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Darf man einen 38-jähr. anzeigen weil er mit einer 15.-jähr. zusammen ist, obwohl sie sich lieben?

Frage von fehlschlag fehlschlag
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Antworten (13)

  • 5
    Antwort von moon73 moon73

    JA

    Darf man nicht nur - sollte man auch unbedingt!!

    Kommentar von vollimleben vollimlebenvollimleben

    Passiert aber nix,lies meinen Beitrag!

    Kommentar von moon73 moon73moon73

    Mag sein, trotzdem sollte man immer anzeigen!

    Kommentar von moon73 moon73moon73

    Mit 15 müssen Kinder noch alles von ihren Eltern absegnen lassen: Egal ob Piercing, Tattoo, Haare färben, Nebenjob

    aber man darf ohne Erlaubnis der Elternn Sex mit einem Erwachsenen haben? kopfschüttel

    Kommentar von Klau3 Klau3Klau3

    Warum nicht. Sie ist ein Mensch und hat damit das Recht über sich bestimmen zu dürfen. Sie ist nicht der Besitz der Eltern, auch wenn das viele gerne so sehen würden.

    Kommentar von moon73 moon73moon73

    Sie ist aber noch Minderjährig und das hat auch nichts mit Besitzdenken zu tun, sondern mit beschützen und Verantwortung.

    Und hier gehts nicht um eine harmlose Teenagerliebe , sondern um eine Liebesbeziehung zu einem Mann, der ihr Vater sein könnte, einem Mann der vieleicht selbst ne Tochter in ihrem Alter hat. Sorry, da schüttelts mich einfach.

    Kommentar von Klau3 Klau3Klau3

    Zum Glück darf sie trotzdem mit ihm zusammen sein. Man sollte sich nicht soviele Gedanken darüber machen, warum sie sich lieben.

  • 5
    Antwort von cats4life cats4life

    JA!

  • 3
    Antwort von BonniedieZweite BonniedieZweite

    man darf nicht nur - man sollte! Ich zweifle ob das "Liebe" ist, denn mit 15 "verliebt" man sich sehr schnell, aber mit 38 sollte man wissen was man tut, und das es falsch ist in diesem Fall!!!

  • 2
    Antwort von angie760 angie760

    Auf jeden Fall gibt es sicherlich Leute,die ihn anzeigen könnten und es evt.tun.Du bist immerhin noch minderjährig.Das müßte dem 35jährigen allerdings auch bewußt sein.

  • 2
    Antwort von Lacrima1984 Lacrima1984

    Ja,rein rechtlich hat der Staatsanwalt bis 16 die Hände drauf. Find den Altersunterschied schon bissl extrem.

  • 2
    Antwort von Mystika1245 Mystika1245

    Solange wie sie nicht rummachen ( also Sex und so ) macht er sich nicht strafbar...fragwürdig und eigenartig ist es trotzdem....

  • 2
    Antwort von andreas48 andreas48

    Warum willst du ihn anzeigen???

  • 1
    Antwort von Melina79 Melina79

    Du weißt hoffentlich was für ihn alles auf dem Spiel steht wenn das raus kommt,oder? Und schuldige, so reif Du mit 15 Jahren auch sein magst,es gibt gute Gründe warum so etwas verboten ist. Wenn das zwischen Euch wirklich Liebe ist,solltet Ihr warten bis du 18 bist.

  • 1
    Antwort von Klau3 Klau3

    Darfst du, solltest du aber nicht!!!!!!

    Wenn sie sich wirklich lieben, was ist daran so schlimm??????????????????????????

    Zerstör nicht das Glück zweier Menschen nur weil sie einen großen Altersunterschied haben!

    Wenn du allerdings den Eindruck hast, das er sie ausnutzt und sie nicht in der Lage ist etwas dagegen zu machen, solltest du auf jeden Fall zu Polizei gehen. Sprich davor aber am Besten erste einmal mit ihr oder den Eltern, vielleicht ist ja alles ganz anders und du hast nur ein falsches Bilde der Situation.

    Kommentar von fehlschlag fehlschlag

    Ich bin doch die 15jährige. Nur mal so, weil hier wohl jeder denkt ich wollte jemanden anzeigen ;), ich frage nur weil ich Angst habe das man ihn anzeigt obwohl wir schon lange zs. sind und uns lieben.

    Kommentar von moon73 moon73moon73

    Wie lange seit ihr denn schon zusammen?

    Kommentar von Klau3 Klau3Klau3

    Hey lass dir nichts einreden, Liebe ist das Beste auf der Welt!

    Kommentar von Klau3 Klau3Klau3

    Ich hab dir ein Einladung geschickt, wenn du willst kannst sie annehmen. Grüße Klau3

  • 0
    Antwort von Pinguin Pinguin

    ich hab ne freundin (sie ist 20) und sie ist mit einem über fünfzigjährigen zusammen und glücklich.

    Kommentar von angie760 angie760angie760

    Da sagt ja auch keiner was wegen des Altersunterschiedes.Aber von der Person,die die Frage betrifft,handelt es sich um eine Minderjährige.

    Kommentar von Klau3 Klau3Klau3

    Das Alter sagt aber nichts über die "geistige Reife" aus, deswegen habe ich etwas über all zu schnelle Schlüsse, die die Person betreffen.

    Kommentar von angie760 angie760angie760

    Das behauptet ja auch keiner.Nur geht es darum,daß eine Minderjährige die Person ist.Von mir aus sollen sie sich auch lieben.

  • 0
    Antwort von Igitta Igitta

    Man sollte bei GF nicht um Rat bitten, wenn man die Antwort besser weiss!!!

    Kommentar von fehlschlag fehlschlag

    Was soll das denn heißen?!

  • 0
    Antwort von vollimleben vollimleben

    Den Fall hatten wir in der Nachbarschaft!Bei der Gerichtsverhandlung wurde die 15 Jährige gefragt,ob sie freiwillig mit ihm zusammen ist!Sie bejahte.Antwort der Richterin:Ab 15 darf eine Jugendliche selbst entscheiden!Es hat für ihn keine Folgen gehabt!!!!

    Kommentar von moon73 moon73moon73

    Unglaublich oder? Ich kann so etwas einfach nicht fassen. Vom Gericht geduldeter Mißbrauch eines Teenies.

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    Antwort von Angelflight Angelflight

    Anzeigen darfst du alles, nur ob es berechtigt ist, muss die Polizei herausfinden.

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