einkaufen,,,,,,
Nur die Polizei darf durchsuchen!

Ein Einkaufszentrum kann man nicht anzeigen. Man kann nur Menschen anzeigen, die möglicherweise Straftaten begangen haben.
Da in der Frage nicht steht, um was für einen Vorfall es sich handelt, kann man nur allgemein antworten: In einem Einkaufszentrum gibt es einen Hausherren, der bestimmen kann, wer rein darf und wer raus muss. Wenn die Gäste eine Aufforderung, das Gebäude/Gelände zu verlassen nicht nachkommen, dann darf der Hausherr oder seine Gehilfen auch Gewalt anwenden um den Gast rauszuwerfen. Das ist aber nur ein Mittel der Notwehr, wenn der Gast trotz Aufforderung nicht alleine geht.
Durchsuchen darf nur die Polizei, und die darf das auch nur, bei einem Verdacht auf eine Straftat. Also auch Polizisten ist das nicht immer erlaubt.
Ja, man kann die Mitarbeiter eines Einkaufszentrums anzeigen, wenn sie sich strafbar gemacht haben sollten.

Wie willst Du ein Gebäude anzeigen. Wenn Du den Wach- bzw. Sicherheitsdienst meinst, die dürfen Dich nicht durchsuchen oder anfassen, die müssen die Polizei rufen, also zeig die Typen an.
Volker13 am 20. Oktober 2009 21:10 Das ist so nicht ganz richtig. Schon mal was von Selbsthilfe des besitzdieners gehört?
Arwen45 am 21. Oktober 2009 17:07 Wachschutz hat keinerlei Rechte, die müssen die Polizei rufen, die dürfen einen nur festhalten, aber nicht durchsuchen, schon gar nicht als Mann eine Frau.

coole sache .. will auch mal von einem einkaufszentrum angefasst werden
Na ja ohne Grund winkt Dich ja der nette Herr oder die Dame nicht raus....... Wenn er allerdings gegen Deinen willen Hand anlegt ist eine Anzeige angebracht.

Die dürfen Euch festhalten, wenn ein Verdacht besteht, das Ihr etwas gestohlen habt. Müssen für eine Durchsuchung die Polizei dazuholen.

wenn es anlass dazu gibt,zu glauben,ihr hättet was "mitgehen" lassen,haben sie das recht dazu.

Du drafst verweigern, wenn die an die Kassierin sagt, dass sie in deine Tasch gucken will! Kommt abberder Kop, dann haste keine Chance, dann musste!

Das müsstest Du einmal näher erläutern!!!!!
wenn du was angestellt hast ja aber nicht im genital bereich .. nur gleich geschlehctliche beamte

hängt davon ab, wie die dabei vorgehen.

du kannst generell kein einkaufszentrum anzeigen.....

Durchsuchen darf aber nur die Polizei
wenn du was angestellt hast ja aber nicht im genital bereich .. nur gleich geschlehctliche beamte
sollte dich jemand anderen geschlechts im genital bereich berühren >ohrfeige<
Dünnschiss

wenn du dich verdächtig gemacht hast, dürfen sie durchsuchen
aber nicht in den schritt greifen
Volker13 am 20. Oktober 2009 21:06 Das ist absoluter Nonsens!!!!!!!
wenn dann nur zur eigensicherung.Und durchsuchen darf er schon mal gar nicht. Wenn dann wird Abgetastet und immer gleichgeschlechtlich Wenn der Kollege aggresiv wird und um sich schlägt kann ich den sogar fixieren allerdings muss dann sofort die Polizei Informiert werden.
Volker13 am 20. Oktober 2009 21:11 Und zwar auf der Grundlage des § 229 BGB
Raimund1 am 20. Oktober 2009 21:38 hallo - aufwachen!!!
Durchsuchen heisst nicht abgrabschen, sondern kann auch bedeuten: den Einkaufswagen oder die Einkaufstasche durchsuche
Und auch das beruht nur auf "Freiwilligkeit" Wenn ich keinen Bock habe das der "Schlumpf" vom verbrauchermarkt meine Pornohetchensammlung sieht dann muss er die Cops dazu holen alles andere wäre Nötigung und der Kollege bekommt wirklich probleme wenn er diese Massnahme gegen meinen Willen durchführt und nachweislich nix findet. dann dar er meinem Advocard erklären warum er soviel Interesse an mir hat
Soldaten im wachdienst, Zöllner etc. dürfen das nicht?