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Darf man einen 400 € Job annehmen trotz Arbeitslosengeld? Besteht anrecht auf Wohngeld?

Frage von Maskenhaft Maskenhaft

Liebe Leser, werde leider unabsehbar nächsten Monat arbeitslos. Das Arbeitslosengeld reicht für meine Fixkosten hinten und vorne nicht. Darf man, auch wenn man Arbeitslosengeld bezieht, einen Nebenjob annehmen? Und kann ich Wohngeld beantragen? Würde mich über Ratschläge mehr als freuen. Vielen DANK!!!

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Antworten (11)

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    Antwort von Rennsemml2 Rennsemml2

    Du darfst bis zu 165,-- Euro im Monat dazuverdienen, alles was darüber ist, wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Informiere aber auf jeden Fall das Arbeitsamt darüber. Dort bekommst Du dann auch eine sog. Verdienstbescheinigung, die Dein Arbeitgeber 1x pro Monat ausfüllen muß.

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    Antwort von Morpheus99 Morpheus99

    ja, bis 160 Euro im Monat wird das nicht aufs Arbeitslosengeld angerechnet. Was drüber ist, wird angerechnet. Dein Arbeitgeber muss monatlich ein Formular vom Arbeitsamt ausfüllen, in welches er Deinen Minijob-Lohn einträgt.

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    Antwort von topmodel345 topmodel345

    Solange man beim Amt ist, gibts kaum Möglichkeiten, auf einen "grünen Zweig" zu kommen. Ein Vollzeitjob wäre da schon super. Würde versuchen, mich allein zu kümmern und jede Menge Bewerbungen zu schreiben. Vorlagen gibts u.a. hier:

    http://www.shop.novamedia.biz/de/Bewerbungsvorlagen/Musterbewerbung-Vorlagen/

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    Antwort von Schnuffduff Schnuffduff

    Du darfst...aber es wird verrechnet.Hier gibt es auch sehr gute Infos für Hartzis und Co. http://www.elo-forum.org/forum.php

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    Antwort von Azizamasrya Azizamasrya

    Ich bin Hartz-IV-Empfänger. Ich muss meinen Midi-Job angeben und Mieteinnahmen. Sie ziehen mir alles ab. Ich bekomme keinen Cent dazu, den ich dazu verdienen darf. Bei der Miete rechnen sie nur die Mieteinnahmen, aber nicht die Kosten wie Tilgung und Reparaturen. Die darf ich von meinem wenigen Hartz-IV auch noch selber tragen!

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    Antwort von daevers daevers

    Wenn du Arbeitslosengeld 1 meinst,darfst du nur knapp 15 Stunden die Woche arbeiten.BeiAlg.2 verbleiben dir von 400€ 160€.

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    Antwort von RedFred RedFred

    Also zunächst mal mein Beileid zur anstehenden Arbeitslosigkeit. :-( Du darfst hinzuverdienen, musst das aber der Arbeitsagentur anzeigen, sonst gibt's Ärger, wenn es anderweitig bekannt wird. Das kann bis zur Betrugsanzeige gehen, also besser mit offenen Karten spielen. Ein Teil des Verdienstes wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet, Einzelheiten kannst du bei der Arbeitsagentur erfragen.

    Für Wohngeld war früher das Sozialamt zuständig, frag' einfach mal bei der Zuständigen Kommune (z. B. Stadtverwaltung) nach, die können dir da weiterhelfen.

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    Antwort von chmoti88 chmoti88

    ja du darfst auf 400 Euro basis abrbeiten nur du musst es angegeben und Wohngeld bei der Gemeinde nachfragen

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    Antwort von Joschy0907 Joschy0907

    klar darf man das, du darfst nur nicht vergessen das anzugeben, das könnte sonst Ärger geben...

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    Antwort von ehlers ehlers

    man darf einen bestimmten betrag dazu verdienen ich glaube der liegt etwa bei 160 euro

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    Antwort von Regenmacher Regenmacher

    Hier findest du die Antwot:

    http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/archive/index.php?t-35911.html

    Wegen Wohngeld bekommst du Informationen bei deiner Gemeinde.

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