Hallo,sicher kannst du den Wohnwagen auch vor einer Kellerwohnung abstellen,solange niemand etwas dagegen hat.Du solltest aber vorher mit dem Wohnungs-Eigentümer sprechen.
Nicht länger als 2 oder 3 Wochen wenn öffenlicher parkplatz.
Mit diesen mageren Informationen die du zur Verfügung stellst, sage ich JA man darf. Wenn ich hier aus dem Fenster schaue, sehe ich keinen Grund warum ich meinen WW nicht vor mein Kellerfenster stellen sollte.
das ist auch kein Wohnwagen mit mindestens 5 m Länge und 3 m Höhe, der quer!!! auf 3 zum Wohnhaus abgestellten Parkplätzen abgestellt ist

Darf man aus einem Keller einen Wohnraum machen, wenn ein Wohnwagen davor geparkt ist? Seit wann gibt es Umwidmungsgenehmigungen für Kellerräume zu Wohnraum?
maiki01 am 12. Mai 2009 11:52 Kellerwohnungen hat es schon immer gegeben
firstguardian am 12. Mai 2009 12:01 ...oder Souterrainwohnungen, die eine feste Mindesthöhe der Fenster oberhalb des Erdniveaus voraussetzen? Ein als Keller definierter Raum ist und bleibt ein Keller, der zu Wohnzwecken nicht geeignet ist!
das ist eine normal ausgebaute Wohnung, nur eben im Keller, und die Fenster sind ebenerdig eingebaut.

Ich hatte mit einen Nachbarn ein ähnliches Problem.
Der hatte vor meinen Küchenfenster (auch Souterrain) ein riesiges Zelt aufgebaut.
Die Vermieter hätten das untersagen können, haben sie aber nicht uns stattdessen nah gelegt umzuziehen.
Ich weiß nicht, ob Du rechtliche Schritte einleiten kannst, ein Versuch wäre es auf jedenfall Wert.
Eine Mietminderung ist aber bestimmt drin. Lass dich dazu aber beraten.
danke für deine Antwort, ich werde wohl die Mietminderung in Anspruch nehmen, habe eine Anwältin aufgetrieben, die mir dabei hilft.

??? mehr Infos!
Du wohnst in der Kellerwohnng und der Vermieter stellt den Wohnwagen da ab?
Da kannst du gerichtlich dagegen vorgehen! Nötigenfall Miete mindenr ist eine Einschrenkung die du nicht tollerrieren musst!
Glaubenskrieger am 12. Mai 2009 11:47 Außer es ist wie schon gesagt ein öffentlicher Prakplatz!
naja,..menschlich gesehen ,Nein....
emjay am 12. Mai 2009 11:47 Tolle Antwort! Damit kann man wirklich sehr viel anfangen.
nun,..man kann sehr wohl was damit anfangen,wenn es @Klingelfee ist,die den Wohnwagen dort abstellen will.....und wenn jemand nur ein bisel Hausverstand hat,macht er das auch nicht,....man kann bei vielen Menschen was erreichen,durch Menschlichkeit,..falls du weißt was das ist...
emjay am 12. Mai 2009 12:05 Die Frage ist hier ganz klar, wie die rechtliche Lage dabei ist. Deine Antwort ist völlig unbrauchbar.
Nein darf man nicht. Ich würde mich energisch zur Wehr setzen. LG
Wenns niemand stört... . Man kann vielleicht den mäusen als Entschädigung ein stückchen Käse servieren....
manche Antworten sind wirklich zum K....
Die Frage ist nicht ganz so einfach zu beantworten. Dass da schon immer eine Wohnung im Keller war, heißt nicht, dass sie baurechtlich genehmigt ist. Grob über den Dauem dürfe die Kellerwohnung höchstens 0,70 m in die Erde ragen. Rest oberhalb des Geländes oder es müssen großzügige Abgrabungen um die Fester vorhanden sein. Daneben ist i. d. R. 1/8 der Fläche jeden Aufenthaltsraumes zur Belichtung durch Fenster vorgesehen. Ich empfehle, der Eigentümer zeigt mal die Baugenehmigung oder sonst an das Bauamt wenden. Sofern die Wohnung nicht bewohnt werden dürfe, sofort ausziehen. Mietvertrag ist hinfällig. Ist die Wohnung genehmigt, schreiben an den Vermieter und mit Mietkürzung drohen.
Ein paar Informationen sollte man geben, wenn man eine vernünftige Antwort erwartet.
was willst du noch wissen, der Wohnwagen steht schon da, quer auf 3 Abstellplätzen vor dem Wohnhaus, mindestens 5m lang und 3m hoch, die Fenster sind ebenerdig, so dass ich schon morgens einen "wunderschönen Blick auf einen Wohnwagen habe, der mir alles Licht weggnimmt". noch irgendeine Frage??
ich will ja keinen hinstellen, der steht schon da!!!!! und vom Vermieter persönlich...