1

Darf man einen Künstlernamen einfach so benutzen?

Frage von sleipa sleipa

Also wenn man zb irgendwas in der Zeitungs veröffentlicht und seinen Namen druntersetzt bzw also den Künstlernamen darf man sich da einfach nen Namen ausdenken (oder seinen eigenen verkürzen also wie Peter Hubermeier nur noch Peter Meier) und den dann angeben??? Aber was wenn die nen Nachweis fordern wer man eigentlich ist und man nix hat? Weil in den Perso (laut Wikipedia) kann man s ja (noch) nicht so eintragen lassen...

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (6)

  • 9
    Antwort von GerdaG GerdaG

    Nein, das darf man nicht.

  • 3
    Antwort von maspick maspick

    Ihr alle, die ihr die gleichen Fragen stellt, verwechselt "Pseudonym" mit "Künstlernamen". Das Pseudonym kannst du dir selbst aussuchen. Aber du wirst kaum in die Verlegeneit kommen, etwas veröffentlich zu dürfen. Und in GF kannst dich nennen wie du willst.

    Kommentar von pinkiiii15 pinkiiii15pinkiiii15

    DH =)

    Kommentar von sleipa sleipasleipa

    quatsch mit soße

  • 2
    Antwort von heinmueck heinmueck

    Jeder (ob Künstler oder nicht) kann sich einen Künstlernamen (oder auch zwei oder drei) zulegen. Im Moment kann man den nicht in den Personalausweis eintragen lassen (bis 2007 ging das, ab 2010 wird das wieder möglich sein). Aber auch ab 2010 ist das selbstverständlich nur eine Möglichkeit - kein Künstler muss den Namen in den Ausweis schreiben lassen.

    "Aber was wenn die nen Nachweis fordern wer man eigentlich ist und man nix hat?"

    Kommt drauf an wer mit "die" gemeint sind.

    Wenn man Schriftsteller oder Journalist ist, dann wird man nicht darum herum kommen z. B. dem Verleger den echten Namen mitzuteilen. Die behandeln das aber diskret.

    Man muss bei einem frei erfundenen Künstlernamen nur darauf achten, dass der nicht schon besetzt ist. Sonst gibt es Ärger mit dem Künstler, der die älteren Rechte an dem Namen hat.

    Unter dem selbst gewählten Künstlernamen kann man auftreten, veröffentlichen und sogar Verträge schließen. Man darf auch mit dem Namen unterschreiben.

  • 1
    Antwort von talano talano

    muss ein offizieller Künstlername nicht sogar im Pass stehen

    Kommentar von Bonella BonellaBonella

    ne, glaubst du, bei blixa bargeld steht das so im pass?

    Kommentar von nitnelav nitnelavnitnelav

    also ich meine, das andreas neuendorf seinen künstlernamen (zecke) auch im pass hat. dazu musste er ein bild verkaufen, damit er auch ein künstler is.;-)

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    Blödsinn. Der Name steht garantiert nicht im Ausweis...

    Kommentar von talano talanotalano

    Irgendwo muss er ja aber stehen. Ich kann doch auch nicht sagen, ab morgen ist mein Künstlername Stefan Raab und dann unterzeichne ich damit Dokumente

  • 1
    Antwort von pinkiiii15 pinkiiii15

    ne darf man nicht? sollte man eig wissen ^^

    Kommentar von sleipa sleipasleipa

    jo schon aber in perso gehts eben nich so einfach rein..... augenroll

  • 0
    Antwort von Volker13 Volker13

    Am Besten nimmt man seinen tatsächlichen Namen.

    Kommentar von Lorry LorryLorry

    Langweiler

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    Lieber Langweiler sein, als unrechtmäßige Tipps abzugeben.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.