantwortet von MikeMolto am 4. Mai 2009 11:44
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Kommt auf die Hausordnung an. Auf jeden Fall haben alle Mieter die gleichen Rechte, d.h. wenn die Nachbarin ihr Rad da abstellen darf, dann darfst du es auch. Allerdings darf kein Notausgang verstellt werden. Gilt auch für alle Mieter.


zj1000
beantwortet von zj1000 am 4. Mai 2009 11:45
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Nein - der Treppenraum muß frei von Brandlasten bleiben.


anonym
beantwortet von anjanni am 4. Mai 2009 11:57
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Was sagt die Hausordnung dazu?

Und natürlich hast Du dann dasselbe Recht wie jeder andere Mieter!


thimsisi
beantwortet von thimsisi am 4. Mai 2009 12:14
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wow danke für die vielen antworten, das ging ja schnell...ja ich hab auch schon überlegt zum vermieter zu gehen, aber meine Ma will kein Stress weil sie meint, sie wird dann immer wieder was finden was sie stört und sie will keinen Streit mit den Mietern anfangen. Versteh ich ja auch, aber ich lass auch nich alles mit mir machen. Dann denkt sie sie kann mir alles verbieten. Und wegen dem Brandschutzgesetz hab ich auch schon überlegt, aber gilt das auch für den Keller?


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