Angenommen, ein Arbeitsverhältnis besteht seit 4 Jahren und im Arbeitsvertrag ist die gesetzliche Kündigungsfrist vereinbart. Darf der Arbeitgeber (ohne Grund) den Arbeitnehmer nach der gesetzlichen Grundlage kündigen? Schwangerschaft, betriebliche Engpässe oder Abmahnungen sind ausgeschlossen. Was für Gründe kann er noch anführen?
Antworten (8)
-
1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
flirtheavenflirtheaven
nur verhaltensbdingte, betriebsbedingte oder personenbedingte kündigungen sind zulässig. eine unbegründete kündigung ist somit unwirksam.
§ 1 Abs. 2 S. 2 KSchG -
3Antwort von
OnkelBerniOnkelBerni
Er wird die Kündigung immer begründen, und wenn es mit "innerbetrieblichen Massnahmen" oder der "wirtschaftlichen Situation" begründet wird......irgendsowas.....
Er kann kündigen.
Ob er damit durchkommt, können wir hier nicht entscheiden oder prophezeien....
-
-
1Antwort von
PanikgirlPanikgirl
Auftragsmangel z. B.
Kommentar von
schneekroketteschneekrokette ausgeschlossen.
Kommentar von
PanikgirlPanikgirl Umsatzrückgang vielleicht - oder ist auch dieser ausgeschlossen? ein AG darf aus betriebl. Gründen mit einer vertraglichen bzw. gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen. Es ist nur schlecht für ihn, wenn er kurz darauf jemand anderen einstellt. Dennoch: Wenn Dir das (hoffentlich nicht) passiert ist - dann gehe zu einem Anwalt für Arbeitsrecht und reiche eine Kündigungsschutzklage ein - vielleicht ist noch sowas wie eine kleine Abfindung machbar - wenn die Firma nicht insolvenzgefährdet ist?!
-
0Antwort von
DerCAMDerCAM
In sog. "Kleinbetrieben" mit nicht mehr als 10 Vollzeitmitarbeitern (Teilzeitmitarbeiter werden anteilig gezaehlt, Auszubildende gar nicht) besteht kein Kuendigungsschutz und der Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer jederzeit ohne Angabe von Gruenden - aber natuerlich unter Einhaltung der Kuendigungsfrist - ordentlich kuendigen. dagegen kann der Arbeitnehmer nur vorgehen, wenn bei der Kuendigung gravierende Fehler gemacht wurden.
In Betrieben mit mehr als 10 Vollzeitmitarbeitern besteht hingegen Kuendigungsschutz und es bedarf eines zur Kuendigung berechtigenden Kuendigungsgrundes.
-
0Antwort von
Candy488Candy488
Während der gesetzlichen Kündigungsfrist kann er Arbeitnehmer auch ohne Grund kündigen. (Ausgenommnen sind Schwerbehinderte oder andere Gründe die du teilweise auch schon aufgeführt hast.) Eine Begründung braucht er nur bei einer Fristlosenkündigung (Diebstahl, Betrug, usw.).
Kommentar von
flirtheavenflirtheaven nö, das geht nur in den ersten 6 monaten. danach darf nur noch aus drei gründen gekündigt werden. siehe auch § 1 Abs. 2 S. 2 KSchG
Kommentar von
DerIngDerIng Falsch. Begründung ist Notwendig, außer in der Probezeit. Siehe Antwort von flirtheaven
-
0Antwort von
jamaga1jamaga1
Da gibt es massenweise Gründe, er muss sich nur einen ausdenken (Bsp. schlechte Auftragslage...). Auch ohne Grund kann ein Arbeitsvertrag unter Einhaltung der gesetzl. oder tarifl. Kündigungsfrist gekündigt werden. Kein Problem.
-
-
0Antwort von
SparrowSparrow
Verspätungen, extrem lange Krankheitszeiten, schlechte wirtschaftslage etc.
Kommentar von
schneekroketteschneekrokette ich gehe also wirklich davon aus, dass alles im betrieb gut ist. man möchte einfach den arbeitnehmer los werden.
Kommentar von
eresteereste dann muss es vorher Abmahnungen gegeben haben.
Kommentar von
eresteereste Zusatz: ... wenn die Kündigung im Fall einer Klage durchkommen soll.
das ist mir klar. aber der konter könnte eine kündigungsschutzklage sein?