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Darf man einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge jederzeit ändern?

Frage von Micha01 Micha01

Ich habe bei einer Bank einen Freistellungsauftrag über 801,-EUR zu laufen, möchte diesen aber jetzt ändern( verringern ),um bei einer anderen Bank den "Restbetrag" freizustellen. Ist das im laufenden Steuer - Jahr überhaupt möglich, oder sollte ich damit bis zum 1.01.08 warten? Nicht das ich nachher noch Ärger mit dem Finanzamt bekomme.

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Antworten (2)

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    Antwort von YuLy42 YuLy42

    kannst du jederzeit machen. solltest du während des jahres schon zinserträge ausgezahlt bekommen haben, (unterjährige zinszahlungen) kannst du den freibetrag minimal auf diesen betrag senken. letztlich ist es nur wichtig, dass du deine freisteller so steuerst, dass im jahr nicht mehr als die 801€ steuerfrei ausgezahlt werden.

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    Antwort von Lissa Lissa

    Man kann den Freistellungsauftrag entweder von vornherein begrenzt erteilen oder auch jederzeit ändern.

    Bei den Freistellungsaufträgen gibt es ein Feld, in dem eingetragen werden muss, ab wann der neue gilt.

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    Neue Regelung bei Freistellungsaufträgen: ab 2011 Neuerteilung nur noch mit Steueridentifikationsnummer möglich

    Eine weitere gesetzliche Neuregelung, die ab dem Jahr 2011 gilt, betrifft die Erteilung von Freistellungsaufträgen. Ein Freistellungsauftrag ist eine Anweisung des Bankkunden an sein Bankinstitut, Kapitalerträge vom der automatischen Abführung der Kapitalertragssteuer an das Finanzamt freizustellen.

    Ein Freistellungsauftrag ist nur bis zu einem bestimmten Pauschbetrag möglich. Dieser beträgt ab dem Jahr 2007 nur noch 801 Euro für Unverheiratete und für Ehegatten 1602 Euro. Wenn der Kunde seiner Bank keinen Freistellungsauftrag erteilt, dann führt die Bank automatisch aufgrund gesetzlicher Bestimmungen 25 Prozent sämtlicher Zinserträge des vergangenen Jahres an das jeweilige Finanzamt ab. Der Kunde muss dann versuchen, mittels Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt eine Steuerrückerstattung zu erreichen, wenn er es versäumt hat, seiner Bank rechtzeitig einen Freistellungsauftrag zu erreichen. Gerade für Sparen mit geringen Spareinlagen ist ein Freistellungsauftrag wichtig, da diese kaum mehr als 801 Euro Zinsen auf ihre Sparanlagen pro Jahr erhalten.

    Lesen Sie hier bitte weiter: mein-geld-dein-geld.de - Neue Regelung bei Freistellungsaufträgen: ab 2011 Neuerteilung nur noch mit Steueridentifikation

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