letzens ging ich mit meinen freund durch die stadt es kam zum streit er hielt mich an meiner jacke fest es kammen dan 2 typen her der andere rief die polizei an und meinte das er mich angeblich geschlagen hat bis die polizei kamm hielt er ihm fest und drückte ihm gegen den zaun das er dan an auch den finger zum bluten anfing und an der jacke hat er ihn auch so fest gerisen das die jacke soger ein loch hatte als die polizei dan kam schrien sie ihm dan nur weil er dan auch rurückgeschrien hat legten sie ihn gleich die handschelen auf nur weil er ihn angschrien hat er bekam auch eine anzeige wegen aggresiven verhalten in der öffentlichkeit
darf man einen festhalten ohne seinen willen???
Antworten (14)
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9Antwort von
MartinPiiMartinPii
Egal was war, bei deiner Rechtschreibung bist du in jedem Fall schuldig!
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4Antwort von
StirlingStirling
Sei doch froh das die 2 anderen dir geholfen haben.
Ja man darf einen gewalttätigen Straftäter festhalten bis die Polizei kommt. Wenn dieser jemand sich wehrt darf man auch feste zupacken oder Armhebel anwenden oder Handfesseln anlegen.
Grüße
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2Antwort von
kayo1548kayo1548
Es gibt kein Tatbestand des "aggresiven verhalten in der öffentlichkeit" ;)
Es gibt in der Tat ein jederman-festnahmerecht. Hierfür müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
"(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1." (§127 stpo)
Die Festnahme muss dabei der Verhältnismäßigkeit unterliegen.
Ich war ja jetzt nicht dabei - aber wenn ich nur deine schilderung berücksichtige ist es für mich sehr fragwürdig ob das wirklich rechtsmäßig war. Aber anderersiets hätte die Polizei den ja nicht einfach so ohne Grund festgenommen; ich denke daher das es schon etwas heftiger zur Sache gegangen ist und dann kann je nachdem die Festnahme der Pasanten auch gerechtfertig gewesen sein.
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2Antwort von
kaiserin02kaiserin02
Es ist doch gut, dass es trotzallem noch Zivilcourage gibt und jemand eingreift. Da wird wohl mehr dahinter gewesen sein, als Du hier schreibst. Und die Polizei wird nicht ohne Grund Handschellen angelegt haben. Da ist bestimmt viel Aggresivität dabei gewesen.
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0Antwort von
Eichbaum1963Eichbaum1963
Die Rechtschreibung lass ich mal außen vor, denn niemand ist perfekt.
Aber: Satzzeichen stehen nicht unter Artenschutz.^^
Denn dadurch, dass die fehlen, wird es so wirr, dass man die Frage nicht verstehen kann - vor allem am Schluss: wer hat da wen angeschrieen - da fehlen ganze Wörter.
SMS-Schreibstil passt nicht hierher. ;)
Aber eins kann ich sagen: jedermann ist berechtigt einen andere Person festzunehmen, wenn er diese auf frischer (Straf)Tat erwischt.
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0Antwort von
DonPaoloDonPaolo
Man kann niemanden gegen seinen Willen festhalten, es sei denn es besteht Fluchtgefahr oder er hat was ausgefressen.
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0Antwort von
lumi2000lumi2000
Deinen Text kann man nicht lesen, aber du darfst einen solange festhalten, bis die Polizei da is und du einen guten Grund hast.
Grüße :)
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CavalierchenCavalierchen
Warum klärt du die Situation nicht einfach auf und sagst, dass er dir nichts getan hat!?
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Pasa38Pasa38
Normale Menschen dürfen das nicht soweit der andere Mensch das nicht will.
Doch die Polizei darf es egal ob manche wollen oder nicht.
Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen Helfen.
Mfg =)
Kommentar von
StirlingStirling Falsch ist deine Antwort.
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GuteFrage89GuteFrage89
wenn er eine straftat begangen hat und die leute waren dabei, darf man ihm festhalten bis die polizei kommt. das ist egal ob er will oder nicht.
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mehmet38 Oha das ist blöd wenn du kein beweis hast kannst du nix machen wenn da zeugen waren (passanten) die können es beweisen
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user1192user1192
ja, man darf jemanden kurzfristig festnehmen- bis die Polizei kommt. Das ist erlaubt.
Aber du schreibst echt schlecht, dass kann meine 8jährige Nachbarin besser!
Wenns nur die Satzzeichen wären... o.Ô