Guten Tag,
ich habe ein Frage, wir haben eine mehrtägige Wanderung durch den Wald vor. Wir werden auch im Wald schlafen, ohne Zelt, nur mit Schlafsack.
Dürfen wir das eigentlich ?! Ohne uns irgendwie strafbar zu machen, als Landstreicher ? ;-)
das geht überall dort, wo es ein öffentlich zugänglicher Wald ist und kein Naturschutzgebiet. Ihr dürft jedoch kein offenes Feuer machen. Ansonsten müßt ihr nur auf Wölfe, Bären und die Wald-Nacht-Hobbits achten....

Das ist in den einzelnen Bundesländern ganz verschieden geregtl. Du musst Dich genau erkundigen. Es ist auch darauf zu achten, ob es sich um einen Staatsforst handelt oder um Privateigentum. Das sind die meisten Länder, es ist meist nicht ohne weiteres zu erkenn. Ausserdem sin Jagt- und Natuschutzgesetze zu beachten. Hier kannst Du weitere Infos nachlesen: http://www.wer-weiss-was.de/faq1215/entry2190.html
denke wenn ihr euch an gewisse regeln halt wird niemand etwas dagegen haben...
Kann mir nicht vorstellen, daß das so einfach möglich ist.
Ihr seid doch freie Menschen. Wer sollte es denn verbieten? Natürlich müßt ihr euch vor sämtlichem Krabbelkram usw.schützen. Ich wünsche euch VIEL SPASS.

nein, das darf man nur an dafür vorgesehenen plätzen.
ImGampi am 6. Juli 2008 10:49 Hier bei uns darf man durchaus einfach so im Wald übernachten! Bitte keine offenen Feuer entfachen und nichtrauchen..:-)
klar darfst du im Wald einfach so übernachten, sofern das kein privatbesitz ist, aber dann wäre es auch eingezäunt bzw. auf schildern ausgewiesen.
übernachten mit schlafsack, oder zelt ist ok, nur wenn du feuer machen willst, solltest du im forstamt das da zuständig ist nachfragen, und den wald, die bäume, beschädigen, äste abbrechen, müll liegen lassen, ist auch nicht drinn, aber das ist ja selbstveständlich ;-)

Daß ihr euch an Regeln halten müßt und den Übernachtungsplatz auch sauber hinterlasen müßt ist euch sicher klar. Ich würde einfach mal den Föster fragen. Vielleicht hat er ja sogar Plätze, wo es erlaubt ist.
Ich denke Ihr müsst den zuständigen Förster fragen, denn die Waldgebiete gehören meistens einem "Pächter" oder Gemeinde / Land usw. Wenn er es Euch erlaubt, wird er Euch auch sicher Regeln wegen Müll und Feuer machen geben. Also lieber nachfragen.
Bin mal des Nachts vom Foerster des Waldes verwiesen worden, mit der Begruendung: Von eine Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang sei der Aufenthalt im Wald fuer 'Normalbuerger' verboten.

Strafbar macht man sich definitiv nicht.
Es kann natürlich im konkreten Fall durch Ortssatzung verboten sein; dann wäre aber allenfalls ein Bußgeld fällig. Darüberhinaus müßte darauf hingewiesen sein. (Beschilderung o.ä.)
Finde es heraus.Am schönsten ist´s zu zweit und zusammenpassend und der Krabbeltiere wg. im Schlafsack. Ich habe auf die Art erfolgreich an meinem Sohn gebastelt. Jeder normale Mensch wird auf sowas mit einem zustimmenden Grinsen reagieren, selbst Förster. Allerdings kein Feuer machen, keine sonstige Schäden oder Müll hinterlassen.
Dann gratuliere ich recht herzlich zu Deinem gebasteltem Sohn im Wald.Vielleicht wird er mal Förster und erlebt dann auch so eine Geschichte.

Oh oh, warum fällt mir jetzt gerade das Blair Witch Projekt ein... grusel
(Sorry, das musste raus :o) )
Und die Nachtraben, damit wurde mir in der Kindheit gedroht :-)) DH
na ja erlaubt ist glaub ich nicht ganz richtig, geduldet kannst du ehr sagen. Am besten mit einem Ortsbekannten Förster reden die haben dort sowas wie Hausrecht waltrecht ;-)