Darf man einen Arbeitsauftrag bekommen: Geschirr waschen, Geschirrspüler einräumen + Wenn nicht, wer macht diese Tätigkeit?
2 Antworten
Ja, wenn es jeder mal macht zählt zur Ordnung im Betrieb.Ansonsten zum Betriebsrat gehn, soll er eine Betriebsvereinbarung darüber mit dem Arbeitgeber abschliessen, wenn keine Einigung erzielt wird.
Also es gibt das Problem immer noch
nach 3 Jahren
einige Zeit wurde versucht dass alle der Abteilung sich daran beteiligen
das hat aber nicht geklappt da manche denken sie haben wichtigeres zu tun
und die Arbeit ignorieren
ich sitze jetzt nicht mehr beim Chef u muss die arbeit also nicht machen
der Lohn ist aber dafür dass man ausgegrenzt wir
Jetzt wird immer noch diese Arbeit an die Lehrlinge geschoben die das auch nicht machen wollen und diskutiert
der Arbeitgeber schlägt keine Lösung vor
lg Christine
Bei uns hatte die Sekretärin dafür "den Hut auf". War sie nicht verfügbar, so hat sich jeder darum gekümmert, der in die Kochnische gegangen ist. Die Abt.leiter hatten dann immer mal ein Auge drauf, dass dort wirklich nichts aus dem Ruder lief. Es war lästig, hat aber gut geklappt.
Das ist natürlich auch eine Einstellung.
Zu unseren Abendterminen brauchten wir wieder frisches Geschirr, da haben wir das Zeug nicht stehengelassen, bis die Putzfrauen nachts kamen.....Wer Arbeit sah, hat sie gemacht, so gehts am schnellsten - ist meine Erfahrung.
die Arbeiterkammer sagt was man kann muss man tun
aber wer kann nicht geschirrwaschen oder Geschirrspüler einräumen
Geschirr hat eine Putzfrau zu machen es ist keine Arbeit für eine Sekretärin und niemand kann eine Anweisung dazu geben
Die Firmen wollen nur Geld sparen und wer traut sich dazu nein zu sagen!