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darf man einen festhalten ohne seinen willen???

Frage von sandra1200 sandra1200

letzens ging ich mit meinen freund durch die stadt es kam zum streit er hielt mich an meiner jacke fest es kammen dan 2 typen her der andere rief die polizei an und meinte das er mich angeblich geschlagen hat bis die polizei kamm hielt er ihm fest und drückte ihm gegen den zaun das er dan an auch den finger zum bluten anfing und an der jacke hat er ihn auch so fest gerisen das die jacke soger ein loch hatte als die polizei dan kam schrien sie ihm dan nur weil er dan auch rurückgeschrien hat legten sie ihn gleich die handschelen auf nur weil er ihn angschrien hat er bekam auch eine anzeige wegen aggresiven verhalten in der öffentlichkeit

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Antworten (14)

  • 9
    Antwort von MartinPii MartinPii

    Egal was war, bei deiner Rechtschreibung bist du in jedem Fall schuldig!

  • 4
    Antwort von Stirling Stirling

    Sei doch froh das die 2 anderen dir geholfen haben.

    Ja man darf einen gewalttätigen Straftäter festhalten bis die Polizei kommt. Wenn dieser jemand sich wehrt darf man auch feste zupacken oder Armhebel anwenden oder Handfesseln anlegen.

    Grüße

  • 2
    Antwort von kayo1548 kayo1548

    Es gibt kein Tatbestand des "aggresiven verhalten in der öffentlichkeit" ;)

    Es gibt in der Tat ein jederman-festnahmerecht. Hierfür müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

    "(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1." (§127 stpo)

    Die Festnahme muss dabei der Verhältnismäßigkeit unterliegen.

    Ich war ja jetzt nicht dabei - aber wenn ich nur deine schilderung berücksichtige ist es für mich sehr fragwürdig ob das wirklich rechtsmäßig war. Aber anderersiets hätte die Polizei den ja nicht einfach so ohne Grund festgenommen; ich denke daher das es schon etwas heftiger zur Sache gegangen ist und dann kann je nachdem die Festnahme der Pasanten auch gerechtfertig gewesen sein.

  • 2
    Antwort von kaiserin02 kaiserin02

    Es ist doch gut, dass es trotzallem noch Zivilcourage gibt und jemand eingreift. Da wird wohl mehr dahinter gewesen sein, als Du hier schreibst. Und die Polizei wird nicht ohne Grund Handschellen angelegt haben. Da ist bestimmt viel Aggresivität dabei gewesen.

  • 2
    Antwort von Medienmensch Medienmensch

    Satzzeichen!

    Kommentar von Nicoliveras NicoliverasNicoliveras

    Wenns nur die Satzzeichen wären... o.Ô

  • 0
    Antwort von Eichbaum1963 Eichbaum1963

    Die Rechtschreibung lass ich mal außen vor, denn niemand ist perfekt.

    Aber: Satzzeichen stehen nicht unter Artenschutz.^^

    Denn dadurch, dass die fehlen, wird es so wirr, dass man die Frage nicht verstehen kann - vor allem am Schluss: wer hat da wen angeschrieen - da fehlen ganze Wörter.

    SMS-Schreibstil passt nicht hierher. ;)

    Aber eins kann ich sagen: jedermann ist berechtigt einen andere Person festzunehmen, wenn er diese auf frischer (Straf)Tat erwischt.

  • 0
    Antwort von DonPaolo DonPaolo

    Man kann niemanden gegen seinen Willen festhalten, es sei denn es besteht Fluchtgefahr oder er hat was ausgefressen.

  • 0
    Antwort von lumi2000 lumi2000

    Deinen Text kann man nicht lesen, aber du darfst einen solange festhalten, bis die Polizei da is und du einen guten Grund hast.

    Grüße :)

  • 0
    Antwort von Cavalierchen Cavalierchen

    Warum klärt du die Situation nicht einfach auf und sagst, dass er dir nichts getan hat!?

  • 0
    Antwort von Pasa38 Pasa38

    Normale Menschen dürfen das nicht soweit der andere Mensch das nicht will.

    Doch die Polizei darf es egal ob manche wollen oder nicht.

    Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen Helfen.

    Mfg =)

    Kommentar von Stirling StirlingStirling

    Falsch ist deine Antwort.

  • 0
    Antwort von GuteFrage89 GuteFrage89

    wenn er eine straftat begangen hat und die leute waren dabei, darf man ihm festhalten bis die polizei kommt. das ist egal ob er will oder nicht.

  • 0
    Antwort von mehmet38 mehmet38

    Oha das ist blöd wenn du kein beweis hast kannst du nix machen wenn da zeugen waren (passanten) die können es beweisen

  • 0
    Antwort von user1192 user1192

    ja, man darf jemanden kurzfristig festnehmen- bis die Polizei kommt. Das ist erlaubt.

    Aber du schreibst echt schlecht, dass kann meine 8jährige Nachbarin besser!

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    Antwort von gede18ps3 gede18ps3

    was ?????

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