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Darf man einen toten Wellensittich selbst begraben wo man will?

gefragt von strummbumm am 18.10.2007 um 23:35 Uhr

Unser geliebtes Fritzchen ist heute gestorben. Nun würden wir ihn gern im Garten beerdigen. Dürfen wir das denn?


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Reply


gerwitt
beantwortet von gerwitt am 18. Oktober 2007 23:38
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Ja, soviel ich weiß, ist das bei solchen Kleintieren kein Problem. Würde eine tote Amsel bei euch im Garten liegen, würdest du sie ja wohl auch schnell unter die Erde bringen! Mache dir da keine Sorgen!

Hier gibt es eine hilfreiche Zusammenfassung der Rechtssituation: http://www.si-bausparen.de/954.htm

Kommentar von strummbumm am 18. Oktober 2007 23:45

Vielen Dank an alle hier für die netten raschen Antworten!!! Dann werden wir es machen.


minister
beantwortet von minister am 18. Oktober 2007 23:38
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Wo kein Kläger, da kein Richter.

Beerdigen Sie den Kleinen, wie und wo Sie es möchten. Nur tun Sie es so tief, dass keine Katze und kein Hund ihn da wieder ausgraben kann.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 18. Oktober 2007 23:43

eine kleine Kiste/Schachtel ist ganz hilfreich


Watson
beantwortet von Watson am 18. Oktober 2007 23:38
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ob man es rechtlich darf weiß ich nicht. aber wer merkt/kümmert das schon?? also, wir haben unseren Wellensittich auch im eigenen Garten begraben. Nur solltet ihr beachten, schon ein tieferes Loch zu machen, nicht dass sonst vielleicht ein anderes Tier (Katze oder so) ihn wieder ausgraben könnte...


anonym
beantwortet von LittleArrow am 18. Oktober 2007 23:42
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Macht es, einfach!

Die Mülltonne wäre Eurer persönlichen Beziehung zu Fritzchen nicht angemessen.


Mimi081
beantwortet von Mimi081 am 29. Oktober 2007 22:14
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Ja. Einzelne kleine Tiere bis zu einem Gewicht von 10 Kilogramm darf man laut Gesetz auf Privatgrund begraben. Wellensittiche, Katzen, Hamster oder kleinere Hunde kann man also problemlos im eigenen Garten beerdigen. Bei grösseren Haustieren ist dies nicht erlaubt. Wer ein Tier, das mehr als 10 Kilogramm wiegt, im Garten vergräbt, macht sich strafbar.

Bei Mietwohnung muß man den Vermieter fragen, bei einem so kleinen aber, glaub ich, wenn er`s nicht sieht... ;-)

Das Gebiet darf außerdem nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen und die Grabstelle nicht direkt an einen öffentlich Weg grenzen. Das Grab muss mindestens 50 Zentimeter tief ausgehoben werden.





AJWhv
beantwortet von AJWhv am 18. Oktober 2007 23:45
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bei Kleintieren ist es erlaubt sie im Garten zu vergraben!


lionbaby72
beantwortet von lionbaby72 am 19. Oktober 2007 00:17
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Klar darf man das. Wir haben im Garten einen kleinen Tierfriedhof angelegt. Da liegt unser Kater und unser Kackspecht (Welli) und Nachbars Katze. haben schön mit Blumen bepflanzt.




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