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Darf man einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge jederzeit ändern?

gefragt von Micha01 am 06.10.2007 um 22:21 Uhr

Ich habe bei einer Bank einen Freistellungsauftrag über 801,-EUR zu laufen, möchte diesen aber jetzt ändern( verringern ),um bei einer anderen Bank den "Restbetrag" freizustellen. Ist das im laufenden Steuer - Jahr überhaupt möglich, oder sollte ich damit bis zum 1.01.08 warten? Nicht das ich nachher noch Ärger mit dem Finanzamt bekomme.

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YuLy42
beantwortet von YuLy42 am 6. Oktober 2007 22:25
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kannst du jederzeit machen. solltest du während des jahres schon zinserträge ausgezahlt bekommen haben, (unterjährige zinszahlungen) kannst du den freibetrag minimal auf diesen betrag senken. letztlich ist es nur wichtig, dass du deine freisteller so steuerst, dass im jahr nicht mehr als die 801€ steuerfrei ausgezahlt werden.


anonym
beantwortet von Lissa am 6. Oktober 2007 22:27
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Man kann den Freistellungsauftrag entweder von vornherein begrenzt erteilen oder auch jederzeit ändern.

Bei den Freistellungsaufträgen gibt es ein Feld, in dem eingetragen werden muss, ab wann der neue gilt.



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