Unter der Vorraussetzung dass keine Unbeteiligten verletzt werden?
Antworten (7)
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2Antwort von
EllwoodEllwood
http://de.wikipedia.org/wiki/Flashmob
Also nein. Einzig:
Smart Mobs werden unter Umständen als „Versammlung unter freiem Himmel“[15] interpretiert und fallen in Deutschland dann unter die Bestimmungen des Versammlungsgesetzes.[16] Ein Smart Mob ist daher wie jede Versammlung unter freiem Himmel anzumelden. Der Flashmob gilt auf öffentlichem Gelände als öffentliche Vergnügung; solche sind bei der Gemeinde anzuzeigen. Wird die Straße mehr genutzt, als der Gemeingebrauch es zulässt, liegt eine Sondernutzung[17] vor. Werden Hindernisse bereitet, so sind die §§ 32 und 33 StVO einschlägig. -
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WelfensammlerWelfensammler
Unter der Vorraussetzung dass keine Unbeteiligten verletzt werden´und keine Sachschäden entstehen.
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Blizzard88Blizzard88
Was wäre denn ein Flashmob wenn man ihn ankündigt.. das macht ihn doch aus! Viel Spaß dabei, ich geh jetzt ratzen :D
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avacoavaco
gute frage aber wer will es verhindern?? so schnell wie er da ist genaus schnell ist er wieder weg^^
Kommentar von
PrinzPeroxidPrinzPeroxid Das stimmt auch wieder, ach man ich freu mich shcon sowas von drauf :D:D
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Dankeschön, viel spaß beim ratzen