Da spielen keine Kinder, da pflanzt niemand Gemüse oder so an und sitzen tut im Garten auch nie jemand. Es würde also niemanden stören oder so. Aber darf man das überhaupt?

Ja, darf man. Aber, so ist es bei uns, mindestens 80 cm tief und 2 m von der Grundstücksgrenze weg.
Nein es ist verboten, hatte das Problem auch und habe mich erkundigt, aber ich habe es Nachts gemacht und habe es fast ein Meter tief gegraben erzähle es halt niemanden.....
ja darf man nur sollte man sich die frage stellen ob man es auch denn wirklich will? aber wenn man an dem tier wirklich sehr gehangen hat steht dem nix im wege. und der tierarzt dann das tier auch wieder raus gibt
Ich glaube im eigenen Garten darf man das, es gibt aber bestimmte Tiefen die man einhalten muss wenn man das Tier eingräbt. Kommt auf die Grösse an, hat den Sinn das sie von keinem anderern Tier wieder ausgegraben wird.

Wenn du tief genug gräbst... Vorausgesetzt du wohnst nicht in einem Wassereinzugsgebiet
Wo kein Kläger ist, ist kein Richter.
Ich hab meine Tiere auch in meinem Garten bestattet.

Habe mich beim Tierarzt erkundigt, m a n (Frau) d a r f. Nur tief genug muß es sein.

NEIN;ES IST VERBOTEN_DEFINITIV!!! Aber ich habe meinen Hund auch nicht beim Tierarzt gelassen und normalerweise geben die einen auch ohne Probleme wieder mit. Wie bereits schon erwähnt,sollte man es nicht rumerzählen,denn das kann Ärger geben. Meiner liegt auch in meinem Garten,dort wo sein Lieblingsplatz hintem im Beet war und ich habe halt auf die angesprochenen Tiefe geachtet und auf das Grundwasser.
warum denn nicht? ich habe meinen kater auch dort begraben.

Du darfst, erstens wenn: die Katze gesund war und keine Medikamente genommen hat, zweitens wenn: du mindestens 80 cm tief gräbst und drittens wenn: du eine Folie so unter das Tier legst, dass sie an der Seite über das Tier hinausragt. Also praktisch das Grab am Boden und an der Seite mit der Folie auskleiden...Damit wird gewährleistet, dass nichts in Grundwasser gelangt. Nindestabstand zum Nachbargrundstück mindestens 2, eher 3 Meter und niemand kann dich daran hindern, dein geliebtes Haustier bei dir im Garten zu vergraben..

Bei einer Katze und anderen steuerlich nicht erfassten Tieren ist das unproblematisch. In einigen Städten und Gemeinden ist es erlaubt. Andere wiederum bestehen auf der Nutzung der Tierkörperverwertungsanstalt. Die Kontrolle erfolgt in solchem Falle durch die Bescheinigung der Anstalt, die dann für die Abmeldung des Tieres beim Steueramt vorgelegt wird. Versichert man glaubhaft, das z.B. ein Hund abgängig ist, kann die Abmeldung auch ohne die Bescheinigung erfolgen.

ich hab mal im fernsehen gesehn das man es nicht darf, da haben die polizisten die katze dann in den müllcontainer geworfen.
Schinderhannes am 27. Januar 2009 11:07 Das ist aber auch nicht der richtige Aufbewahrungsort. Richtig wäre der Abdecker.

Ich habe meinen Hund auch in unserem Garten begraben.Der Tierarzt hat gefragt,ob ich ein schönes Plätzchen für ihn hätte oder ob er ihn behalten soll.Dann wäre er zum Abdecker gekommen und gemahlen worden und zu Tierfutter verarbeitet worden.Das geht ja wohl garnet.Also gönnt man seinem geliebten Tier einen schönen Platz und erzählts net jedem.

Nein wegen dem Grundwasser. Tierkadaver müssen 'beseitigt' werden. Dein Tierarzt kann Di da sicher helfen.
Viele Leute ignorieren das allerdings, und unser Grundwasser ist immer noch OK .....;-)))
Mariposa68 am 27. Januar 2009 09:39 In 80 cm Teife sollte es kein Grundwasser geben.
leanderchen am 27. Januar 2009 09:41 @Mariposa: Das Grundwasser befindet sich zwar normalerweise tiefer, aber die Gifte, die bei der Verwesung entstehen, werden bei jedem Regen aus dem verwesenden Tierkörper ins Grundwasser "gespült".
Mariposa68 am 27. Januar 2009 10:39 Jau

Normalerweise nicht. Wegen Verunreinigung von Grundwasser ist das, glaube ich, verboten.