ravesite am 22.06.2008 um 18:18 Uhr
Angenommen, Unterhaltungscenter XY fehlt viel Geld, um weiter geöffnet bleiben zu können, dürfte man dann spenden sammeln, um die Schließung zu verhindern? Wie ginge man da am besten vor? Treuhandkonto, Meldung beim FA etc. Danke für eure Tipps!

In vielen Bundesländern gibt es keine Genehmigungspflicht mehr für die Durchführung von Spendensammlungen http://www.urbs.de/aktuell/change.htm?recht83.htm

Du brauchst eine Sammelgenehmigung vom Ordnungsamt.
tradaix am 22. Juni 2008 18:29 Siehe beantwortet von tradaix am 22. Juni 2008 18:28

Jenachdem braucht man dazu eine Genhmigung des Ordnungsamtes, wenn man die Spenden auf öffentlöichem Grund durchführt, auf eigenem Grund braucht man nicht mal das. Solche "Spenden" sind allerdings nicht vom Finanzamt anerkannt. Dazu müten die Spenden einer gemeinnützigen oder Mildtätigen Einrichtung zugeführt werden.
ravesite am 22. Juni 2008 18:25 Es geht um einen Spendenaufruf über eine Website (auf ein Treuhandkonto). Spenden per Überweisung, Paypal etc.
Indy72 am 22. Juni 2008 18:28 Dazu braichst du kein Papierkram machen, eine Absetzbarkeit dieser Spenden ist aber nicht gegeben!
tradaix am 22. Juni 2008 18:29 Siehe beantwortet von tradaix am 22. Juni 2008 18:28
Kommt drauf an für wen du es machen willst. Falls ihr es nicht auf öffentlichen Gelände sondern auf einem Parkplatz von 'nem Supermarkt oder so ist, dann müsst ihr den Inhaber persönlich fragen.

Muss die örtliche Behörde genehmigen, einfach Sammeln, das ist nicht legal