Darf man eine unangekündigte MAthearbeit schreiben und die voll bewerten? Auch wenn es eine 6 ist?
Darf man eine unangekündigte Mathearbeit schreiben?
Antworten (21)
-
2Antwort von
FragiiGiirlFragiiGiirl
Tests müssen grundsätzlich nicht angekündigt werden. >KLassenarbeiten< müssen mindestens eine Woche vorher angekündigt werden.
-
1Antwort von
Solveig2 Klar darf man bzw. Lehrer eine schreiben lassen. Du bist nun mal verpflichtet, Dich täglich neu auf Deinen Unterricht vorzubereiten. So erkennt der Lehrer, wo die Schwachstellen sind. Es gibt ja auch Schüler, die für eine angekündigte Arbeit nur auswendig lernen oder welche sogar Spicker schreiben.
-
-
1Antwort von
grandtheftauta also generell dürfen lehrer unangekündigte arbeiten schreiben und voll bewerten kommt aber drauf an was für eine arbeit das ist antweder eine kurzkontrolle oder tägliche übung bei klassenarbeiten müssen die lehrer die arbeit mindestens 1-2wochen vorher sagen dein grandtheftauta
-
1Antwort von
kikkerlkikkerl
ja sicher das! ich erinnerte mich an zeiten als der mathelehrer in die klasse kam, fies grinste und sagte:nehmt ein blatt papier heraus :-D
-
1Antwort von
soustsoust
Wenn's nicht gewertet wird wie eine Schulaufgabe, sondern wie ein Extemporale oder eine Kurzarbeit, dann natürlich. Warum sollte das gerade in Mathe nicht gehen?
Kommentar von
tecktonikfreak ne wie ne klassenarbeit
Kommentar von
soustsoust Ich glaube, die Schwierigkeiten liegen bei der Definition des Begriffs "Klassenarbeit". Wenn das dasselbe wie "Schulaufgabe" sein soll, dann geht's nicht. Wenn's dasselbe wie "Probe" (Begriff aus den Grundschule) sein soll, dann geht's schon. In welche Schulart in welchem Bundesland gehst Du? Sollte man bei solchen Fragen immer dazuschreiben.
-
-
1Antwort von
KriLuKriLu
eine mathearbeit nicht, nein. aber einen test, der ebenfalls benotet werden kann
Kommentar von
tecktonikfreak ja ebend das sehe ich auch so und nun was kann ich machen?
Kommentar von
kikkerlkikkerl doch auch eine mathearbeit;-)
Kommentar von
fantasyfreundfantasyfreund habt ihr keine klassensprecher oder so die sind dazu da!!!!!
Kommentar von
kikkerlkikkerl ich darf als lehrer eine unerwartete kontrollarbeit geben, die darf mir kein klassensprecher verbieten.so merkt man ob ihr kiddies auch wirklich lernt gg
Kommentar von
KriLuKriLu so siehts aus, kikkerl. und nochmal kurz zum verständnis: mathearbeiten gibt es meistens ~3 im halbjahr, tests kann es unendlich viele geben. diese tests zählen dann in die mündliche note mit ein, richtige mathearbeiten sind (natürlich) schriftlicher teil der notengebung
-
1Antwort von
Yogief ne darf man nicht
nur in deutsch,geschichte und chemie darf das gemacht werden - aber auch nur wenn das wetter draussen schön ist und du davon wusstest
Kommentar von
tecktonikfreak höö`? wie soll man das denn verstehen
Kommentar von
fantasyfreundfantasyfreund vom schönem wetter wuste ich nichts!!!
Kommentar von
doris11doris11 es darf immer getestet werden...
Kommentar von
kikkerlkikkerl schüler dürfen immer getestet werden.das ist wie wenn man dich unerwartet mündlich prüft. und das ist auch gut so!
-
1Antwort von
SevenStarMantisSevenStarMantis
Ja sicher - es dient dem Lernziel.
Kommentar von
tecktonikfreak und seit wann darf man das? Das ist mir unbekannt
Kommentar von
SevenStarMantisSevenStarMantis Bei meinen Kindern sind solche Arbeiten ab und an usus.
Kommentar von
fantasyfreundfantasyfreund mir auch!!
Kommentar von
kikkerlkikkerl seit immer! ab der fünften klasse darf und soll man das auch tun
Kommentar von
doris11doris11 ich denke wäre es eine 1 gewesen,wäre es wohl nicht so schlimm oder?
-
0Antwort von
doris11doris11
Regelmäßig wird die Leistung des Schülers unangekündigt durch beispielsweise Stegreifaufgaben oder Ausfragen überprüft. Aufgrund der Pflicht des Schülers zum Leistungsnachweis, werden verweigerte Leistungen als ungenügend bewertet. Unangekündigte Leistungsnachweise sollen sichern, dass der Schüler regelmäßig Lehrstoff einübt. Das Prinzip funktioniert nur, wenn die Lehrkraft die Tests auch tatsächlich unangekündigt durchführt, da sonst die Benotung nicht mehr aufgrund des ganzen Lehrstoffes beruht. Die Erlaubnis zum Vorrücken ist von dem Jahreszeugnis abhängig. In jedem Fach muss eine ausreichende Leistung erbracht worden sein. In einigen Fällen wird auch eine mangelhafte Bewertung in einem einzelnen Fach toleriert werden. Nicht ausreichende Leistungen in einem Fach können meist bis zur Oberstufe auch durch eine Nachprüfung ersetzt werden.
Inhaltsverzeichnis [Verbergen] 1 Rechtliche Vorschriften
Kommentar von
doris11doris11 doch darf man...
Kommentar von
tecktonikfreak und mit klassen arbeiten?
Kommentar von
doris11doris11 http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=72
oder google selbst nach dem Schulgesetz in deinem Bundesland,...ich müßte das auch erst nachlesen,und das kannst du selbst auch,..aber ich bin der Meinung du hast da Pech gehabt...
Kommentar von
kikkerlkikkerl oh mann hör endlich auf zu jammern und lern. dann kriegste auch keine 6.-er mehr im test.
willst du sagen der lehrer kündigt an wenn er dich mündlich prüft??? das tut er auch nur unerwartet damit er sieht ob was in deinem kopf höngengeblieben ist.
-
0Antwort von
AglajanaAglajana
Klar gibt es Stegreifaufgaben und die sind für gewöhnlich NICHT angesagt! Und wenn die auch wie eine Extemporale bewertet wird, dann darf man das... Wer sie versemmelt ist meistens selbst dran schuld!
-
0Antwort von
markus2401markus2401
Eine Arbeit (kein Test) wird meistens angesagt. Ob es dafür aber "Gesetze" gibt weiß ich nicht. Das liegt im ermessen des Lehrer. Erkundige dich bei deinem Klassenlehrer. Und ja er darf benoten auch wenn es eine 6 ist, das is voll kommen egal.
-
0Antwort von
QetanQetan
Das ist in Hauptfächern nicht erlaubt.
Kommentar von
soustsoust Aber sicher sind Exen in Hauptfächern erlaubt!
Kommentar von
kikkerlkikkerl aber sicher ist das erlaubt!
-
0Antwort von
miniwominiwo
Ja.. bei meiner Tochter (3.Klasse) ist es sogar verboten Arbeiten/Tests anzusagen.
Kommentar von
kikkerlkikkerl naja bis zur vierten klasse ist es verboten tests NICHT anzusagen.die kinder müssen in dem alter noch im voraus wissen wann sie eine arbeit schreiben ;-)
Kommentar von
markus2401markus2401 Des hat auch Vorteile grade in der Grundschule. Dann wird der tatsächliche Wissensstand abgefragt, nicht das was am Abend davor reingehauen wurde- ins kurzzeitgedächnis.
Kommentar von
kikkerlkikkerl jupp
Kommentar von
miniwominiwo Nein, in der 3.Klasse ist es tatsächlich verboten.. in der 1./2./4. allerdings erlaubt.. verstehen tu ich das nicht, aber is so.
Kommentar von
kikkerlkikkerl ich wusste dass es in der ganzen grundschule verboten ist ;-)
Kommentar von
miniwominiwo Vielleicht kommt ea auch aufs Bundesland/Stadt odr sonst was an.. ist ja überall alles unterschiedlich :)
-
0Antwort von
crittercritter
Aber sicher doch!
Kommentar von
fantasyfreundfantasyfreund keine Arbeit!!!!
Kommentar von
kikkerlkikkerl doch!!!!!!!!!!! lern du faulpelz!!!
:-)...das ist bei uns auch so...die maximale Ansage, dass demnächst vielleicht eine stattfindet...selbst das ist schon Luxus:-)
oder englisch: papers, please...
oh jaaaa da kommen Erinnerunge hoch...lach
oderfrage vom chemielehrer:naaaa wie war eure nacht.....