Darf man Energiesparlampen mit der Post verschicken?

5 Antworten

Es gibt mehrere Verordnungen, die den Versand von gefährlichen Stoffen/Gegenständen regeln. DHL hält sich hier an:

Das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) Die „Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt“ (GGVSEB) Das „Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“(ADR)

aus diesen Gesetzen/Verordnungen geht hervor, welche Stoffe ein Gefahrgut darstellen und ab welcher Menge diese gekennzeichnet werden müssen, bzw. nicht transportiert werden dürfen.

Um es zu verdeutlichen: Wenn ich ein kleines Fläschlein Schnaps versende, geht von diesem eine andere Gefahr aus, als wenn ich einen 10l Kanister mit reinem Alkohol versende. In beiden Produkten ist aber Alkohol enthalten.

Von daher kann aus der Giftigkeit von dem in den ESL enthaltenen Quecksilber keine grundsätzliche Unzulässigkeit des Versandes von ESL abgeleitet werden.

Laut ADR müssten unsere ESL unter die Kategorie UN 3506 (hergestellte Gegenstände die Quecksilber enthalten) fallen. Und in UN 3506 finde ich: " Hergestellte Instrumente und Gegenstände, die höchstens 1 kg Quecksilber enthalten, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR" (SV 366).

Diese Regelung wurde 2013 neu in das ADR aufgenommen.

Damit sind unsere ESL aussen vor.

Man kann Energiesparlampen im Versand bestellen, natürlich werden sie dann auch verschickt. Sie müssen nur ausreichend gepolstert, also z.B. in alte Zeitungen eingewickelt sein. Grundsätzlich halten sie ja mehr aus als herkömmliche Glühbirnen.

Außerdem enthält eine Sparlampe nur da. 2,5mg Quecksilber. Wenn das im Karton frei wird, tritt nur ein kleiner Teil daraus aus (tja, doof für den Empfänger). Da der Paketbote hin und wieder seine Wagentür öffnet um andere Pakete abzuliefern, ist seine Umgebung auch gut gelüftet. Die Gefahr ist also vernachlässigbar.

  1. Theoretisch stimmt der Wert von 2,5 mg (EU-Richtlinie), in der Praxis wird die Einhaltung aber m.W. nach nicht überwacht. Wenn ich mich recht entsinne, hat die Stiftung Warentest mal stichprobenartig nachgemessen und bei realen Handelsprodukten zwei- bis dreifach höhere Werte ermittelt. Focus nennet in einem Artikel aus dem Jahr 2012 den Wert von 5 mg pro Kompaktleuchtstoffröhre (ohne Quellenangabe; vermutlich Grenzwert nach RoHS 2003); noch einen anderen Wert nennt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: "zwischen 1,5 mg und 4 mg elementares Quecksilber" (lgl.bayern.de/gesundheit/arbeitsplatzumwelt/projekteaz/irquecksilber_energiesparlampen.htm)
  2. Laut NABU gibt es auch Lampentypen, die 15 Milligramm Quecksilber enthalten.
  3. In meinem Fall geht es um den Postversand von etwa zehn Energiesparlampen älterer Bauart, die also noch mindestens 3,5 mg Quecksilber pro Stück, insgesamt also mindestens 30 mg, enthalten.

Angenommen, im Auto des Paketzustellers fällt ein schweres Paket auf mein Päckchen mit den sorgsam in Zeitungspapier gehüllten Lampen; unbemerkt treten 30+ mg Quecksilber aus, es ist Winter und der Paketzusteller lüftet nicht. Ich möchte lieber gar nicht darüber nachdenken, was mit dem armen Kerl passiert (siehe Minamatakrankheit, www.soshisha.org/deutsch/tenthings.html).

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Wenn sauber und Stoßsicher Verpackt ,ja ansonsten nein

Man kann bei korrekter Verpackung die Dinger sicher verschicken. Nicht umsonst gibts z.B. Luftpolster aus Kunststoff und wenn man da eine Lampe darin einwickelt und ein entsprechendes Paket dazu nimmt mit der Aufschrift VORISCHT GLAS, ZERBRECHLICH , dann sollte sowas auch heil ankommen. Ich hab schon Energiesparlampen nach Frankreich verschickt Ohne Original Verpackung ,nur in genügend Schutzpolstermaterial eingepackt. Kamen heil und unversehrt an.

Klar kann man vieles machen; es werden ja auch lebende Tiere über Ebay versteigert, per Post versandt und liegen dann tagelang in der Packstation herum. Das fällt nur auf, wenn mal die falsche Packstation aufgeht oder die Tarantel entfleucht. Aber nur weil es möglich und relativ üblich ist, muß es noch lange nicht erlaubt sein.

Im Falle von Gefahrengut (wie Quecksilber) reicht ein "Vorsicht, zerbrechlich"-Aufkleber m.E. definitv nicht aus; zumindest nötig wäre wohl der Versand als Gefahrengut, was aber natürlich kompliziert und teuer ist. Einschlägig könnten vielmehr folgende Regelungen sein:

Chemikalienverbotsverordnung zum Inverkehrbringen von giftigen, sehr giftigen, hochentzündlichen und krebserzeugenden Gefahrstoffen, insbesondere:

§ 8 Straftaten ChemVerbV

"Nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 bis 4 des Chemikaliengesetzes wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 1 in Verbindung mit dem Anhang die dort aufgeführten Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse in den Verkehr bringt. […]"

Quelle: www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/chemverbotsv/gesamt.pdf

Strafgesetzbuch

§ 328 StGB - Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern

"[…] (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unter grober Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten […] 2. gefährliche Güter befördert, versendet, verpackt oder auspackt, verlädt oder entlädt, entgegennimmt oder anderen überläßt und dadurch die Gesundheit eines anderen […] gefährdet. (4) Der Versuch ist strafbar. (5) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe."

Quelle: dejure.org/gesetze/StGB/328.html

Der Grund, warum ich hier so blöd frage: Bei der Post bekomme ich total widersprüchliche Auskünfte; wegen einer Reklamation hat mich allerdings Osram aufgefordert, rund ein Dutzend defekter Energiesparlampen (die Dinger mit „3 year Osram guarantee“, „5 year Osram guarantee“ und „12 years loglife“) auf dem Postweg zurückzuschicken. Ohne Hinweis darauf, wie die Dinger zu verpacken wären. Ich frage mich nun, ob ich mich damit womöglich strafbar mache.

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@nausea

Wenn die Firma dich auffordert es so zu verschicken dann mach es. Im Zweifelsfall hast du nen Nachweis und bis so außen vor. Die Größte Menge die ich an Energiesparlampen mal verschickt habe ( Ohne Original Verpackung) ,waren 200 Stck auf einer Europlatte nach Spanien. Dabei gingen 2 zu Bruch ,es wurde aber auch hier nicht drüber gemeckert über Irgendwelche Gefahrenstoffe ,Gefahrengut oder ähnliches.
In der heutigen Zeit wachsen wir nach wie vor mit Giftstoffen auf. Wehe wenn jemand damals über das üblich erhältliche Quecksiilber Thermometer gejammert hätte. Damals hat man sogar Neonröhren in normalen Abfall Behältern entsorgt (als Glas deklariert ). Selbst Asbest wurde in manchen Gärten Vergraben und diese Zeitbombe tickt heute noch im Erdreich . Die Leute Pflanzen munter Ihre Kartoffeln und anderes Gemüse an. Auch heute noch werden Lackstoffe der Xyladecor Familie irgendwo in Kellern gebunkert (alte Version) weil das Zeug einfach gut ist. Und keiner Jammerte auch hier wenn da mal im Keller nen Kanister Umgekippt ist und etwas davon im Grundwasser landete ! Wenn wir uns aufregen ,dann richtig und über alles.

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@M3900T

Wenn die Firma dich auffordert es so zu verschicken dann mach es. Im Zweifelsfall hast du nen Nachweis und bis so außen vor.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, da hilft auch die Aufforderung einer Firma nicht. Ich vermute, daß man sich mit dem unsachgemäßen Versand von Gefahrengut (also nicht über eine Spedition in Spezialcontainern) strafbar macht. Die Aufforderung dazu wäre dann eben die Aufforderung zu einer Straftat. Aber: IANAL, deshalb frage ich ja ;)

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Ich würde es aus deinen genannten Gründen (Quecksilber) nicht empfehlen!

Vernünftig verpackt kann man die Energiesparlampen auch verschicken.