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Darf man eine Tanne im Mai fällen?

Frage von janine1206 janine1206

Hallo ihr lieben,ich habe einen brief von meinem vermieter bekommen,das ich meine tanne fällen soll! jedoch ist sie schon sehr hoch und ich hab gehört das es in den bundesländern verschiedene regeln der zeiten gibt! ich selbst wohne in niedersachsen.

 

liebe grüße jani (:

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Antworten (11)

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    Antwort von schafgarbe schafgarbe

    Soweit ich informiert bin, darf man in einem bebauten Gebiet einen Baum ab einer gewissen Höhe, einem gewissen Alter und einem bestimmten Stammdurchmesser nicht einfach ohne Genehmigung der Gemeinde fällen. Das Alter lässt sich von einem Fachmann bestimmt ohne weiteres nachweisen. Sprich doch nochmal mit deinem Vermieter, denn meines Erachtens ist es auch nicht deine Aufgabe, einen Baum zu fällen, der dir überhaupt nicht gehört. Vielleicht will sich dein Vermieter hier nur vor der Erlaubnis der Gemeinde drücken und dir dann den schwarzen Peter zuschieben.

     

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    RatgeberHelden Antwort von horbach horbach

    Ruf auf deiner GEmeinde an und frag nach, ob du überhaupt den Baum fällen darfst. Das ist nämlich nicht überall einfach so erlaubt.

    Warum sollst du denn den Baum fällen? Im Moment wäre das sowieso nicht so fein, denn die Vögel brüten ja. Das wäre Mord...

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    Antwort von Elkevogel Elkevogel

    Wenn Du Mieterin bist, solltest Du zurückschreiben, dass das Fällen eines Baumes nicht in Deinen Aufgabenbereich fällt und er sich selber darum kümmern soll!

    Um einen Baum zu fällen braucht man ein gewisses Maß an Grundkenntnis in Sachen Säge, Fällen, Entsorgung usw. - dieses kann von einem Mieter nicht erwartet werden.

    Bezüglich der Zeiten hast Du Recht - solange der Baum nicht droht, beim nächsten Sturm umzustürzen (Gefahr in Verzug) müsst ihr euch an die jeweiligen Vosschriften halten.

    Am besten schiebst Du die Sache dem Vermieter wieder rüber (Schriftwechsel aufheben) und hälst Dich ansonsten raus.

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    Antwort von Schuhu Schuhu

    Jede Gemeinde hat ihre eigene Bauschutzverordnung. Mach dich im Rathaus schlau. Aber wahrscheinlich darfst du um diese Jahreszeit (Brutzeit) keine Bäume fällen.

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    Antwort von SaschaK80 SaschaK80

    Hi Jani,

    wir haben letztes Jahr unseren mammutbaum gefällt. Das war wirklich eine Tragödie. Schon seit ich klettern konnte war ich in meiner frühen Jugend immer ganz hoch geklettert.

    Naja egal..

    wir haben uns keine Genehmigung geholt. Hatten jedoch fast Probleme einen recht preiswerten Anbieter zu finden der uns den Mammutbaum wie gewünscht fällen konnte.

    Hochkletttern und Stück für Stück von oben kürzen hieß das Vorgehen.

    Wenn du dir Bilder ansehen möchtest oder ein paar Infos zum Ablauf haben möchtest schau mal hier:

    http://www.garten-freunde.com/baum-faellen-ein-mammutbaum-muss-weichen/

    Gruß Sascha

    Kommentar von taigafee taigafeetaigafee

    wow, ein mammutprojekt. genau davor habe ich einen bekannten gewarnt, der einen in seinen garten gesetzt hat. aber er meinte, in 30 jahren juckt es ihn nicht mehr, was damit ist...

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    Antwort von Kraeutergnom Kraeutergnom

    Du schreibst "meine Tanne". Verstehe ich das richtig, dass Du in dem Haus mit Garten schon länger Mieterin bist und die Tanne selbst gepflanzt hast? Dann wäre es tatsächlich Deine Tanne und der Vermieter kann die Fällung verlangen. Dazu müsste man aber schauen, wie lange die Tanne schon steht und warum er so lange gewartet hat, bis ihm eingefallen ist, dass sie ihn stört.

    Wenn die Tanne aber bei Deinem Einzug schon stand, dann ist es die Tanne des Vermieters. Er kann sie dann fällen, wenn er will, es ist seine Aufgabe und nicht Deine.

    In jedem Fall greifen die bisherigen Tipps, sich nach dem regionalen Baumschutzgesetz zu erkundigen. Es gibt leider in Deutschland Regionen ohne Baumschutzverordnungen bzw. -satzungen. Der Weg zur Gemeindeverwaltung bringt Dir da Klarheit.

    In jedem Fall sind aber die Brutzeiten zu beachten, in einer Tanne ist es sehr wahrscheinlich, dass dort oben Finkenvögel, Drosseln, Ringeltauben oder andere Arten brüten.

    Kommentar von janine1206 janine1206

    naja in dem brief stand,das ich sie mit übernommen haben soll,obwohl sie neben meiner terasse steht.

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    Antwort von Hortensien Hortensien

    Größere Schnittmaßnahmen und Bäume fällen ist in Deutschland nur zwischen Oktober und März erlaubt! Die anderen Tipps mit dem Erkundugen bei der Gemeinde halte ich für sehr sinnvoll.

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    Antwort von Klaus1940 Klaus1940

    "Ein Blick ins Gesetz erspart dummes Geschwätz". Will sagen: nicht vermuten oder rumrätseln, sondern einfach mal zur Kommune gehen und fragen (das ist nämlich Kommunalrecht), ob eine Baumschutzsatzung existiert. Im Übrigen, von der Baumschutzsatzung ausgenommen sind meist Obstbäume. Nadelbäume fallen darunter. Aber, wie gesagt, einfach mal erkundigen bei der Gemeinde.

    http://www.hausgarten.net/gartenforum/small-talk/16438-wichtig-25-meter-tanne-im...

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    Antwort von pblaw pblaw

    Warum nicht? Tannen unterliegen nicht dem Fällverbot. Frage sicherheitshalter bei der Stadtverwaltung (Ordnungsamt) deiner Stadt an.

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    Antwort von botanicus botanicus

    Wenn der Baum hinterher tot ist, ist es auch wurscht, in welcher Jahreszeit er gefällt wurde!

    Kommentar von taigafee taigafeetaigafee

    da geht es doch wohl eher um die vögel, die oben drin hocken :-)

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    Antwort von arthurgartmann arthurgartmann

    ja darf man

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