Hab eben eine Anfrage bekommen, ob ich einen Behindertenausweis einlaminieren könne. Zwar bin ich dazu in der Lage, weiß nun aber nicht, ob ich das auch darf. Es ist ja schließlich ein amtliches Dokument; darüberhinaus unbefristet gültig.
Antworten (11)
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5Antwort von
anjannianjanni
Amtliche Dokumente würde ich nie selber laminieren. Man kann die Echtheit nicht mehr überprüfen...
Es gibt passende Schutzhüllen - und das sollte reichen.
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1Antwort von
LittleGiantLittleGiant
Das würde ich nicht machen - es sei denn, der Ausweis kann nicht mehr verlängert werden. Soweit ich gesehen habe, kann man einen Behindertenausweis zweimal verlängern lassen!? Jedesmal kriegst Du einen Stempel rein (Verlängert bis...) Wenn er zum zweitenmal verlängert wurde, kriegst Du einen neuen Ausweis. Ich denke, was "manumarika" oben zum Thema "Dokument" gesagt hat, ist richtig! Aber frag doch mal die Leute vom Versorgungsamt - die müssen das doch wissen!?
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1Antwort von
manumarikamanumarika
Es ist zwar schon eine Weile her, aber ich kann definitiv mitteilen, dass man das nicht darf! Ein Schwerbehindertenausweis hat auf der Vorderseite oben zwei freie Verlängerungsfelder! Sollte es dann soweit sein, dass der Ausweis abläuft, ist es nicht mehr möglich, diesen zu verlängern, da das mit Stempeln gemacht wird! Davon völlig abgesehen, ist das ein Dokument und eine Laminierung wäre eine Veränderung, die nicht erlaubt ist! Grüßchen aus Berlin...
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tradaixtradaix
Ein laminiertes Dokument kann nicht mehr auf Echtheit überprüft werden und wird in vielen Fällen dadurch ungültig. Besser eine Sichthülle benutzen.
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chmoti88chmoti88
du kannst beim versorgungsamt wo du diesen schein beantragt hast nachfragen aber in der regel geht es nicht, da man so nicht mehr gewährleisten kann und prüfen kann ob es sich um ein Original oder Fälschung handelt besser ist es in dein Fachgeschäft für Papier ect. Bastelbedarf zu gehen und dort einfach eine passende Schutzfolie/hülle zu kaufen
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newcomernewcomer
muß z.B. die Anschrift verändert werden, kommt ein Adressaufkleber auf das Dokument. Falls es laminiert ist, kann nicht garantiert werden, dass dieser hält. Denke, es ist verboten.
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Joschy0907Joschy0907
ich denke wenn keine Einträge vorgenommen werden müßen ist das kein Problem, im Gegenteil das dient dem Erhalt der Sache...
Kommentar von
LittleGiantLittleGiant "Einträge" in dem Sinne werden keine gemacht - es gibt bei Verlängerung nur zwei Stempel auf der Rückseite (den Datumsstempel /verlänergt bis) (bsp. 10(2011)) und einen Stempel vom Amt.Das geht aber nicht, wenn der Ausweis in Folie eingeschweißt wäre. Das schützt zwar den Ausweis, aber der Stempel hält dann doch nicht (verschmiert)!
Deshalb hätte ich einen Alternativ-Vorschlag. Ich führe meinen Behinderten-Ausweis in einer Brieftasche mit Klarsichthüllen mit.
Deswegen wurde ich ja auch stutzig. Hatte ja erst keine Ahnung, was ich einlaminieren soll.