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Darf man einen Flashmob unangemeldet vernastalten?

Frage von PrinzPeroxid PrinzPeroxid

Unter der Vorraussetzung dass keine Unbeteiligten verletzt werden?

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Antworten (7)

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    Antwort von Ellwood Ellwood

    http://de.wikipedia.org/wiki/Flashmob
    Also nein. Einzig:
    Smart Mobs werden unter Umständen als „Versammlung unter freiem Himmel“[15] interpretiert und fallen in Deutschland dann unter die Bestimmungen des Versammlungsgesetzes.[16] Ein Smart Mob ist daher wie jede Versammlung unter freiem Himmel anzumelden. Der Flashmob gilt auf öffentlichem Gelände als öffentliche Vergnügung; solche sind bei der Gemeinde anzuzeigen. Wird die Straße mehr genutzt, als der Gemeingebrauch es zulässt, liegt eine Sondernutzung[17] vor. Werden Hindernisse bereitet, so sind die §§ 32 und 33 StVO einschlägig.

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    Antwort von TheQ86 TheQ86
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    Antwort von TheQ86 TheQ86
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    Antwort von Welfensammler Welfensammler

    Unter der Vorraussetzung dass keine Unbeteiligten verletzt werden´und keine Sachschäden entstehen.

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    Antwort von killerkotze killerkotze

    Flashmobs sind immer unangemeldet.

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    Antwort von Blizzard88 Blizzard88

    Was wäre denn ein Flashmob wenn man ihn ankündigt.. das macht ihn doch aus! Viel Spaß dabei, ich geh jetzt ratzen :D

    Kommentar von PrinzPeroxid PrinzPeroxidPrinzPeroxid

    Dankeschön, viel spaß beim ratzen

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    Antwort von avaco avaco

    gute frage aber wer will es verhindern?? so schnell wie er da ist genaus schnell ist er wieder weg^^

    Kommentar von PrinzPeroxid PrinzPeroxidPrinzPeroxid

    Das stimmt auch wieder, ach man ich freu mich shcon sowas von drauf :D:D

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