1

Darf man einen Keller der umgebaut ist, zur Wohnfläche rechnen?

Frage von bunny700 bunny700

Ich schau mir heute ein Haus an, laut Auskunft hat dies 200m² , wobei drei Räume davon im Keller sind und zu Schlafzimmern gemacht wurden. Darf sie das zur reinen Wohnfläche dazurechnen? Denn dann könnte man ja mit dem Preis etwas machen, das Haus ist nämlich zur Miete.Danke für eure Antworten. PS: komme aus Österreich, aber glaube das solche Sachen überall gleich sind!! (Hoffe ich)

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (4)

  • 1
    Antwort von KlausNeumann KlausNeumann

    Hier kommt es auf die Fenstergröße, die natürliche Belichtung und die Raumhöhe an. Das sicherste ist, beim Bauamt kurz telefonisch nachzufragen.

    www.wohnung.com

  • 0
    Antwort von monja1995 monja1995

    Kellerräume sind keine Wohnräume, auch wenn sie entsprechend eingerichtet sind. Mach Dich mal beim Mieterbund schlau, ich denke da mal was wegen der Fenstergröße und Belüftbarkeit gelesen zu haben

  • 0
    Antwort von geige geige

    Gibt es in Österreich so etwas wie die Wohnflächenverordnung oder II. Berechnungsverordnung in Deutschland? Da würd ich mal nachschauen - müßte doch bestimmt.

  • 0
    Antwort von Taraa Taraa

    Meines Erachtens geht das nicht zu 100% da Kellerräume nicht die gleiche Höhe haben wie die Räume im OG. Da musst Du also noch mal genau nachhören und schauen. Es kann natürlich sein das die Kellerräume eine Einliegerwohnung sind und zum rest des Hauses dazu genommen wurden...... Zollstock mitnehmen und sprechen... Viel Glück

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.