Ich bin kein Dieb ;-).
Darf man einen Dieb physisch festhalten (als Privatperson) oder verletzt das die Integrität ?
Antworten (10)
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4Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
charles0308charles0308
Siehe § 127 (1) StPO
"Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. (...)"
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8Antwort von
MarcSuMarcSu
Der sogeannte "Jedermannparagraph" erlaubt Dir die vorläufige Festnahme eines auf frischer Tat ertappten Straftäters. Du darfst ihn so lange festhalten, bis die Polizei kommt.
Kommentar von
ewolf87ewolf87 Wenn mir jemand eine Idee am Stehlen ist auch oder nur bei materiellen Gütern ?
Kommentar von
MarcSuMarcSu Nur bei materiellen Gütern, der Ideendiebstahl kann anders nachvollzogen und verfolgt werden.
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3Antwort von
SuperbrediSuperbredi
Jederman hat das Recht einen Straftäter, der auf frischer tat angetroffen wird festzuhalten um die Feststellung seiner Identität zu ermöglichen. Das gilt regelmäßig solange bis die Polizei eintrifft. Vermöbeln des mutmaßlichen Starftäters ist aber nicht inclusive!!!
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collocollo schade :-(
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2Antwort von
HildaMoeller44HildaMoeller44
Wenn du zu den Mutigen gehörst, dann schnapp dir den Dieb und übergib ihn der Polizei. Das ist erlaubt und wird sogar begrüßt. Aber, wie wir alle wissen, ist nicht jeder so mutig, .
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1Antwort von
DrDralleDrDralle
Wenn man jemand bei einer Straftat "begeht" (ertappt, beobachtet), darf man ihn bis zum Eintreffen der Polizei festhalten (mit den gelindesten körperlichen Mitteln) bzw solange, bis er seine Identität zweifelsfrei nachgewiesen hat. Im "echten" Leben möchte ich Zivilpersonen davon abraten. Je mehr einer zu verlieren hat, umso gefährlicher wird er. Und da ist jedes Mittel recht. Oberstes Prinzip bei der Polizei: Eigenschutz beachten - gilt auch für Privatrambos.
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1Antwort von
moostroll Ja, kannst ihn festhalten. Das nennt man vorläufige Festnahme und ist ein sog. Jedermannsrecht.
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1Antwort von
WeedywowWeedywow
doch, darfst du. laut gesetzt ist es dir als normaler bürger sogar erlaubt, den dieb vorläufig zu verhaften, bis die polizei eintrifft.
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DrDralleDrDralle Festnehmen - nicht verhaften. Verhaften erfordert einen Haftbefehl.
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0Antwort von
saasusaasu
Ja, du darfst einen Dieb, den du auf frischer Tat ertappt hast, physisch festhalten, bis die Polizei eintrifft - das nennt sich "Festnahme durch Jedermann". Es lässt sich natürlich nicht immer sofort für die Beamten erkennen, wer denn da jetzt wen festhält, deshalb können auch blöde Situationen daraus entstehen - aber grundsätzlich hast du das Recht dazu. Ich würde also abwägen, ob es sich lohnt.
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0Antwort von
Kermesit Wenn du ihn nicht Festhältst kann er wieder abhauen!
Vielen Dank fürs Sternchen