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Darf man einen Dieb physisch festhalten (als Privatperson) oder verletzt das die Integrität ?

Frage von ewolf87 ewolf87

Ich bin kein Dieb ;-).

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Antworten (10)

  • 4
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von charles0308 charles0308

    Siehe § 127 (1) StPO

    "Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. (...)"

    Kommentar von charles0308 charles0308charles0308

    Vielen Dank fürs Sternchen

  • 8
    Antwort von MarcSu MarcSu

    Der sogeannte "Jedermannparagraph" erlaubt Dir die vorläufige Festnahme eines auf frischer Tat ertappten Straftäters. Du darfst ihn so lange festhalten, bis die Polizei kommt.

    Kommentar von ewolf87 ewolf87ewolf87

    Wenn mir jemand eine Idee am Stehlen ist auch oder nur bei materiellen Gütern ?

    Kommentar von MarcSu MarcSuMarcSu

    Nur bei materiellen Gütern, der Ideendiebstahl kann anders nachvollzogen und verfolgt werden.

  • 3
    Antwort von Superbredi Superbredi

    Jederman hat das Recht einen Straftäter, der auf frischer tat angetroffen wird festzuhalten um die Feststellung seiner Identität zu ermöglichen. Das gilt regelmäßig solange bis die Polizei eintrifft. Vermöbeln des mutmaßlichen Starftäters ist aber nicht inclusive!!!

    Kommentar von collo collocollo

    schade :-(

  • 2
    Antwort von HildaMoeller44 HildaMoeller44

    Wenn du zu den Mutigen gehörst, dann schnapp dir den Dieb und übergib ihn der Polizei. Das ist erlaubt und wird sogar begrüßt. Aber, wie wir alle wissen, ist nicht jeder so mutig, .

  • 1
    Antwort von DrDralle DrDralle

    Wenn man jemand bei einer Straftat "begeht" (ertappt, beobachtet), darf man ihn bis zum Eintreffen der Polizei festhalten (mit den gelindesten körperlichen Mitteln) bzw solange, bis er seine Identität zweifelsfrei nachgewiesen hat. Im "echten" Leben möchte ich Zivilpersonen davon abraten. Je mehr einer zu verlieren hat, umso gefährlicher wird er. Und da ist jedes Mittel recht. Oberstes Prinzip bei der Polizei: Eigenschutz beachten - gilt auch für Privatrambos.

  • 1
    Antwort von moostroll moostroll

    Ja, kannst ihn festhalten. Das nennt man vorläufige Festnahme und ist ein sog. Jedermannsrecht.

  • 1
    Antwort von Weedywow Weedywow

    doch, darfst du. laut gesetzt ist es dir als normaler bürger sogar erlaubt, den dieb vorläufig zu verhaften, bis die polizei eintrifft.

    Kommentar von DrDralle DrDralleDrDralle

    Festnehmen - nicht verhaften. Verhaften erfordert einen Haftbefehl.

  • 0
    Antwort von saasu saasu

    Ja, du darfst einen Dieb, den du auf frischer Tat ertappt hast, physisch festhalten, bis die Polizei eintrifft - das nennt sich "Festnahme durch Jedermann". Es lässt sich natürlich nicht immer sofort für die Beamten erkennen, wer denn da jetzt wen festhält, deshalb können auch blöde Situationen daraus entstehen - aber grundsätzlich hast du das Recht dazu. Ich würde also abwägen, ob es sich lohnt.

  • 0
    Antwort von Kermesit Kermesit

    Wenn du ihn nicht Festhältst kann er wieder abhauen!

  • 0
    Antwort von ToxicAngel21 ToxicAngel21

    Ich würds machen...

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