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Darf man eine unangekündigte Mathearbeit schreiben?

Frage von tecktonikfreak tecktonikfreak

Darf man eine unangekündigte MAthearbeit schreiben und die voll bewerten? Auch wenn es eine 6 ist?

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Antworten (21)

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    Antwort von FragiiGiirl FragiiGiirl

    Tests müssen grundsätzlich nicht angekündigt werden. >KLassenarbeiten< müssen mindestens eine Woche vorher angekündigt werden.

  • 2
    Antwort von Kellerassel Kellerassel

    Ja - logisch.

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    Antwort von Solveig2 Solveig2

    Klar darf man bzw. Lehrer eine schreiben lassen. Du bist nun mal verpflichtet, Dich täglich neu auf Deinen Unterricht vorzubereiten. So erkennt der Lehrer, wo die Schwachstellen sind. Es gibt ja auch Schüler, die für eine angekündigte Arbeit nur auswendig lernen oder welche sogar Spicker schreiben.

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    Antwort von Babiehh Babiehh

    sicher darf das der Lehrer so machen wenn er Lust dazu hat

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    Antwort von grandtheftauta grandtheftauta

    also generell dürfen lehrer unangekündigte arbeiten schreiben und voll bewerten kommt aber drauf an was für eine arbeit das ist antweder eine kurzkontrolle oder tägliche übung bei klassenarbeiten müssen die lehrer die arbeit mindestens 1-2wochen vorher sagen dein grandtheftauta

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    Antwort von kikkerl kikkerl

    ja sicher das! ich erinnerte mich an zeiten als der mathelehrer in die klasse kam, fies grinste und sagte:nehmt ein blatt papier heraus :-D

    Kommentar von PPanther PPantherPPanther

    :-)...das ist bei uns auch so...die maximale Ansage, dass demnächst vielleicht eine stattfindet...selbst das ist schon Luxus:-)

    Kommentar von kikkerl kikkerlkikkerl

    oder englisch: papers, please...

    Kommentar von doris11 doris11doris11

    oh jaaaa da kommen Erinnerunge hoch...lach

    Kommentar von kikkerl kikkerlkikkerl

    oderfrage vom chemielehrer:naaaa wie war eure nacht.....

  • 1
    Antwort von soust soust

    Wenn's nicht gewertet wird wie eine Schulaufgabe, sondern wie ein Extemporale oder eine Kurzarbeit, dann natürlich. Warum sollte das gerade in Mathe nicht gehen?

    Kommentar von tecktonikfreak tecktonikfreak

    ne wie ne klassenarbeit

    Kommentar von soust soustsoust

    Ich glaube, die Schwierigkeiten liegen bei der Definition des Begriffs "Klassenarbeit". Wenn das dasselbe wie "Schulaufgabe" sein soll, dann geht's nicht. Wenn's dasselbe wie "Probe" (Begriff aus den Grundschule) sein soll, dann geht's schon. In welche Schulart in welchem Bundesland gehst Du? Sollte man bei solchen Fragen immer dazuschreiben.

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    Antwort von Loeffel1994 Loeffel1994

    warum na ned?!

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    Antwort von KriLu KriLu

    eine mathearbeit nicht, nein. aber einen test, der ebenfalls benotet werden kann

    Kommentar von tecktonikfreak tecktonikfreak

    ja ebend das sehe ich auch so und nun was kann ich machen?

    Kommentar von kikkerl kikkerlkikkerl

    doch auch eine mathearbeit;-)

    Kommentar von fantasyfreund fantasyfreundfantasyfreund

    habt ihr keine klassensprecher oder so die sind dazu da!!!!!

    Kommentar von kikkerl kikkerlkikkerl

    ich darf als lehrer eine unerwartete kontrollarbeit geben, die darf mir kein klassensprecher verbieten.so merkt man ob ihr kiddies auch wirklich lernt gg

    Kommentar von KriLu KriLuKriLu

    so siehts aus, kikkerl. und nochmal kurz zum verständnis: mathearbeiten gibt es meistens ~3 im halbjahr, tests kann es unendlich viele geben. diese tests zählen dann in die mündliche note mit ein, richtige mathearbeiten sind (natürlich) schriftlicher teil der notengebung

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    Antwort von Yogief Yogief

    ne darf man nicht

    nur in deutsch,geschichte und chemie darf das gemacht werden - aber auch nur wenn das wetter draussen schön ist und du davon wusstest

    Kommentar von tecktonikfreak tecktonikfreak

    höö`? wie soll man das denn verstehen

    Kommentar von fantasyfreund fantasyfreundfantasyfreund

    vom schönem wetter wuste ich nichts!!!

    Kommentar von doris11 doris11doris11

    es darf immer getestet werden...

    Kommentar von kikkerl kikkerlkikkerl

    schüler dürfen immer getestet werden.das ist wie wenn man dich unerwartet mündlich prüft. und das ist auch gut so!

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    Antwort von SevenStarMantis SevenStarMantis

    Ja sicher - es dient dem Lernziel.

    Kommentar von tecktonikfreak tecktonikfreak

    und seit wann darf man das? Das ist mir unbekannt

    Kommentar von SevenStarMantis SevenStarMantisSevenStarMantis

    Bei meinen Kindern sind solche Arbeiten ab und an usus.

    Kommentar von fantasyfreund fantasyfreundfantasyfreund

    mir auch!!

    Kommentar von kikkerl kikkerlkikkerl

    seit immer! ab der fünften klasse darf und soll man das auch tun

    Kommentar von doris11 doris11doris11

    ich denke wäre es eine 1 gewesen,wäre es wohl nicht so schlimm oder?

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    Antwort von Ichzeigdirwas Ichzeigdirwas

    ich würde sagen nein.

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    Antwort von doris11 doris11

    Regelmäßig wird die Leistung des Schülers unangekündigt durch beispielsweise Stegreifaufgaben oder Ausfragen überprüft. Aufgrund der Pflicht des Schülers zum Leistungsnachweis, werden verweigerte Leistungen als ungenügend bewertet. Unangekündigte Leistungsnachweise sollen sichern, dass der Schüler regelmäßig Lehrstoff einübt. Das Prinzip funktioniert nur, wenn die Lehrkraft die Tests auch tatsächlich unangekündigt durchführt, da sonst die Benotung nicht mehr aufgrund des ganzen Lehrstoffes beruht. Die Erlaubnis zum Vorrücken ist von dem Jahreszeugnis abhängig. In jedem Fach muss eine ausreichende Leistung erbracht worden sein. In einigen Fällen wird auch eine mangelhafte Bewertung in einem einzelnen Fach toleriert werden. Nicht ausreichende Leistungen in einem Fach können meist bis zur Oberstufe auch durch eine Nachprüfung ersetzt werden.

    Inhaltsverzeichnis [Verbergen] 1 Rechtliche Vorschriften

    Kommentar von doris11 doris11doris11

    doch darf man...

    Kommentar von tecktonikfreak tecktonikfreak

    und mit klassen arbeiten?

    Kommentar von doris11 doris11doris11

    http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=72

    oder google selbst nach dem Schulgesetz in deinem Bundesland,...ich müßte das auch erst nachlesen,und das kannst du selbst auch,..aber ich bin der Meinung du hast da Pech gehabt...

    Kommentar von kikkerl kikkerlkikkerl

    oh mann hör endlich auf zu jammern und lern. dann kriegste auch keine 6.-er mehr im test.

    willst du sagen der lehrer kündigt an wenn er dich mündlich prüft??? das tut er auch nur unerwartet damit er sieht ob was in deinem kopf höngengeblieben ist.

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    Antwort von lephie lephie

    eine arbeit nicht , einen test schon

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    Antwort von fantasyfreund fantasyfreund

    keine unangkündingte Arbeit HÜ´s oder so aber schon

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    Antwort von Aglajana Aglajana

    Klar gibt es Stegreifaufgaben und die sind für gewöhnlich NICHT angesagt! Und wenn die auch wie eine Extemporale bewertet wird, dann darf man das... Wer sie versemmelt ist meistens selbst dran schuld!

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    Antwort von markus2401 markus2401

    Eine Arbeit (kein Test) wird meistens angesagt. Ob es dafür aber "Gesetze" gibt weiß ich nicht. Das liegt im ermessen des Lehrer. Erkundige dich bei deinem Klassenlehrer. Und ja er darf benoten auch wenn es eine 6 ist, das is voll kommen egal.

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    Antwort von Qetan Qetan

    Das ist in Hauptfächern nicht erlaubt.

    Kommentar von soust soustsoust

    Aber sicher sind Exen in Hauptfächern erlaubt!

    Kommentar von kikkerl kikkerlkikkerl

    aber sicher ist das erlaubt!

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    Antwort von miniwo miniwo

    Ja.. bei meiner Tochter (3.Klasse) ist es sogar verboten Arbeiten/Tests anzusagen.

    Kommentar von kikkerl kikkerlkikkerl

    naja bis zur vierten klasse ist es verboten tests NICHT anzusagen.die kinder müssen in dem alter noch im voraus wissen wann sie eine arbeit schreiben ;-)

    Kommentar von markus2401 markus2401markus2401

    Des hat auch Vorteile grade in der Grundschule. Dann wird der tatsächliche Wissensstand abgefragt, nicht das was am Abend davor reingehauen wurde- ins kurzzeitgedächnis.

    Kommentar von kikkerl kikkerlkikkerl

    jupp

    Kommentar von miniwo miniwominiwo

    Nein, in der 3.Klasse ist es tatsächlich verboten.. in der 1./2./4. allerdings erlaubt.. verstehen tu ich das nicht, aber is so.

    Kommentar von kikkerl kikkerlkikkerl

    ich wusste dass es in der ganzen grundschule verboten ist ;-)

    Kommentar von miniwo miniwominiwo

    Vielleicht kommt ea auch aufs Bundesland/Stadt odr sonst was an.. ist ja überall alles unterschiedlich :)

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    Antwort von Alcatraz1969 Alcatraz1969

    Ja sicher..was willst du ...ne goldene einladungskarte lach!

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    Antwort von critter critter

    Aber sicher doch!

    Kommentar von fantasyfreund fantasyfreundfantasyfreund

    keine Arbeit!!!!

    Kommentar von kikkerl kikkerlkikkerl

    doch!!!!!!!!!!! lern du faulpelz!!!

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