Ich habe bei einer Bank einen Freistellungsauftrag über 801,-EUR zu laufen, möchte diesen aber jetzt ändern( verringern ),um bei einer anderen Bank den "Restbetrag" freizustellen. Ist das im laufenden Steuer - Jahr überhaupt möglich, oder sollte ich damit bis zum 1.01.08 warten? Nicht das ich nachher noch Ärger mit dem Finanzamt bekomme.
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Darf man einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge jederzeit ändern?
Frage von
Micha01Micha01
Antworten (2)
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2Antwort von
YuLy42YuLy42
kannst du jederzeit machen. solltest du während des jahres schon zinserträge ausgezahlt bekommen haben, (unterjährige zinszahlungen) kannst du den freibetrag minimal auf diesen betrag senken. letztlich ist es nur wichtig, dass du deine freisteller so steuerst, dass im jahr nicht mehr als die 801€ steuerfrei ausgezahlt werden.
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0Antwort von
LissaLissa
Man kann den Freistellungsauftrag entweder von vornherein begrenzt erteilen oder auch jederzeit ändern.
Bei den Freistellungsaufträgen gibt es ein Feld, in dem eingetragen werden muss, ab wann der neue gilt.
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