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Darf man einen Schwerbehindertenausweis unter verschiedene Fahrzeuge wechseln

gefragt von Spiess311 am 14.04.2009 um 22:53 Uhr

Gute Tag, wir haben einen Nachbar der einen Schwerbehinderten Ausweis besitzt. Er hat aber auch mehre KFz. Er tauscht aber den Ausweis immer hin und her. Ist dieses Rechtens?


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sunpoint
beantwortet von sunpoint am 14. April 2009 22:56
8x
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Auch wenn er noch so viele Autos tauscht; er ist immer noch schwerbehindert..... Es kommt nicht auf die Autos an sondern auf den Menschen


experte2009
beantwortet von experte2009 am 14. April 2009 22:54
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Der Ausweis ist Person bezogen und nicht Auto bezogen.

Und das ist wieder kein Rechtsrat Forum.

Kommentar von 7399055bfdda45ab38f651f00cc82548smallBonella am 14. April 2009 22:56

^^bäh, meckermecker. das ist gar kein-frage-stell-forum ... so kommt's mir manchmal vor! ;)

Kommentar von Simple_avatar3smallsunfalter am 14. April 2009 23:02

Aber antworten tun sie ja doch immer wieder. Hat sich dann doch gelohnt! ;-)


liemar77
beantwortet von liemar77 am 14. April 2009 22:54
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ja der ausweis ist an die person gebunden, nicht an das kfz


talano
beantwortet von talano am 14. April 2009 22:55
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Ja, wenn er mit drin sitzt


Krizzie
beantwortet von Krizzie am 14. April 2009 22:54
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Klar darf er das....da steht ja schließlich keine Autonummer drauf


moewie
beantwortet von moewie am 14. April 2009 22:54
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natürlich, der Ausweis ist doch nur Personengebunden und nicht an das KFZ


Sofaschalter
beantwortet von Sofaschalter am 14. April 2009 22:56
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Bei uns im Heim konnte man den Ausweis (die Parkerlaubnis, nicht den Schwerbehindertenausweis an sich) für Dienstfahrten mit Gehbehinderten ausleihen... soviel dazu :-)

Kommentar von Drachentoeter am 15. Juni 2009 12:34

Das wäre aber nicht ganz korrekt, korrekt muss der Parkausweis der Person genutzt werden die Transportiert wird. Alles andere ist Missbrauch von Ausweisdokumenten und kann richtig teure werde. Den Ausweis ohne das ein berechtigter transportiert wird ist ein no go.


Ramoni
beantwortet von Ramoni am 14. April 2009 22:59
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Das darf er. Denn der Ausweis zeigt nicht, dass sein Auto, sondern ER schwerbehindert ist. Und an dieser Tatsache ändert sich ja nichts. Auch wenn er diesen in ein anderes Auto legt

Kommentar von 8188813adced8614a8025120b5ea6308smallhilti am 14. April 2009 23:01

GENAU!

Kommentar von Drachentoeter am 15. Juni 2009 12:35

DH!


krauthexe
beantwortet von krauthexe am 14. April 2009 22:54
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Ja


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 14. April 2009 22:54
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Der Schwerbeschädigtenausweis ist doch bestimmt nicht auf ein Auto fixiert.


WilliWinzig
beantwortet von WilliWinzig am 14. April 2009 22:57
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Der Nachbar hat sicher nur einen gültigen Schwerbehindertenausweis

Kommentar von Ea4cc1825b2ba271c22559203c79d98fsmallWebZecke am 15. April 2009 22:46

reicht ja auch


bigfoot76
beantwortet von bigfoot76 am 14. April 2009 22:58
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Ja das ist rechtens


Lena101
beantwortet von Lena101 am 14. April 2009 22:59
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Der Schwerbehindertenausweis ist für ihn und nicht für sein Auto. Es ist vollkommen egal, womit er fährt.


sunfalter
beantwortet von sunfalter am 14. April 2009 23:03
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Na klar, ist rechtens.


anonym
beantwortet von Sofamaeuschen am 15. April 2009 01:25
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Da verwechselst du was, du meinst die Parkerleichterung/Parkberechtigung für Rollstuhlfahrerparkplätze. Diese sind nicht an das Fahrzeug gebunden, sondern an die Person, die den entsprechenden Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG beinhaltet. Und dabei ist es egal ob er den Ausweis in seinen 20 Autos wechselt.


anonym
beantwortet von Drachentoeter am 18. August 2009 10:57
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Solange der Ausweis nur von ihm genutzt wird ist das in Ordnung, problematisch kann es werden wenn andere diesen Ausweis nutzen ohne das der Inhaber dabei ist.


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