Ich möchte am Grab meines Vaters eine Kupferplatte anbringen statt eines herkömmlichen Grabsteins. Diese soll zwischen zwei "Eisendrahtpfählem" eingehängt werden. Die Eisenpfähle sollen einer Clematis Rankhilfe sein.
Meine Idee ist, die Kupferplatte quasi komplatt mit einem Korrosionsschutz zu versehen und für die persönlichen Daten diesen wieder abzukratzen. Das also die Flächen der Schrift der Witterung ausgesetzt sind.
So soll im Laufe der Zeit die Beschriftung sichtbar werden als Sinnbild, daß Vergänglichkeit auch Neues schafft.
Ist das aber nach der Friedhofsordnung überhaupt erlaubt? Wer legt fest, was man darf und was nicht.
Muß man ein Grabmal irgendwie anmelden?
Danke für die Aufklärung. Ich werde bei der Verwaltung mal anfragen. Ansonsten werden die mich dann wohl auch weiter verweisen können.