gamira am 14.02.2008 um 21:49 Uhr
Und wenn ja, braucht man die Genehmigung des Vermieters? Ich meine jetzt den Innen-Anstrich, nicht von aussen.

Ich denke auch, dass du zuvor die Einwilligung des Vermieters einholen musst. Sonst könnte es Probleme geben!!!

Auf jeden Fall erst den Vermieter um Erlaubnis fragen, ohne die darfst du das gar nicht. Und wenn du in einer kleinen Gemeinde wohnst, kann es sogar sein, daß es bestimmte Vorschriften zur Fassadengestaltung gibt (ich könnte z.B. unser Haus nicht einfach so mal blau anstreichen oder lila Dachziegel montieren, das gibt Ärger mit der Gemeinde).

Fassade ist Vermietersache! Frag auf jeden Fall vorher nach!

Ich würde auf jeden Fall mit dem Vermieter sprechen. Sicher ist sicher.

Du musst die Farbe mit dem Vermieter besprechen, sobald man es von draussen sehen kann.
das ist selbst bei Eigentumswohnungen nicht ohne Zustimmung der Gemeinschaft möglich.

aussenfassade sollte den anderen entsprechen, die innen sichtbare fläche kannst du anmalen, wie du willst!

Ich streiche die Innenseite immer in einer mit genehmen Farbe. Sollte der Vermieter bei meinem Auszug diese Farbe nicht gefallen, wird der Balkon eben wieder weiß gestrichen.

Da es sich ja nur um den inneren Teil handelt und es die Ansicht von außen nicht beeinflusst darfst du da Farbe nehmen wie du willst. Nur wenn du wieder ausziehst kann der Vermieter verlangen dass du das Quietschgelb ;-) wieder mit einer neutraleren Farbe überstreichst.
Ich glaube auch, solange das nicht von aussen einsehbar ist, darfst du es machen.

Bei einer Mietswohnung sicher nicht, da die Wohnung incl. Balkon ja Eigentum des Vermieters ist. Die Farbe muß mit ihm abgestimmt sein!
Das sehe ich auch so, es kann sonst wirklich Probleme mit dem Vermieter geben. DH