Ich habe bei einer Bank einen Freistellungsauftrag über 801,-EUR zu laufen, möchte diesen aber jetzt ändern( verringern ),um bei einer anderen Bank den "Restbetrag" freizustellen. Ist das im laufenden Steuer - Jahr überhaupt möglich, oder sollte ich damit bis zum 1.01.08 warten? Nicht das ich nachher noch Ärger mit dem Finanzamt bekomme.
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kannst du jederzeit machen. solltest du während des jahres schon zinserträge ausgezahlt bekommen haben, (unterjährige zinszahlungen) kannst du den freibetrag minimal auf diesen betrag senken. letztlich ist es nur wichtig, dass du deine freisteller so steuerst, dass im jahr nicht mehr als die 801€ steuerfrei ausgezahlt werden.
Man kann den Freistellungsauftrag entweder von vornherein begrenzt erteilen oder auch jederzeit ändern.
Bei den Freistellungsaufträgen gibt es ein Feld, in dem eingetragen werden muss, ab wann der neue gilt.