Darf man einen 50ccm roller legal mit 80km/h fahren ,wenn man einen A1 hat ?
Bei der Frage gibt es immer andere Antworten , von daher bitte ich nur um eine Antwort ,wenn jemand es wirklich weiß . Danke

du musst, wenn du deinen roller technisch veränderst, zum TÜV fahren und der stellt dir neue fahrzeugpapiere aus in denen steht, dass der roller wirklich 80 fahren kann (und nicht mehr)

in deutschland weis ichs jetzt nicht. aber in österreich, ja. aber nur wenn das tuning im typenschein eingetragen ist und er dann auch mit dieser hoheren leistung wie ein motorad versichert ist.

Für die alten fünfziger gab es gar keine Geschwindigkeitsbegrenzung, sondern nur die Beschränkung auf 50 ccm. Allerdings its die Zulassung dann eine Andere (wie bei den 125 ern heute) mit richtigem Kennzeichen, TÜV...
Gemäß § 6 Fahrerlaubnisverordnung beinhaltet die Klasse A1 Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11kW.
Beim Roller handelt es sich um ein Kleinkraftrad also kein Kraftrad der Klasse A.
Dennoch denke ich, dass wenn du keine unerlaubten Veränderungen vorgenommen hast das in Ordnung geht, da die Klasse A1 ja höherwertiger ist.
Um ganz sicher zu gehen frägst du besser beim TÜV, Dekra nach.
Schließlich gehts auch um den Versicherungsschutz

Wenn es sich um einen roller handelt, der sonst mit Klasse M gefahren (max 45 km/h) und dann getuned wurde, dann muss man darauf achten, ob das alles noch so OK ist, ob die Betriebserlaubnis durch die Veraenderungen nicht erloschen ist, sonst muss man naemlich erst mal zum TÜV und das eintragen lassen.
Es gibt aber auch Roller, die von Haus aus so schnell laufen.
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Von seiten des Fuehrerscheins aus darf das mit A1 gefahren werden. Man MUSS ja keine 125ccm haben, A1 geht BIS ZU 125 ccm. Und die Geschwindigkeit ist halt 80 km/h bis man 18 ist.