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Darf man einen Arbeitgeber verklagen,wenn er mich mit Kameras beobachtet und mich dann rausschmeist?

Frage von dissput dissput

Hallo Leute, ich habe bis vor kurzem in einem Wettbüro gearbeitet, bin allerdings entlassen worden! Der Grund: Man hat mich durch die zahlreichen Kameras beobachtet ( die eigentlich zum Schutz des Mitarbeiters da sind, bei evtl. Einbrüchen zum Beispiel) und so lange gewartet bis ich irgendwann etwas "falsches"mache, da sie einen Kündigungsgrund suchten, da ich kurz vor einer Operation stehe. (Sie wollten quasi den Krankenstand nicht bezahlen) Das hab ich dann auch gemacht, ich habe einen Kunden "aufschreiben" lassen. Das mache ich normalerweise nicht, ich kenne ihn allerdings schon seit 10 Jahren, und da kann man allerdings auch mal eine Ausnahme machen. Bei meinem Rauswurf wurde ich mit Sachen konfrontiert wo ich feststellen musste, das sie mich schon eine ganze Zeit lang beobachten.

Jetzt meine Frage: Darf man da klagen? Wenn ja, auf was? Vielleicht auf Schadensersatz, denn Sie haben ja meine Privatsphäre verletzt?

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Antworten (7)

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    Antwort von Arjiroula Arjiroula

    Ich denke nicht, daß du mit einer Klage Erfolg hättest. Du wußtest von den Kameras und wenn du bei einer Aktion beobachtet wirst, die den Regeln widersprechen, hat der Arbeitgeber das Recht, dies zu verwenden.

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    Antwort von DollyPond DollyPond

    wenn du weißt, dass du an deinem arbeitsplatz beobachtet wirst ist das rechtens. nur eine heimliche observierung ist nicht erlaubt.

    um die rechtmäßigkeit der kündigung zu prüfen solltest du zur gewerkschaft gehen, die helfen dir auch bei einer möglichen klage gegen deinen arbeitgeber.

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    Antwort von vollimleben vollimleben

    Wenn du von den Kameras nicht vorher informiert wurdest,hat der Arbeitgeber falsch gehandelt und du kannst klagen, er muss dich darüber informieren.Viel Glück.

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    Antwort von nonelle nonelle

    JA, das würde ich unbedingt machen. Es ist verboten mit GPS oder Video oder Sprachaufnahmen zu beobachten. Ausser im Vertrag steht das Deutlich.

    nonelle

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    Antwort von Mariell Mariell

    Hallo dissput, natürlich darfst Du den Arbeitgeber verklagen. Das würde ich ganz schnell mit einem guten Anwalt für Arbeitsrecht in die Wege leiten und außerdem muss er im Krankheitsfalle das Gehalt oder Lohn weiterbezahlen.

    Der Arbeitgeber kann sich vor Gericht warm anziehen! dem blüht sein blaues Wunder1

    Gehe noch Heute zum Anwalt. Du brauchts auch in einem Arbeitsprozeß keine Kosten bezahlen. Gruß Mariell

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    Antwort von Ratgeberkoenig Ratgeberkoenig

    Ich weiss nicht, was Du unter „aufschreiben“ verstehst. Wenn Du wg. eines Fehlverhaltens gekündigt wurdest, dann kannste dagegen natürlich gerne klagen, aber solch' einen Prozess kannst Du natürlich auch genausogut verlieren.

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    Antwort von nettermensch nettermensch

    so einfach ist es nun auch wieder nicht, ich denke ma, ihr seid zwecks kamera aufgeklärt worden. wenn ja, dann kannste zwar klagen, aber das verlierste. am besten du redest mal mit einen anwalt für abeitsrecht. der kann dir genau sagen, was sache ist.

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