Du schreibst "meine Tanne". Verstehe ich das richtig, dass Du in dem Haus mit Garten schon länger Mieterin bist und die Tanne selbst gepflanzt hast? Dann wäre es tatsächlich Deine Tanne und der Vermieter kann die Fällung verlangen. Dazu müsste man aber schauen, wie lange die Tanne schon steht und warum er so lange gewartet hat, bis ihm eingefallen ist, dass sie ihn stört.
Wenn die Tanne aber bei Deinem Einzug schon stand, dann ist es die Tanne des Vermieters. Er kann sie dann fällen, wenn er will, es ist seine Aufgabe und nicht Deine.
In jedem Fall greifen die bisherigen Tipps, sich nach dem regionalen Baumschutzgesetz zu erkundigen. Es gibt leider in Deutschland Regionen ohne Baumschutzverordnungen bzw. -satzungen. Der Weg zur Gemeindeverwaltung bringt Dir da Klarheit.
In jedem Fall sind aber die Brutzeiten zu beachten, in einer Tanne ist es sehr wahrscheinlich, dass dort oben Finkenvögel, Drosseln, Ringeltauben oder andere Arten brüten.
wow, ein mammutprojekt. genau davor habe ich einen bekannten gewarnt, der einen in seinen garten gesetzt hat. aber er meinte, in 30 jahren juckt es ihn nicht mehr, was damit ist...