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Darf man einen Arbeitnehmer einfach so kündigen?

Frage von schneekrokette schneekrokette

Angenommen, ein Arbeitsverhältnis besteht seit 4 Jahren und im Arbeitsvertrag ist die gesetzliche Kündigungsfrist vereinbart. Darf der Arbeitgeber (ohne Grund) den Arbeitnehmer nach der gesetzlichen Grundlage kündigen? Schwangerschaft, betriebliche Engpässe oder Abmahnungen sind ausgeschlossen. Was für Gründe kann er noch anführen?

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Antworten (8)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von flirtheaven flirtheaven

    nur verhaltensbdingte, betriebsbedingte oder personenbedingte kündigungen sind zulässig. eine unbegründete kündigung ist somit unwirksam.
    § 1 Abs. 2 S. 2 KSchG

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    Antwort von OnkelBerni OnkelBerni

    Er wird die Kündigung immer begründen, und wenn es mit "innerbetrieblichen Massnahmen" oder der "wirtschaftlichen Situation" begründet wird......irgendsowas.....

    Er kann kündigen.

    Ob er damit durchkommt, können wir hier nicht entscheiden oder prophezeien....

    Kommentar von schneekrokette schneekroketteschneekrokette

    das ist mir klar. aber der konter könnte eine kündigungsschutzklage sein?

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    Antwort von Termonfeckin Termonfeckin

    Umstrukturierung

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    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    Auftragsmangel z. B.

    Kommentar von schneekrokette schneekroketteschneekrokette

    ausgeschlossen.

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    Umsatzrückgang vielleicht - oder ist auch dieser ausgeschlossen? ein AG darf aus betriebl. Gründen mit einer vertraglichen bzw. gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen. Es ist nur schlecht für ihn, wenn er kurz darauf jemand anderen einstellt. Dennoch: Wenn Dir das (hoffentlich nicht) passiert ist - dann gehe zu einem Anwalt für Arbeitsrecht und reiche eine Kündigungsschutzklage ein - vielleicht ist noch sowas wie eine kleine Abfindung machbar - wenn die Firma nicht insolvenzgefährdet ist?!

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    Antwort von DerCAM DerCAM

    In sog. "Kleinbetrieben" mit nicht mehr als 10 Vollzeitmitarbeitern (Teilzeitmitarbeiter werden anteilig gezaehlt, Auszubildende gar nicht) besteht kein Kuendigungsschutz und der Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer jederzeit ohne Angabe von Gruenden - aber natuerlich unter Einhaltung der Kuendigungsfrist - ordentlich kuendigen. dagegen kann der Arbeitnehmer nur vorgehen, wenn bei der Kuendigung gravierende Fehler gemacht wurden.

    In Betrieben mit mehr als 10 Vollzeitmitarbeitern besteht hingegen Kuendigungsschutz und es bedarf eines zur Kuendigung berechtigenden Kuendigungsgrundes.

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    Antwort von Candy488 Candy488

    Während der gesetzlichen Kündigungsfrist kann er Arbeitnehmer auch ohne Grund kündigen. (Ausgenommnen sind Schwerbehinderte oder andere Gründe die du teilweise auch schon aufgeführt hast.) Eine Begründung braucht er nur bei einer Fristlosenkündigung (Diebstahl, Betrug, usw.).

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    nö, das geht nur in den ersten 6 monaten. danach darf nur noch aus drei gründen gekündigt werden. siehe auch § 1 Abs. 2 S. 2 KSchG

    Kommentar von DerIng DerIngDerIng

    Falsch. Begründung ist Notwendig, außer in der Probezeit. Siehe Antwort von flirtheaven

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    Antwort von jamaga1 jamaga1

    Da gibt es massenweise Gründe, er muss sich nur einen ausdenken (Bsp. schlechte Auftragslage...). Auch ohne Grund kann ein Arbeitsvertrag unter Einhaltung der gesetzl. oder tarifl. Kündigungsfrist gekündigt werden. Kein Problem.

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    Antwort von Sparrow Sparrow

    Verspätungen, extrem lange Krankheitszeiten, schlechte wirtschaftslage etc.

    Kommentar von schneekrokette schneekroketteschneekrokette

    ich gehe also wirklich davon aus, dass alles im betrieb gut ist. man möchte einfach den arbeitnehmer los werden.

    Kommentar von ereste eresteereste

    dann muss es vorher Abmahnungen gegeben haben.

    Kommentar von ereste eresteereste

    Zusatz: ... wenn die Kündigung im Fall einer Klage durchkommen soll.

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