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darf man einen Wohnwagen vor einer Kellerwohnung abstellen, es kommt kaum Licht herein

gefragt von klingelfee am 12.05.2009 um 11:44 Uhr
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Wohnung x 4.637 Licht x 814 Fenster x 761 und x 288 in x 183 Wohnwagen x 157 Terrasse x 156 die x 131 man x 100 es x 66 mehr x 59 an x 46 sind x 40 abstellen x 31 einer x 24 einen x 23 vor x 18 kommt x 18 enden x 4 davor. x 3 Kellerwohnung x 3 dar x 2 ebenerdig x 2 wohnwagen abstellen x 1 kaum x 1

anonym
beantwortet von ghagemann am 13. Mai 2009 06:52
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Hallo,sicher kannst du den Wohnwagen auch vor einer Kellerwohnung abstellen,solange niemand etwas dagegen hat.Du solltest aber vorher mit dem Wohnungs-Eigentümer sprechen.

Kommentar von klingelfee am 15. Mai 2009 14:22

ich will ja keinen hinstellen, der steht schon da!!!!! und vom Vermieter persönlich...


anonym
beantwortet von etmundi am 12. Mai 2009 12:07
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Nicht länger als 2 oder 3 Wochen wenn öffenlicher parkplatz.


anonym
beantwortet von dantewusstees am 12. Mai 2009 11:50
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Mit diesen mageren Informationen die du zur Verfügung stellst, sage ich JA man darf. Wenn ich hier aus dem Fenster schaue, sehe ich keinen Grund warum ich meinen WW nicht vor mein Kellerfenster stellen sollte.

Kommentar von klingelfee am 15. Mai 2009 14:21

das ist auch kein Wohnwagen mit mindestens 5 m Länge und 3 m Höhe, der quer!!! auf 3 zum Wohnhaus abgestellten Parkplätzen abgestellt ist


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 12. Mai 2009 11:48
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Darf man aus einem Keller einen Wohnraum machen, wenn ein Wohnwagen davor geparkt ist? Seit wann gibt es Umwidmungsgenehmigungen für Kellerräume zu Wohnraum?

Kommentar von Ca3f644d051031ce96492f4107cd47ccsmallmaiki01 am 12. Mai 2009 11:52

Kellerwohnungen hat es schon immer gegeben

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 12. Mai 2009 12:01

...oder Souterrainwohnungen, die eine feste Mindesthöhe der Fenster oberhalb des Erdniveaus voraussetzen? Ein als Keller definierter Raum ist und bleibt ein Keller, der zu Wohnzwecken nicht geeignet ist!

Kommentar von klingelfee am 15. Mai 2009 14:20

das ist eine normal ausgebaute Wohnung, nur eben im Keller, und die Fenster sind ebenerdig eingebaut.


Wolpertinger
beantwortet von Wolpertinger am 12. Mai 2009 11:47
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Ich hatte mit einen Nachbarn ein ähnliches Problem.

Der hatte vor meinen Küchenfenster (auch Souterrain) ein riesiges Zelt aufgebaut.

Die Vermieter hätten das untersagen können, haben sie aber nicht uns stattdessen nah gelegt umzuziehen.

Ich weiß nicht, ob Du rechtliche Schritte einleiten kannst, ein Versuch wäre es auf jedenfall Wert.

Eine Mietminderung ist aber bestimmt drin. Lass dich dazu aber beraten.

Kommentar von klingelfee am 15. Mai 2009 14:27

danke für deine Antwort, ich werde wohl die Mietminderung in Anspruch nehmen, habe eine Anwältin aufgetrieben, die mir dabei hilft.


Glaubenskrieger
beantwortet von Glaubenskrieger am 12. Mai 2009 11:46
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??? mehr Infos!

Du wohnst in der Kellerwohnng und der Vermieter stellt den Wohnwagen da ab?

Da kannst du gerichtlich dagegen vorgehen! Nötigenfall Miete mindenr ist eine Einschrenkung die du nicht tollerrieren musst!

Kommentar von E72790c0a637d943e52aa0766b802e10smallGlaubenskrieger am 12. Mai 2009 11:47

Außer es ist wie schon gesagt ein öffentlicher Prakplatz!


anonym
beantwortet von doris11 am 12. Mai 2009 11:46
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naja,..menschlich gesehen ,Nein....

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallemjay am 12. Mai 2009 11:47

Tolle Antwort! Damit kann man wirklich sehr viel anfangen.

Kommentar von doris11 am 12. Mai 2009 11:50

nun,..man kann sehr wohl was damit anfangen,wenn es @Klingelfee ist,die den Wohnwagen dort abstellen will.....und wenn jemand nur ein bisel Hausverstand hat,macht er das auch nicht,....man kann bei vielen Menschen was erreichen,durch Menschlichkeit,..falls du weißt was das ist...

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallemjay am 12. Mai 2009 12:05

Die Frage ist hier ganz klar, wie die rechtliche Lage dabei ist. Deine Antwort ist völlig unbrauchbar.

Kommentar von doris11 am 12. Mai 2009 12:27

deine Kommentare auch,weil deine brauchbare Antwort vermisse ich!

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallemjay am 12. Mai 2009 12:56

Die habe ich in der Tat nicht, da ich selber an einer brauchbaren Antwort interessiert bin.


MikeMolto
beantwortet von MikeMolto am 12. Mai 2009 11:45
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Wenn es ein ordnungsgemäßer Parkplatz ist, wohl ja.


vlavielle
beantwortet von vlavielle am 15. Mai 2009 18:36
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Nein darf man nicht. Ich würde mich energisch zur Wehr setzen. LG


anonym
beantwortet von Tandi am 13. Mai 2009 20:05
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Wenns niemand stört... . Man kann vielleicht den mäusen als Entschädigung ein stückchen Käse servieren....

Kommentar von klingelfee am 15. Mai 2009 14:22

manche Antworten sind wirklich zum K....


anonym
beantwortet von kiss96 am 13. Mai 2009 18:39
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Die Frage ist nicht ganz so einfach zu beantworten. Dass da schon immer eine Wohnung im Keller war, heißt nicht, dass sie baurechtlich genehmigt ist. Grob über den Dauem dürfe die Kellerwohnung höchstens 0,70 m in die Erde ragen. Rest oberhalb des Geländes oder es müssen großzügige Abgrabungen um die Fester vorhanden sein. Daneben ist i. d. R. 1/8 der Fläche jeden Aufenthaltsraumes zur Belichtung durch Fenster vorgesehen. Ich empfehle, der Eigentümer zeigt mal die Baugenehmigung oder sonst an das Bauamt wenden. Sofern die Wohnung nicht bewohnt werden dürfe, sofort ausziehen. Mietvertrag ist hinfällig. Ist die Wohnung genehmigt, schreiben an den Vermieter und mit Mietkürzung drohen.


anonym
beantwortet von Tumba am 12. Mai 2009 11:47
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Ein paar Informationen sollte man geben, wenn man eine vernünftige Antwort erwartet.

Kommentar von klingelfee am 15. Mai 2009 14:31

was willst du noch wissen, der Wohnwagen steht schon da, quer auf 3 Abstellplätzen vor dem Wohnhaus, mindestens 5m lang und 3m hoch, die Fenster sind ebenerdig, so dass ich schon morgens einen "wunderschönen Blick auf einen Wohnwagen habe, der mir alles Licht weggnimmt". noch irgendeine Frage??


maiki01
beantwortet von maiki01 am 12. Mai 2009 11:45
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am Straßenrand oder Privatgrundstück?


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