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Darf man einen Tiefgaragenstellplatz als Lagerplatz für Möbel / Bücher / Geräte u. a. benutzen ?

gefragt von yokohama am 25.10.2009 um 13:59 Uhr

Also wie einen Keller ? Es handelt sich um eine Gemeinschaftsgarage, in der auch andere Autos stehen. Macht es einen Unterschied, ob man Eigentümer oder Mieter des Stellplatzes ist ?


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anonym
beantwortet von LOKSoft am 25. Oktober 2009 13:59
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kommt auf die Hausordnung an... meist aber nicht wegen Brandgefahr


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 25. Oktober 2009 14:00
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das ist wohl wegen des brandschutzes nicht möglich


regideur
beantwortet von regideur am 25. Oktober 2009 14:00
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Das ist aus Brandschutzgründen meist nicht gestattet!


schildi
beantwortet von schildi am 25. Oktober 2009 14:01
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ist nur für Kraftfahrzeuge


PoisonIvy
beantwortet von PoisonIvy am 25. Oktober 2009 14:02
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Selbst wenn es gestattet wäre, müsstest du bedenken, dass das ganze Zeug häufig Autoabgasen ausgesetzt wäre, das macht sich auf Möbeln nicht gerade besonders gut.



Patron
beantwortet von Patron am 25. Oktober 2009 14:08
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das steht im mietvertrag, oder in den protokollen der jahresversammlungen der wohnungseigentümergemeinschaft, deren vorstand oder hausmeister fragen.


Hexe2354
beantwortet von Hexe2354 am 26. Oktober 2009 08:28
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Wir haben dort unsere Fahrräder stehen und einige andere Sachen wie Merkzeug und Wasserflaschenkisten. Aber Bücher und solche Sachen würde ich da nicht hinstellen. Hätte Bedenken, das sie dort feucht werden können! Lg Rita


anonym
beantwortet von Seegeist am 26. Oktober 2009 08:59
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In der Gemeinschaftsordnung ist meist geregelt was man darf und was nicht. Weiter kann auch in der Hausordnung hierüber was stehen. Ist der Teifgaragenstellplatz abgemauert und verfügt über ein eigenes festes Garagentor, kann er im Regelfall wie ein Kellerraum genutzt werden, wenn er hierfür nicht zu feucht ist. Kurze Rückfrage bei der Hausverwaltung schaft meist Klarheit!


anonym
beantwortet von willonoack am 26. Oktober 2009 09:08
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Wer einen Raum bzw. Platz anmietet und als Besitzer erhält darf grundsätzlich 24 Stunden am Tag auch andere Gegenstände als Autos dort abstellen. Dasselbe Recht hat man auch als Eigentümer eines derartigen Platzes, sofern man ihn nicht an andere vermietet hat. Sie dürfen allerdings nicht die Sicherheit der anderen Fahrzeuge gefährden. Daher werden Stellplätze und Garagen auch gerne als zusätzlich Abstellräume bei zu kleinen oder fehlenden Kellerräumen genutzt. Garagen und Abstellräume werden von einigen asozialen Vermietern auch gerne zu Wucherpreisen vermietet. Achtung: Abstellplätze in Tiefgaragen sind nicht vor dem Zugriff in der Tiefgarage herumlaufender Dritter geschützt. Dort werden daher immer wieder geparkte Fahrzeuge aufgebrochen und gestohlen trotz der Deutschen Wuchermieten. Werden andere Gegenstände dort abgestellt, sind auch sie den Dieben zugänglich. Und dieses Gesindel stammt sehr häufig von den Mitbewohnern in Hochhäusern. Dort leben meist sozial schwache Problemgruppen. Stelle auf Deinen Platz daher auf alle Fälle einen gut gesicherten Stahlcontainer oder einen geschlossenen Transporter, in dem Du Deine sieben Sachen einstellen kannst. Eine besondere Genehmigung der Eigentümer dazu braucht nur der Mieter, sofern der Mietvertrag ausdrücklich nur das Abstellen von zugelassenen Kfz gestattet. Dann aber hat der Mieter in der Regel auch einen Anspruch auf Gestattung. Solange im Vertrag darin keine Rede ist, darf an stelle eines Auto mit oder ohne Zulassung auch eine andere Sache abgestellt werden.


anonym
beantwortet von Imera am 27. Oktober 2009 15:15
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kommt auf die Hausordnung an, wegen des Brandschutzes wahrscheinlich nicht


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