Bildungsstreik 2009
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heinmueckheinmueck
Demonstrationen muss man grundsätzlich vorher anmelden, damit die Polizei den Verkehr umleiten kann. Leider hört und liest man manchmal, man müsse Demos genehmigen lassen. Das ist natürlich Unsinn, den Demos sind ja nicht verboten sondern ein Grundrecht.
Spontandemonstrationen muss man nicht einmal anmelden. Allerdings sind Spontandemos eben nicht spontan, wenn vorher für sie geworben wird. Spontan sind sie nur, wenn die Menschen in der Situation zu dem Entschluss kommen, jetzt sofort gegen oder für etwas demonstrieren zu wollen. Wer z. B. ein Tranparent dabei hat, ist nicht zu einer Spontandemonstration gegangen sondern hat diese geplant. Genauso wäre es, wenn man erst Flyer drucken lässt.
Eine solche Demonstration wäre also nicht spontan und muss vorher angemeldet werden.
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vorleserin man darf keine spontandemo halten. da diese erst von der stadt genehmigt werden muss
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heinmueckheinmueck Eine Genehmigung benötigt man in Deutschland nur für Dinge, die grundsätzlich verboten sind. Demonstrieren ist nicht verboten. Daher braucht man auch keine Genehmigung.
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vorleserin natürlich braucht man für eine demo eine genehmigung, ich habe doch selber beim bildungsstreik mitgewirkt.
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SimplisebestSimplisebest nicht bei einer spontandemo... sagt auch die polizei ;), also brauchst du nicht dagegenargumentiern, aber sagt m ir lieber ob man flyern darf
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vorleserin ich meinte doch bei eienr angekündigten demo, ich guck mal kurz nach.. ich fidn leider nichts. aber es sind auch 48 stunden ,alles drüber ist ne normale demo.
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vorleserin bei uns an der uni werden aber immer spontandemos beflyert,... weiß aber nicht ob das rechtens ist
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heinmueckheinmueck In der DDR und in anderen Diktaturen benötigt man eine Genehmigung für eine Demonstration. In Deutschland des Jahres 2009 braucht man keine Genehmigung. Demonstrieren ist ein Grundrecht:
"Artikel 8 (1) Grundgesetz: Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln."
Man muss eine Demonstration lediglich anmelden - also Bescheid sagen, dass man demonstrieren will. Die Polizei leitet dann den Verkehr ggf. um, um den Bürgern die Wahrnehmung ihres Grundrechts zu ermöglichen. Diese Anmeldung darf man nicht mit einer Genehmigung verwechseln.
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vorleserin leider gibt unser staat nicht viel auf das grundgesetz,... demnach sollte alles so sein , ja aber zb der gleichberechtigungsartikel wird ja auch nicht eingehalten,.... und es werden dauerhaft demos nicht gestattet. also ist es ja doch eine genehmigung, oder?
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heinmueckheinmueck Tut mir leid, aber das ist falsch. Die Grundrechte sind einklagbar. Und wenn es staatliche Bestrebungen gibt, den Bürgern Grundrechte vorzuenthalten ziehen auch jeden Tag Bürger vor Gericht und bekommen dort ihr Recht.
Ich kann es nur wiederholen: Deine Behauptung "es werden dauerhaft demos nicht gestattet" ist Unsinn, denn es gibt niemanden der für "Gestattung von Demonstrationen zuständig wäre". Lies dir bitte bei der nächsten Demo, die du anleierst nochmal das Anmeldeformular durch.
Nur wenn staatliche Stellen (begründet) eine Demonstration verbieten, kann man bei Gericht eine Genehmigung der vorher verbotenen Demonstration einklagen. Nur dann könnte man von einer Demo-Genehmigung sprechen. Solche Vorgänge sind selten.
Auf einer Demonstration kann kein Polizist den Demonstranten nach einer Genehmigung fragen. Sollte ein ahnungsloser Polizist dies doch tun antwortet man: "Meine Demo-Genehmigung steht im Grundgesetz."
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vorleserin wo hab ich was von dauerhaft geschrieben? du hast recht, dass es einklagbar ist? aber eine demo einklagen?
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heinmueckheinmueck Ich habe deinen Satz "und es werden dauerhaft demos nicht gestattet" einfach aus deinem Text kopiert.
In den seltenen Fällen, in denen Demonstrationen verboten werden, klagen die Veranstalter fast immer vor Gericht. Immerhin geht es ja um ein wertvolles Grundrecht. In letzter Instanz ist das Bundesverfassungsgericht zuständig.
In der Praxis wird von den Verantstaltern also gegen das ausgesprochene Verbot (das z. B. mit erwarteten Gewalttaten begründet wurde) geklagt. Damit die Demo trotzdem zum geplanten Termin stattfinden kann, wird dann von den Veranstaltern meist eine einstweilige Anordnung beim Gericht beantragt. Nicht selten wird eine solche einstweilige Anordnung dann auch erlassen.
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vorleserin lies nochmal nach, das hab ich nicht geschrieben,.....
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heinmueckheinmueck Hallo Vorleserin.
Es ist ja nicht schlecht, dass du von deinem Satz abrücken willst, aber geschrieben hast du ihn (deinen Originaltext kann jeder oben nachlesen): "leider gibt unser staat nicht viel auf das grundgesetz,... demnach sollte alles so sein , ja aber zb der gleichberechtigungsartikel wird ja auch nicht eingehalten,.... und es werden dauerhaft demos nicht gestattet. also ist es ja doch eine genehmigung, oder?"
nein spontandemos nicht, normale demos müssen 72 stunden davor angemeldet werden.
ok das mit spontan 72 std wußte ich dann nicht, aber sonst braucht man eine^^