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Darf man einen Einbrecher verletzen?

Frage von Relars Relars

Angenommen neben mir steht ein einbrecher und es giebt keine Möglichkeit die Polizei zu rufen könnte ich mich zum schutz vor ihm verteidigen zb. schlagen?

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Antworten (21)

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    Antwort von grafikpower grafikpower

    Wenn er dich angreift, JA.

    Kommentar von didig didigdidig

    genau - sonst aber ist es verboten!

    Kommentar von grafikpower grafikpowergrafikpower

    Darauf will ich hinnaus :).

    Kommentar von Bergprediger BergpredigerBergprediger

    Genau. Und sein unbefugtes eindringen ist nicht verboten. Schon das schützen des eigentums ermächtigt mich, auf Konfrontation zu gehen. Ich möchte und kann mein Eigentum schützen. Ein Täter, der eindringt, nimmt billigend in kauf, dass er jemandem begegnet. Mir in jenem Falle zu begegnen wäre die Begenung zwischen David und Goliath ^^

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    Antwort von Reiswaffel87 Reiswaffel87

    Wenn er für dich keine Gefahr ist darfst du ihn selbstverständlich weder schlagen noch verletzen. In Notwehr verteidigen darfst du dich natürlich schon (Notwehrfähig ist auch Eigentum!!!), wenn das von dir gewählte Mittel geeinget ist die Gefahr zu beseitigen und das mildeste zur Verfügung stehende ist. Dabei musst du aber kein Risiko (beispielsweise durch eine komplizierte Wurftechnik) auf dich nehmen.

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    Antwort von cortijero cortijero

    Wenn er dich angreift kannsz du dich verteidigen, aber du mußt aufpassen, womit. Die Verhältnismäßigkeit muß gewahrt bleiben

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    Antwort von Bo420 Bo420

    also wenn er dich angreift auf jeden fall. wäre dann nämlich notwehr.

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    Antwort von didig didig

    zu selbstverteidigung auf jeden fall. das mußt du aber beweisen , sonst bekommst du die strafe... schei.ß rechtsstaat...

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    Antwort von Auchdazu Auchdazu

    Also ich zweifle daran das du mit der Polizei Schwiegikeiten bekommst, wenn du ihnen einen verletzten Einbrecher servierst. Hau für mich extra noch mal drauf.

    Kommentar von didig didigdidig

    aber hundert brote...!!! der einbrecher kann dich dann anzeigen wegen körperverletzung ! bescheuerte rechtslage, aber es ist so !! (kenne einen fall !!! )

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Wieso bescheuert? Nur weil der Mann kein netter Kerl ist heißt das nicht, dass man ihn zusammenschlagen darf, wenn er einem nichts tut.

    Kommentar von Lorry LorryLorry

    "Auchdazu" würde bestimmt ein gutes Mitglied für einen Lynchmop abgeben...

    Kommentar von Auchdazu AuchdazuAuchdazu

    So wichtig ist das Thema doch garnicht , oder seid ihr betroffen?

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    Antwort von Jogi57L Jogi57L

    Paragraph 32 StGB - Notwehr

    lies das mal durch

    Kommentar von andmovcompany andmovcompanyandmovcompany

    ich schei* aufs notwehrgesetz wenns sein muss kriegt er gleich nen k.o. schlag ins gesicht :)

    (und dann ein buttermesser in die hand drücken scherz)

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    Antwort von dirkiemaus dirkiemaus

    du darfst ihn festhalten und dementsprechend nothilfe anwenden. das heisst du darfst ihm nicht jetzt nicht das gebick brechen aber ihm ein bein stellen oder ihn fesseln

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Nothilfe ist es, wenn du jemand anderem hilfst. Und das hast du beim Einbrecher ja vermutlich nicht vor. ;o)

    Kommentar von dirkiemaus dirkiemausdirkiemaus

    nein nothilfe wird auch das von juristen genannt

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Ich studiere Jura. Nothilfe ist das gleiche wie Notwehr, nur dass man dabei einem anderen hilft.

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    Antwort von PaddiMc PaddiMc

    glaub schon

    des ist ja selbstschutz deswegen..

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    Antwort von romeo27 romeo27

    ja, ist dann notwehr !

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    Antwort von Elcmar Elcmar

    Solange es sich um Selbsverteidigung handelt schon.

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    Antwort von Redgirlfan Redgirlfan

    Sobald er ohne einladung deine Wohnung betritt ja

    Kommentar von didig didigdidig

    trotzdem nicht ! selbstjustiz ist in deutschland verboten !!!

    Kommentar von Redgirlfan RedgirlfanRedgirlfan

    In den Moment wo jemand in mein allerheiligstes eindringt, kann er sich damit nicht mehr schützen

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Na so allgemein kann man das auch nicht sagen.

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    Antwort von wernilein wernilein

    normale Gegenwehr zum Schutz der eigenen Gesundheit ist erlaubt.

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Auch zum Schutze von Eigentum! Auch das ist notwehrfähig.

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    Antwort von JamieAina JamieAina

    Ja klar wäre ja dann notwehr musst aber die Polizei rufen und wenn nötig auch nen Krankenwagen

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    Antwort von Elcmar Elcmar

    Solange es sich um Selbsverteidigung handelt schon.

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    Antwort von Bergprediger Bergprediger

    Ich strecke ihn nieder und er wird nie wieder kommen.

    Kommentar von Lorry LorryLorry

    „Gewalt ist die Waffe des Schwachen.“

    Mahatma Gandhi

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Erzähl das mal einem Einbrecher, wenn er dich angreifen sollte. ;D

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Hat der aber in einem amderen Zusammenhang gesagt.

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    Antwort von Thunder82 Thunder82

    ja sicher dann handelst du doch in notwehr niemand kann dich dafür bestrafen das du versucht hast dein leben zu schützen

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    Antwort von aywadiczilu aywadiczilu

    jA; DANN ZÄHLT ALS nOTWEHR:

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    Antwort von kaigue kaigue

    Ja, dein Haus. Also schön die Sig Sauer unterm Kopfkissen haben.

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    Antwort von newcomer newcomer

    hilf ihn mit suchen, du kennst dich zu hause besser aus

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    Antwort von gummibearchen13 gummibearchen13

    ich würds machen .. :D

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