gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Darf man einen Balkon in der Farbe anstreichen, die einem gefällt?

gefragt von gamiragamira am 14.02.2008 um 21:49 Uhr

Und wenn ja, braucht man die Genehmigung des Vermieters? Ich meine jetzt den Innen-Anstrich, nicht von aussen.

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 35.340 Wohnen x 7.323 Mietrecht x 3.903 Balkon x 656 Mietwohnung x 497

Brigitta
beantwortet von Brigitta am 14. Februar 2008 23:32
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich denke auch, dass du zuvor die Einwilligung des Vermieters einholen musst. Sonst könnte es Probleme geben!!!

Kommentar von Simple_avatar5smallschlossgeist am 15. Februar 2008 18:15

Das sehe ich auch so, es kann sonst wirklich Probleme mit dem Vermieter geben. DH


littletiger
beantwortet von littletiger am 14. Februar 2008 22:24
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Auf jeden Fall erst den Vermieter um Erlaubnis fragen, ohne die darfst du das gar nicht. Und wenn du in einer kleinen Gemeinde wohnst, kann es sogar sein, daß es bestimmte Vorschriften zur Fassadengestaltung gibt (ich könnte z.B. unser Haus nicht einfach so mal blau anstreichen oder lila Dachziegel montieren, das gibt Ärger mit der Gemeinde).


raubkatze
beantwortet von raubkatze am 14. Februar 2008 22:00
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Fassade ist Vermietersache! Frag auf jeden Fall vorher nach!


Qetan
beantwortet von Qetan am 14. Februar 2008 21:53
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich würde auf jeden Fall mit dem Vermieter sprechen. Sicher ist sicher.


koira1975
beantwortet von koira1975 am 14. Februar 2008 21:50
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du musst die Farbe mit dem Vermieter besprechen, sobald man es von draussen sehen kann.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 26. Mai 2008 21:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das ist selbst bei Eigentumswohnungen nicht ohne Zustimmung der Gemeinschaft möglich.


DrLove
beantwortet von DrLove am 15. Februar 2008 00:16
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

aussenfassade sollte den anderen entsprechen, die innen sichtbare fläche kannst du anmalen, wie du willst!


critter
beantwortet von critter am 14. Februar 2008 22:49
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich streiche die Innenseite immer in einer mit genehmen Farbe. Sollte der Vermieter bei meinem Auszug diese Farbe nicht gefallen, wird der Balkon eben wieder weiß gestrichen.


Wenne
beantwortet von Wenne am 14. Februar 2008 22:28
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Da es sich ja nur um den inneren Teil handelt und es die Ansicht von außen nicht beeinflusst darfst du da Farbe nehmen wie du willst. Nur wenn du wieder ausziehst kann der Vermieter verlangen dass du das Quietschgelb ;-) wieder mit einer neutraleren Farbe überstreichst.


anonym
beantwortet von moechtegern am 14. Februar 2008 21:58
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich glaube auch, solange das nicht von aussen einsehbar ist, darfst du es machen.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 14. Februar 2008 21:52
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bei einer Mietswohnung sicher nicht, da die Wohnung incl. Balkon ja Eigentum des Vermieters ist. Die Farbe muß mit ihm abgestimmt sein!


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.