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darf man einkaufszentrum anzeigen wenn sie uns durchsuchen oder nur anfassen???

gefragt von coolkev am 20.10.2009 um 21:03 Uhr

einkaufen,,,,,,

13 Stimmen : ja (4) ; nein (5) ; vielleicht (4)
Frage beantworten

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zebrasstripe
beantwortet von zebrasstripe am 20. Oktober 2009 21:04
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Nur die Polizei darf durchsuchen!

abgestimmt für: ja
Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 20. Oktober 2009 21:19

Soldaten im wachdienst, Zöllner etc. dürfen das nicht?


heinmueck
beantwortet von heinmueck am 20. Oktober 2009 21:10
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Ein Einkaufszentrum kann man nicht anzeigen. Man kann nur Menschen anzeigen, die möglicherweise Straftaten begangen haben.

Da in der Frage nicht steht, um was für einen Vorfall es sich handelt, kann man nur allgemein antworten: In einem Einkaufszentrum gibt es einen Hausherren, der bestimmen kann, wer rein darf und wer raus muss. Wenn die Gäste eine Aufforderung, das Gebäude/Gelände zu verlassen nicht nachkommen, dann darf der Hausherr oder seine Gehilfen auch Gewalt anwenden um den Gast rauszuwerfen. Das ist aber nur ein Mittel der Notwehr, wenn der Gast trotz Aufforderung nicht alleine geht.

Durchsuchen darf nur die Polizei, und die darf das auch nur, bei einem Verdacht auf eine Straftat. Also auch Polizisten ist das nicht immer erlaubt.

Ja, man kann die Mitarbeiter eines Einkaufszentrums anzeigen, wenn sie sich strafbar gemacht haben sollten.

abgestimmt für: ja

Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 20. Oktober 2009 21:04
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Wie willst Du ein Gebäude anzeigen. Wenn Du den Wach- bzw. Sicherheitsdienst meinst, die dürfen Dich nicht durchsuchen oder anfassen, die müssen die Polizei rufen, also zeig die Typen an.

abgestimmt für: nein
Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 20. Oktober 2009 21:10

Das ist so nicht ganz richtig. Schon mal was von Selbsthilfe des besitzdieners gehört?

Kommentar von 791c3cd3903cd0c5a5c01a754405d5e9smallArwen45 am 21. Oktober 2009 17:07

Wachschutz hat keinerlei Rechte, die müssen die Polizei rufen, die dürfen einen nur festhalten, aber nicht durchsuchen, schon gar nicht als Mann eine Frau.


lauchagrund
beantwortet von lauchagrund am 20. Oktober 2009 21:04
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coole sache .. will auch mal von einem einkaufszentrum angefasst werden


anonym
beantwortet von Tomjek am 20. Oktober 2009 21:06
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Na ja ohne Grund winkt Dich ja der nette Herr oder die Dame nicht raus....... Wenn er allerdings gegen Deinen willen Hand anlegt ist eine Anzeige angebracht.

abgestimmt für: ja

aleida
beantwortet von aleida am 20. Oktober 2009 21:06
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Die dürfen Euch festhalten, wenn ein Verdacht besteht, das Ihr etwas gestohlen habt. Müssen für eine Durchsuchung die Polizei dazuholen.

abgestimmt für: nein

biggie55
beantwortet von biggie55 am 20. Oktober 2009 21:05
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wenn es anlass dazu gibt,zu glauben,ihr hättet was "mitgehen" lassen,haben sie das recht dazu.


Revial
beantwortet von Revial am 20. Oktober 2009 21:04
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Du drafst verweigern, wenn die an die Kassierin sagt, dass sie in deine Tasch gucken will! Kommt abberder Kop, dann haste keine Chance, dann musste!

abgestimmt für: vielleicht

ChillerMg91
beantwortet von ChillerMg91 am 20. Oktober 2009 21:04
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Lern deutsch!


Volker13
beantwortet von Volker13 am 20. Oktober 2009 21:04
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Das müsstest Du einmal näher erläutern!!!!!

abgestimmt für: vielleicht

anonym
beantwortet von ich1war1einmal am 20. Oktober 2009 21:04
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wenn du was angestellt hast ja aber nicht im genital bereich .. nur gleich geschlehctliche beamte

abgestimmt für: ja
Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 20. Oktober 2009 21:04

Das ist falsch!

Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 20. Oktober 2009 21:11

Das ist unfreiwillig komischer Unsinn.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 20. Oktober 2009 21:12

D.H.


anonym
beantwortet von Nickeline1 am 20. Oktober 2009 21:04
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wat ist dat denn wieder für ne frage???


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 20. Oktober 2009 21:03
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hängt davon ab, wie die dabei vorgehen.

abgestimmt für: vielleicht

romeo27
beantwortet von romeo27 am 20. Oktober 2009 21:03
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du kannst generell kein einkaufszentrum anzeigen.....


Dory1
beantwortet von Dory1 am 20. Oktober 2009 21:03
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Durchsuchen darf aber nur die Polizei

abgestimmt für: nein

anonym
beantwortet von ich1war1einmal am 20. Oktober 2009 21:04
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wenn du was angestellt hast ja aber nicht im genital bereich .. nur gleich geschlehctliche beamte

sollte dich jemand anderen geschlechts im genital bereich berühren >ohrfeige<

abgestimmt für: ja
Kommentar von Meinereiner67 am 20. Oktober 2009 21:09

Dünnschiss


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 20. Oktober 2009 21:04
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wenn du dich verdächtig gemacht hast, dürfen sie durchsuchen

aber nicht in den schritt greifen

abgestimmt für: vielleicht
Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 20. Oktober 2009 21:06

Das ist absoluter Nonsens!!!!!!!

Kommentar von Tomjek am 20. Oktober 2009 21:09

wenn dann nur zur eigensicherung.Und durchsuchen darf er schon mal gar nicht. Wenn dann wird Abgetastet und immer gleichgeschlechtlich Wenn der Kollege aggresiv wird und um sich schlägt kann ich den sogar fixieren allerdings muss dann sofort die Polizei Informiert werden.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 20. Oktober 2009 21:11

Und zwar auf der Grundlage des § 229 BGB

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 20. Oktober 2009 21:38

hallo - aufwachen!!!

Durchsuchen heisst nicht abgrabschen, sondern kann auch bedeuten: den Einkaufswagen oder die Einkaufstasche durchsuche

Kommentar von Tomjek am 21. Oktober 2009 09:44

Und auch das beruht nur auf "Freiwilligkeit" Wenn ich keinen Bock habe das der "Schlumpf" vom verbrauchermarkt meine Pornohetchensammlung sieht dann muss er die Cops dazu holen alles andere wäre Nötigung und der Kollege bekommt wirklich probleme wenn er diese Massnahme gegen meinen Willen durchführt und nachweislich nix findet. dann dar er meinem Advocard erklären warum er soviel Interesse an mir hat


Sepastan
beantwortet von Sepastan am 20. Oktober 2009 21:04
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anonym
beantwortet von pudelmuetze am 20. Oktober 2009 21:04
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