Angenommen neben mir steht ein einbrecher und es giebt keine Möglichkeit die Polizei zu rufen könnte ich mich zum schutz vor ihm verteidigen zb. schlagen?
Antworten (21)
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Reiswaffel87Reiswaffel87
Wenn er für dich keine Gefahr ist darfst du ihn selbstverständlich weder schlagen noch verletzen. In Notwehr verteidigen darfst du dich natürlich schon (Notwehrfähig ist auch Eigentum!!!), wenn das von dir gewählte Mittel geeinget ist die Gefahr zu beseitigen und das mildeste zur Verfügung stehende ist. Dabei musst du aber kein Risiko (beispielsweise durch eine komplizierte Wurftechnik) auf dich nehmen.
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cortijerocortijero
Wenn er dich angreift kannsz du dich verteidigen, aber du mußt aufpassen, womit. Die Verhältnismäßigkeit muß gewahrt bleiben
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Bo420 also wenn er dich angreift auf jeden fall. wäre dann nämlich notwehr.
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didigdidig
zu selbstverteidigung auf jeden fall. das mußt du aber beweisen , sonst bekommst du die strafe... schei.ß rechtsstaat...
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AuchdazuAuchdazu
Also ich zweifle daran das du mit der Polizei Schwiegikeiten bekommst, wenn du ihnen einen verletzten Einbrecher servierst. Hau für mich extra noch mal drauf.
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didigdidig aber hundert brote...!!! der einbrecher kann dich dann anzeigen wegen körperverletzung ! bescheuerte rechtslage, aber es ist so !! (kenne einen fall !!! )
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Reiswaffel87Reiswaffel87 Wieso bescheuert? Nur weil der Mann kein netter Kerl ist heißt das nicht, dass man ihn zusammenschlagen darf, wenn er einem nichts tut.
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LorryLorry "Auchdazu" würde bestimmt ein gutes Mitglied für einen Lynchmop abgeben...
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AuchdazuAuchdazu So wichtig ist das Thema doch garnicht , oder seid ihr betroffen?
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Jogi57LJogi57L
Paragraph 32 StGB - Notwehr
lies das mal durch
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andmovcompanyandmovcompany ich schei* aufs notwehrgesetz wenns sein muss kriegt er gleich nen k.o. schlag ins gesicht :)
(und dann ein buttermesser in die hand drücken scherz)
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dirkiemausdirkiemaus
du darfst ihn festhalten und dementsprechend nothilfe anwenden. das heisst du darfst ihm nicht jetzt nicht das gebick brechen aber ihm ein bein stellen oder ihn fesseln
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Reiswaffel87Reiswaffel87 Nothilfe ist es, wenn du jemand anderem hilfst. Und das hast du beim Einbrecher ja vermutlich nicht vor. ;o)
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dirkiemausdirkiemaus nein nothilfe wird auch das von juristen genannt
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Reiswaffel87Reiswaffel87 Ich studiere Jura. Nothilfe ist das gleiche wie Notwehr, nur dass man dabei einem anderen hilft.
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PaddiMc glaub schon
des ist ja selbstschutz deswegen..
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RedgirlfanRedgirlfan
Sobald er ohne einladung deine Wohnung betritt ja
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didigdidig trotzdem nicht ! selbstjustiz ist in deutschland verboten !!!
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RedgirlfanRedgirlfan In den Moment wo jemand in mein allerheiligstes eindringt, kann er sich damit nicht mehr schützen
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Reiswaffel87Reiswaffel87 Na so allgemein kann man das auch nicht sagen.
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wernileinwernilein
normale Gegenwehr zum Schutz der eigenen Gesundheit ist erlaubt.
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Reiswaffel87Reiswaffel87 Auch zum Schutze von Eigentum! Auch das ist notwehrfähig.
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JamieAinaJamieAina
Ja klar wäre ja dann notwehr musst aber die Polizei rufen und wenn nötig auch nen Krankenwagen
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BergpredigerBergprediger
Ich strecke ihn nieder und er wird nie wieder kommen.
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LorryLorry „Gewalt ist die Waffe des Schwachen.“
Mahatma Gandhi
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Reiswaffel87Reiswaffel87 Erzähl das mal einem Einbrecher, wenn er dich angreifen sollte. ;D
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DrachentoeterDrachentoeter Hat der aber in einem amderen Zusammenhang gesagt.
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Thunder82Thunder82
ja sicher dann handelst du doch in notwehr niemand kann dich dafür bestrafen das du versucht hast dein leben zu schützen
genau - sonst aber ist es verboten!
Darauf will ich hinnaus :).
Genau. Und sein unbefugtes eindringen ist nicht verboten. Schon das schützen des eigentums ermächtigt mich, auf Konfrontation zu gehen. Ich möchte und kann mein Eigentum schützen. Ein Täter, der eindringt, nimmt billigend in kauf, dass er jemandem begegnet. Mir in jenem Falle zu begegnen wäre die Begenung zwischen David und Goliath ^^